Beschlussvorlage - 0604/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Teiländerung Nr. 64 - Steinbruch Vorhalle - zum FNP der Stadt Hagenhier: Beschluss gem. § 3(2) BauGB in Verbindung mit den Überleitungsvor-schriften des § 244 Abs. 2 Satz 1 BauGB (Entwurfs-/Offenlegungsbeschluss).
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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06.09.2005
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06.12.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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07.09.2005
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07.12.2005
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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08.09.2005
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19.10.2005
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08.12.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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13.09.2005
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13.12.2005
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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17.11.2005
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal aufgehängten und zu
diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 64 – Steinbruch
Vorhalle – des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen nebst
Erläuterungsbericht vom 18.11.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in Verbindung mit den
Überleitungsvorschriften des § 244, Abs. 2, Satz1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung Nr. 64 –
Steinbruch Vorhalle – des FNP der Stadt Hagen mit dem Erläuterungsbericht
öffentlich auszulegen.
Der Erläuterungsbericht vom 18.11.2005 wird Bestandteil des Beschlusses
und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Planoffenlage ist für Januar 2006 vorgesehen.
Der Verfahrensabschluss wird bis
März/April 2006 angestrebt
Sachverhalt
1.
Der Bereich
westlich des Steinbruchs Vorhalle soll einer baulichen Nutzung zugeführt
werden.
2.
Der
Steinbruch Vorhalle wurde zwischenzeitlich aufgelassen, daher bedarf es einer
Neudarstellung im Flächennutzungsplan.
Anlass und Zielsetzung
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Im gültigen Flächennutzungsplan der Stadt Hagen ist der Bereich als FIäche für die Landwirtschaft, Grünfläche, Wald, gewerbliche Baufläche und als Fläche für Abgrabungen dargestellt.
Wohnbauflächendarstellung westlich des ehemaligen Steinbruchs Vorhalle
Lt. Beschluss des Stadtentwicklungsausschusses vom 28.02.2001 soll der hohen Nachfrage nach Bauland für Eigenheime durch die Ausweisung dafür geeigneter Flächen Rechnung getragen werden, damit den zu beobachtenden Abwanderungstendenzen entgegengesteuert wird. Zwischenzeitlich hat sich die Situation dahingehend verschärft, als nach der Bevölkerungsprognose des LDS (Landesamt für Datenverarbeitung und Statistik NRW) für Hagen ein Bevölkerungsrückgang von ca. 16 % = 30.000 Einwohner bis zum Jahr 2020 prognostiziert wird. Diese Einwohnerentwicklung ist zum überwiegenden Teil durch Fortzüge ausgelöst, der Sterbeüberschuss spielt dabei eine geringere Rolle.
Um der prognostizierten negativen Bevölkerungsentwicklung gegenzusteuern und insbesondere die eigentumsbildenden Bevölkerungsteile in Hagen zu halten, wird u.a. auch die Entwicklung neuer Baugebiete erforderlich.
Im Sinne der o. g. Zielsetzung erscheint daher eine maßvolle Bebauung zwischen dem ehemaligen Steinbruch Vorhalle und dem Sporbecker Weg vertretbar.
Dieser Bereich schließt sich direkt an die vorhandene Wohnbebauung an und trägt mit dazu bei, den Wohnstandort Vorhalle mit seiner vorhandenen Infrastruktur zu stärken und lebensfähig zu halten.
Steinbruch Vorhalle
Die 1974 ausgesprochene Abgrabungsgenehmigung mit der Möglichkeit auf Verlängerung enthält die Auflage, das Gelände nach Beendigung der Abgrabungen zu verfüllen und zu rekultivieren (Aufforstung).
Nach Entdeckung paläontologischer Funde im Bereich der Kersbergwand äußerte das Geologische Landesamt Vorbehalte gegen eine Verfüllung und anschließende Rekultivierung. Daher erteilte die Bezirksregierung Arnsberg eine weitere Verlängerung zur Abgrabungsgenehmigung nur unter Vorbehalt hinsichtlich schützenswerter Bereiche.
Aus den o.g. Gründen soll daher der zwischenzeitlich aufgelassene Steinbruch entgegen einer früheren Verfüllungsauflage nicht mehr verfüllt werden.
Die Auflassung des Steinbruchs erfordert eine Neudarstellung der bisherigen Abgrabungsflächendarstellung im Flächennutzungsplan.
Weitere Einzelheiten entnehmen Sie bitte dem beigefügten Erläuterungsbericht vom 18.11.2005 sowie dem Protokoll zur Bürgeranhörung vom 16.10.2003.

08.09.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt
den im Sitzungssaal aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der
Teiländerung Nr. 64 Steinbruch Vorhalle des Flächennutzungsplanes der Stadt
Hagen nebst Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in
Verbindung mit den Überleitungsvorschriften des § 244, Abs. 2, Satz1 BauGB.
Die Verwaltung wird
beauftragt, die Teiländerung Nr. 64 Steinbruch Vorhalle des FNP der Stadt
Hagen mit dem Erläuterungsbericht öffentlich auszulegen.
Der Erläuterungsbericht vom
15.07.2005 wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der
Niederschrift.
Zusatz des
Umweltausschusses:
Die Begründung die Verfüllung
und Aufforstung betreffend, ist dem B-Plan anzupassen.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
13.09.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal
aufgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf der Teiländerung Nr. 64
– Steinbruch Vorhalle – des Flächennutzungsplanes der Stadt Hagen
nebst Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 nach § 3, Abs.2 BauGB in Verbindung
mit den Überleitungsvorschriften des § 244, Abs. 2, Satz1 BauGB.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Teiländerung
Nr. 64 – Steinbruch Vorhalle – des FNP der Stadt Hagen mit dem
Erläuterungsbericht öffentlich auszulegen.
Der Erläuterungsbericht vom 15.07.2005 wird
Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Ohne Beschlussfassung |
06.12.2005 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Frau Roth vom Fachbereich Stadtentwicklung, Planen und
Wohnen stellt den Vorhabenbezogenen Bebauungsplan vor.
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Es wird begrüßt, dass sich das Verfahren allmählich zu
Gunsten des Naturschutzes entwickelt habe. Herr Thiel bemängelt, dass seine
Hinweise auf die Unvollständigkeit der Vogelbestandsliste bisher ignoriert
werde. Die Entwicklungsstrategien seien zum Teil durch das verzögerte Verfahren
überholt. Das sich im frühen Sukzessionsstadium befindliche Gebiet
(Pioniergehölzausbreitung) habe nachteilige Auswirkungen auf die Erhaltung des
KD Kersbergwand.
Beschluss:
Der Landschaftsbeirat
behandelt den Tagesordnungspunkt in 1. Lesung