Beschlussvorlage - 0779/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Errichtung einer Anstalt öffentlichen Rechts "d-NRW AöR", Beitritt der Stadt Hagen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB11 - Personal und Organisation
- Bearbeitung:
- Christian Lazar
- Beteiligt:
- HABIT Hagener Betrieb für Informationstechnologie
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung
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Vorberatung
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21.09.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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22.09.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt.
Begründung
Am 07.07.2016 hat die NRW-Landesregierung einen Gesetzentwurf über die Errichtung einer Anstalt des öffentlichen Rechts „d-NRW AöR“ (Errichtungsgesetz d-NRW AöR) in den NRW-Landtag eingebracht. Ziel ist es, dem vor mehr als zehn Jahren gegründeten staatlich-kommunalen IT-Unternehmen eine zeitgemäße Rechtsform zu geben. Seit 2002 initiiert und begleitet d-NRW Kooperationsprojekte im Bereich der Informationstechnik und des E-Government. Vor allem in den zurückliegenden Jahren hat sich d-NRW bei zahlreichen kommunal-staatlichen Kooperationsprojekten als Impulsgeber und „neutrale“ Durchführungsinstanz bewährt (Vergabemarktplatz NRW, Meldeportal für Behörden, Verwaltungssuchmaschine NRW, KiBiz.web etc.).
Aus praktischen Erwägungen soll der bislang privatrechtlich organisierte öffentliche Teil von d-NRW als Anstalt öffentlichen Rechts (AöR) mit Wirkung zum 01.01.2017 neu ausgerichtet werden. Als Träger sollen dann neben dem Land sämtliche kommunalen Gebietskörperschaften der Anstalt beitreten. Ein zentraler Vorteil dieser Konstruktion liegt darin, dass die Träger der künftigen Gesellschaft Aufträge im Wege der Inhouse-Vergabe ausschreibungsfrei erteilen können.
Um der neuen d-NRW AöR beitreten zu können, ist ein Ratsbeschluss erforderlich. Die Argumente für einen möglichst flächendeckenden Beitritt aller NRW-Kommunen sind in einem Schreiben der Arbeitsgemeinschaft der kommunalen Spitzenverbände NRW zusammengefasst (Anlage 1).
Der Beitritt zu der neuen Gesellschaft kann bereits vor Inkrafttreten des Errichtungsgesetzes erklärt werden. (Entwurf Beitrittserklärung – Anlage 2).
Kosten für den Beitritt entstehen lediglich einmalig durch Zeichnung eines Stammkapitals in Höhe von 1.000 Euro. Aufgrund der Tatsache, dass die Stadt Hagen bisher am privatrechtlich organisierten, öffentlichen Teil von d-NRW beteiligt war, wird im Gegenzug die Kapitaleinlage der Stadt Hagen i.H.v. rund 7.000 Euro aus der Beteiligung in den städtischen Haushalt zurückgeführt. Der bisherige Jahresbeitrag i.H.v. rund 1.000 Euro entfällt ersatzlos.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
| Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
gez. | |
(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister) | |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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369,7 kB
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2
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(wie Dokument)
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66,1 kB
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22.09.2016 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt den Beitritt zur „d-NRW AöR“ zum 01.01.2017 gemäß der beigefügten Beitrittserklärung und mithin die Beendigung der Mitgliedschaft der Stadt Hagen im bisherigen Konsortium d-NRW.
Abstimmungsergebnis: | |
x | Einstimmig beschlossen |