Beschlussvorlage - 1187-1/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die als Anlage 1 beiliegende juristische Stellung­nahme der Bürgerwind Hagen Süd zum Verfahren des Teilflächennutzungsplans Windenergie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, eine Anwaltskanzlei mit der Überprüfung der Kernpunkte dieser Stellungnahme zu beauftragen.

 

  1. Der Rat nimmt die am 16.06.2016 eingegangenen Anträge der Bürgerwind Hagen Süd/Mark-E AG auf Übernahme von Flächen zur Ausweisung von WEA-Konzentrationszonen (Anlage 2 ) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im weiteren Verfahren zur Vorbereitung des Offenlagebeschlusses zu prüfen.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Ergänzung 1:

Die von der Bürgerwind Hagen Süd eingereichte juristische Beurteilung bedarf einer juristischen Überprüfung. Eine externe Kanzlei soll damit beauftragt werden. Die anfallenden Kosten sind in der Kürze der Zeit nicht zu ermitteln. Erfahrungsgemäß belaufen sie sich auf 3.000 – 5.000 €.

 

Ergänzung 2:

Die von der Bürgerwind Hagen Süd/Mark-E AG eingereichten Anträge auf Übernahme von Flächen zur Ausweisung von WEA-Konzentrationszonen werden im weiteren Verfahren im Rahmen der Vorbereitung zur Offenlage geprüft.

 

 

Begründung

Ergänzung 1:

Die in der Vorlage 1187/2015 dargestellten neuen Kriterien zur Findung von Konzentrationszonen für Windenergieanlagen (WEA) werden in der juristischen Beurteilung durch Herrn Peter Schroiff, Vors. Richter am OVG NRW a.D., eingereicht durch die Bürgerwind Hagen Süd, als abwägungsfehlerhaft bewertet. Die verfrüht durchgeführte Artenschutzprüfung 2 sei verfahrensfehlerhaft und begründe einen möglichen Schadensersatzanspruch, soweit diese für das weitere Verfahren wegen einer artenschutzabhängigen Verkleinerung der potentiellen Konzentrationszonen überflüssig gewesen wären. Der Teilflächennutzungsplan sei in entsprechender Anwendung von § 47 Abs. 1 Nr. 1 VwGO im Wege de Normenkontrollverfahrens überprüfbar, soweit er für die Gebiete außerhalb festgesetzter Konzentrationszonen die Ausschlusswirkung des § 35 Abs. 3 BauGB zur Folge hat.

Die Überprüfung dieser juristischen Beurteilung erfordert ein Rechtsgutachten, das durch einen Fachanwalt erstellt werden soll.

Dazu ist ein Angebot einzuholen.

Die anfallenden Kosten sind zur Zeit noch nicht bekannt.

Erfahrenswerte lassen auf Kosten von ca. 3.000 bis 5.000 € schließen.

 

Ergänzung 2:

Die Anträge der Bürgerwind Hagen Süd/Mark-E AG zur Übernahme von Flächen zur Ausweisung von WEA-Konzentrationszonen (Anlage 2) gingen am 16. 06. 2016 ein. Eine Überprüfung durch die Verwaltung war für einen fristgerechten Versand der Unterlagen an STEA und RAT nicht mehr möglich. Die Verwaltung prüft die Anträge im weiteren Verfahren zur Vorbereitung des Offenlagebeschlusses.

 

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Auswirkungen

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Technischer Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen:

 

Ziffer 1

 

Der Rat der Stadt Hagen nimmt die als Anlage 1 beiliegende juristische Stellung­nahme der Bürgerwind Hagen Süd zum Verfahren des Teilflächennutzungsplans Windenergie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Kernpunkte dieser Stellungnahme juristisch überprüfen zu lassen und das Ergebnis in die Vorbereitung der Offenlage einzubeziehen.
 

 

Ziffer 2

 

Der Rat nimmt die am 16.06.2016 eingegangenen Anträge der Bürgerwind Hagen Süd/Mark-E AG auf Übernahme von Flächen zur Ausweisung von WEA-Konzentrationszonen (Anlage 2 ) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im weiteren Verfahren zur Vorbereitung des Offenlagebeschlusses zu prüfen.

Die vorgelegten Fragen beantwortet die Verwaltung im weiteren Verfahren.

 

Abstimmungsergebnis:

 

Ziffer 1

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

15

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Ziffer 2

 

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

5

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

 

1

 

AfD

 

1

 

FDP

 

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

1

 

 

X

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

12

Dagegen:

3

Enthaltungen:

0

 

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30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Rat der Stadt Hagen nimmt die als Anlage 1 beiliegende juristische Stellung­nahme der Bürgerwind Hagen Süd zum Verfahren des Teilflächennutzungsplans Windenergie zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, die Kernpunkte dieser Stellungnahme juristisch überprüfen zu lassen und das Ergebnis in die Vorbereitung der Offenlage einzubeziehen.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

 

  1. Der Rat nimmt die am 16.06.2016 eingegangenen Anträge der Bürgerwind Hagen Süd/Mark-E AG auf Übernahme von Flächen zur Ausweisung von WEA-Konzentrationszonen (Anlage 2 ) zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, diese im weiteren Verfahren zur Vorbereitung des Offenlagebeschlusses zu prüfen. Die vorgelegten Fragen beantwortet die Verwaltung im weiteren Verfahren.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

12

4

1

CDU

19

 

1

ndnis 90/ Die Grünen

5

 

 

Hagen Aktiv

4

 

 

Die Linke

 

3

 

AfD

 

3

 

FDP

3

 

 

BfHo/Piraten Hagen

 

2

 

Pro Deutschland

-

-

-

fraktionslos

 

1

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

44

Dagegen:

13

Enthaltungen:

2