Beschlussvorlage - 0513/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt die Einstellung des Bebauungsplanverfahrens Nr. 3/10 (618) Rathausstraße - Verfahren nach § 13 a BauGB, sowie die Aufhebung des Ratsbeschlusses vom 25.02.2010.

 

Geltungsbereich (aus Einleitungsbeschluss):

Das Plangebiet umfasst die Rathausstraße von der Einmündung Potthofstraße/Holzmüllerstraße bis zum Friedrich-Ebert-Platz sowie die südlich angrenzenden Flurstücke 1, 2, 6, 7, 11, 15, 16, 110, 111, 123, 124, 129 bis 135, 137 bis 144 der Gemarkung Hagen, Flur 38.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

 

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Beschluss des Rates zur Einstellung wird öffentlich bekannt gemacht und damit das Verfahren abgeschlossen.

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Eine Kurzfassung ist wegen der Kürze der Begründung nicht erforderlich.

 

 

Begründung

 

Die Errichtung der Rathausgalerie ist seit Frühjahr 2015 abgeschlossen. Hierzu gehörte auch die Neugestaltung der Rathausstraße, da u.a. einige Höhenunterschiede angeglichen und entsprechend gestaltet werden mussten.

 

Die Rathausstraße ist zur Hälfte Fußgängerzone und hat weiterhin ihre eingeschränkte Erschließungsfunktion für Anlieger, Anlieferung und Entsorgung der zulässigen Nutzungen (Rampe Rathaus u. Volmegalerie) in den dafür vorgesehenen Zeiten. Probleme sind in diesem Bereich nicht zu verzeichnen.

 

 

Da kein weiterer Planungsbedarf für den Bereich Rathausstraße gesehen wird, kann das eingeleitete Bebauungsplanverfahren eingestellt werden.

 

 

 

 

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Thomas Huyeng

Oberbürgermeister

Beigeordneter

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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22.06.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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28.06.2016 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen