Beschlussvorlage - 0711/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die Vorlage zur Kenntnis und betrachtet die Angelegenheit damit ohne weitere Maßnahmen als abgeschlossen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Der Seniorenbeirat hat in seiner Sitzung am 07.06.2016 folgenden Beschluss gefasst:

 

 

ÖFFENTLICHE BESCHLUSSAUSFERTIGUNG

Betreff:

Schaltung von Ampelphasen

Beschlussfassung:

Gremium: Seniorenbeirat

Sitzungsdatum: 07.06.2016

Sitzung: SB/02/2016, Öffentlicher Teil, TOP 5.1

 

Beschluss:

1. Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten zu überprüfen, ob die Grünphasen für

Fußgänger an neuralgischen Punkten verlängert werden können.

2. Der Rat der Stadt Hagen wird gebeten zu überprüfen, ob bei Neuaufstellungen oder Reparaturen von Ampelanlagen eine Warnphase oder ein Vorwarn-Blinken mit

installiert (analog Düsseldorf) werden kann.

 

Begründung:

Zu 1. Für viele Fußgänger mit und ohne Behinderung ist es fast unmöglich, breite

Straßen während der Grünphase zu überqueren. Auch für kleinere Kinder wäre

eine längere Grünphase begrüßenswert. Um ein immer wieder zu

beobachtendes Gefahrenpotenzial zu verkleinern, wäre eine Verlängerung der

Grünphasen zu begrüßen.

Zu 2. Für viele Fußgänger mit und ohne Behinderung wäre es eine große Hilfe, wenn

eine Warnphase oder ein Vorwarn-Blinklicht installiert würde. Die Fußgänger

könnten dann selbst entscheiden, ob sie die Straße noch betreten oder nicht.

Das Warnsignal würde vielen Menschen, die sich im immer dichter werdenden

Straßenverkehr unsicher fühlen, sehr helfen.

 

Abstimmungsergebnis:

Einstimmig beschlossen

 

 

Stellungnahme der Fachverwaltung:

 

Zu 1.:

 

Eine Verlängerung der Freigabezeit für Fußgänger führt nicht automatisch zu einer höheren Sicherheit, da alle sicherheitsrelevanten Faktoren erst zum Tragen kommen, wenn das Fußgängersignal von grün auf rot gesprungen ist. An allen Lichtsignalanlagen werden Zwischenzeiten berechnet, die verhindern, dass es im Knotenpunkt zu Konflikten feindlicher Verkehrsströme kommt.

Für den Fußgänger bedeutet das, dass er genügend Zeit zur Fahrbahnüberquerung hat, auch wenn er in der letzten Sekunde auf die Fahrbahn tritt, in der das Fußgängersignal von grün auf rot springt.

 

Die Grünzeit wird so berechnet, dass ein Fußgänger die halbe Furtlänge zurücklegen kann, minimal jedoch 5 Sekunden.

 

Beispiel:

 

Bei einer Straßenquerungsbreite („Furtlänge“) von 9,75 m (3 Fahrspuren) werden 5 Sekunden „Grün“ gezeigt (Berechnung: 9,75 m/ 2 = 4,88 m, geteilt durch 1,2 m/Sekunde Gehtempo = 4,06, aufgerundet 5 Sekunden), danach springt die Ampel auf „Rot“. Es stehen dann noch 9 Sekunden Zwischenzeit (Berechnung: 9,75 m / 1,2 m / Sekunde = 8,13, aufgerundet 9 Sekunden) zur Überquerung der Furt zur Verfügung.

 

In der Stadt Hagen wird angestrebt, alle Lichtsignalanlagen barrierefrei zu schalten. Dann wird die Grünzeit so berechnet, dass die gesamte Furtlänge überquert werden kann (in unserem Beispiel 9 Sekunden).

 

Die Festlegung der Freigabezeit und die Berechnung der Zwischenzeit geht von Personen mit normalem Gehtempo mit 1,2 m / Sekunde aus.

Personen, denen bewusst ist, dass sie deutlich langsamer als normales Gehtempo gehen können, ist zu raten, zu Beginn der Grünphase die Straße zu überqueren und eventuell sogar einen Umlauf abzuwarten. Dann stehen Grünzeit plus Zwischenzeit zur Verfügung- in unserem Beispiel also insgesamt 14 Sekunden. Das entspricht einem Gehtempo von 0,7 m / Sekunde.

 

Eine generelle Überprüfung der Lichtsignalanlagen ist also nicht erforderlich und wäre auch personell nicht zu leisten. Im Einzelfall kann jedoch eine Überprüfung erfolgen. Das wird auch bei entsprechender Beschlusslage (meistens auf Grund von Beschlüssen der Bezirksvertretungen) so praktiziert. (Zuletzt wurden z. B. auf Beschluss der BV Mitte die Fußgängerfurten Emilienplatz und die Zehlendorfer Straße geprüft.)

Man muss sich immer bewusst machen, dass die Verlängerung von Grünzeiten für eine Richtung bzw. für einen Verkehrsteilnehmer eine Verkürzung für die anderen Verkehrsteilnehmer mit Kapazitätseinbußen bedeutet.

 

Zu 2.:

 

Die signalisierten Fußgängerfurten in Düsseldorf stammen aus einem Modellversuch aus dem Jahre 1953 und genießen quasi Bestandsschutz.

Die Straßenverkehrsordnung (StVO) gibt für alle Fußgängerfurten nur die Farbfolge Grün - Rot - Grün vor.

Auch die Richtlinie für Lichtsignalanlagen (RILSA) enthält die Bestimmung, dass die Signalfolge für Fußgänger keine Übergangszeiten (Gelb vor Rot) vorsieht.

 

Gelbe Blinklichter als Warnsignal sollten grundsätzlich nicht zu häufig angewendet werden, damit sich der Warneffekt nicht abnutzt.

 

Anmerkung:

 

Auch in Düsseldorf beginnt mit dem Grünende das Ablaufen der Zwischenzeit und gelb bedeutet hier analog zu dem Fahrzeugsignal: "vor der Kreuzung auf das nächste Zeichen warten" (StVO § 37 Abs.2 Nr. 1.). Die Fußgänger haben also auch hier keinen Entscheidungsspielraum, ob sie bei gelb gehen oder nicht.

 

Die oben genannten Übergangszeiten (gelb vor rot) werden bei Kraftfahrzeugen aus fahrdynamischen Gründen angezeigt und signalisieren den Wechsel von der Freigabezeit zur Sperrzeit. Die Übergangszeiten berücksichtigen die Reaktionszeit des Fahrers und den möglichen  Bremsweg eines Fahrzeuges, abhängig von der Geschwindigkeit. Bei Fußgängern ist diese Zeit gleich Null.

 

Fazit:

 

Die Fachverwaltung sieht keinen weiteren Handlungsbedarf, da faktisch keine Verbesserungen erzielt werden können.

 

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Auswirkungen

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz, Oberbürgermeister

Thomas Grothe, Technischer Beigeordneter

 

 

 

gez.

Thomas Huyeng, Beigeordneter

 

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