Berichtsvorlage - 0285/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Sachstandsbericht Freiraumentwicklung und Freizeit- und Tourismusnutzung an den Südufern von Harkort- und Hengsteysee
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Stephanie Roth
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Entscheidung
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05.04.2016
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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13.04.2016
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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03.05.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.05.2016
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Geplant
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Sport- und Freizeitausschuss
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Vorberatung
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29.06.2016
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Sachverhalt
Begründung
Das Südufer des Harkort- und Hengsteysees ist für die Stadt Hagen selbst aber auch darüber hinaus für die gesamte Region ein attraktiver Naherholungsschwerpunkt. Seit Jahrzehnten ist die Stadt Hagen darum bemüht, in Zusammenarbeit mit den Anliegergemeinden Dortmund, Herdecke und Wetter sowie dem RVR sowie innerhalb der Initiative Ruhrtal die Attraktivität dieses Bereiches weiter zu verbessern. Die Ruhrtal- Initiative hat in 2009 die offizielle Geschäftsstellentätigkeit eingestellt und die bis dahin erfolgreiche Zusammenarbeit wurde zunächst bis auf die Weiterverfolgung einzelner regionaler Projekt beendet.
In 2009 wurde die CargoBeamer AG in Hagen vorstellig mit dem Wunsch einen Umschlagterminal auf den Flächen des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey zu errichten. Bei der Bezirksregierung Arnsberg wurde zu diesem Zweck ein Planfeststellungsverfahren eingeleitet. Die Stadt Hagen hat dieses Vorhaben der CargoBeamer AG seither intensiv begleitet. Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 24.02.2011 die Einleitung des Bebauungsplanverfahrens Nr.: 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee– beschlossen. In seiner Sitzung am 13.12.2012 erfolgte der Beschluss zur Einleitung des Verfahrens für die die FNP-Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee -. Aufgrund des von der Bezirksregierung Arnsberg am 22.02.2013 erlassenen Testates, dass die beabsichtigte Teiländerung den Zielen der Raumordnung und Landesplanung gemäß § 34 (1) LPlG NRW widerspräche, beantragte die Stadt Hagen gemäß Ratsbeschluss vom 03.07.2013 mit Schreiben vom 24.07.2013 beim Regionalverband Ruhr (RVR) die Änderung des Regionalplanes.
Nachdem die CargoBeamer AG der Stadt Hagen im Juni 2015 verbindlich mitgeteilt hatte, das Vorhaben auf der Fläche des ehemaligen Rangierbahnhofs Hengstey einen Umschlagterminal zu errichten nicht weiter zu verfolgen, hat die Stadt Hagen gegenüber dem RVR mit Schreiben vom 10.11.2015 die Rücknahme des Antrags auf Regionalplanänderung erklärt. Damit sind wieder alle Optionen offen, das Südufer des Hengsteysees für die Freizeit- und Erholungsnutzung zu sichern und zu entwickeln. Mit dieser Zielsetzung werden seit Herbst 2015 mit den Nachbarkommunen und dem RVR Gespräche geführt.
Der überwiegende Teil der für Freizeit- und Erholungszwecke zur Verfügung stehenden Flächen steht im Eigentum des Bundeseisenbahnvermögens. Fast die gesamten Flächen südlich des Ufers bis zur Bahnstrecke sind zudem für Eisenbahnzwecke gewidmet. Für die öffentliche Freizeitnutzung und Naherholung gibt es kein gültiges, verbindliches Planungsrecht. Die Darstellungen und Ziele aus dem Regionalplan und dem Flächennutzungsplan konnten aufgrund der Widmung für Eisenbahnzwecke bislang nicht in gültiges Ortsrecht umgesetzt werden. Die öffentliche Freizeitnutzung findet derzeit lediglich auf der Basis von Gestattungsverträgen statt, die jederzeit kündbar sind und keine langfristige Planungssicherheit bieten.
Aufgrund dieser Ausgangslage ergeben sich aus Sicht der Stadt Hagen folgende Handlungsprioritäten:
- Planung
Die Flächen müssen durch einen Bebauungsplan als öffentliche Grünflächen festgesetzt werden. Das Bebauungsplanverfahrens Nr.: 8/10 (623) –Südufer Hengsteysee– ist einzustellen und ein neues Bebauungsplanverfahren zur Sicherung und Entwicklung der Freizeit- und Erholungsnutzung muss eingeleitet werden. Ebenfalls einzustellen ist das Verfahren zur FNP Teiländerung Nr. 95 - Südufer Hengsteysee -.
Der in Aufstellung befindliche Regionalplan sollte die bisherige Darstellung eines Freizeit- und Erholungsschwerpunktes auf dem Böhfeld aufgeben und stattdessen den Bereich zwischen Ufer und Bahnlinie sowie der Autobahn A1 im Süden und der Dortmunder Straße im Norden (incl. der angrenzenden Wochenendhausanlage) als neuen Freizeit- und Erholungsschwerpunkt darstellen. Darüber hinaus ist das Ufer des Harkortsees mit dem Haus Baukey und dem Segelclub ebenfalls als neuer Freizeit- und Erholungsschwerpunkt darzustellen.
- Entwidmung
Die Flächen des Bundeseisenbahnvermögens (BEV) müssen aus dem Eisenbahnrecht entlassen, d.h. entwidmet werden, um Raum zu schaffen, für eine planungsrechtliche Sicherung durch die Stadt Hagen. Ist eine Eisenbahnbetriebsanlage des Bundes entbehrlich, bedarf es einer Entwidmung durch das Eisenbahn-Bundesamt. Kommunen verfügen i. d. R. nicht über eine entsprechende Verfügungsbefugnis, können aber abgeleitet aus dem Urteil des BVerwG vom 16.12.1988 eine ‚Anstoßfunktion‘ haben, d.h. ihr Antrag wird vom Eisenbahn-Bundesamt an die DB AG bzw. deren Bevollmächtigten – in der Regel die Niederlassung der DB Services Immobilien GmbH– mit der Bitte um Prüfung der Entbehrlichkeit und Abgabe einer fachlichen Stellungnahme weitergereicht werden.
Auf eine entsprechende Willensäußerung des auf dem Gemeindegebiet konkurrierenden und privilegierten Planungsträgers hat die Stadt Hagen dann einen Anspruch, wenn im Interesse der Wahrung ihrer Planungshoheit und zur Erfüllung einer vorausschauenden und sachgerechten sowie umfassenden Bauleitplanung hierfür ein konkretes Bedürfnis besteht. Es muss als Voraussetzung eindeutig feststehen, welche Teile der bestehender Bahnanlagen nach Aufhebung ihrer öffentlich-rechtlichen Zweckbestimmung dauerhaft wieder in die Planungshoheit der Stadt Hagen fallen sollen, und welche Teile auf absehbare Zeit weiterhin für bahnbetriebsbezogene Zwecke benötigt werden.
- Ankauf
Die dem BEV gehörenden Flächen müssen angekauft werden, mit dem Ziel, die öffentliche Nutzung für Freizeit und Erholung langfristig zu sichern. Der RVR hat in einem Termin am 02.02.2016 hier in Hagen erklärt, dass er sich gegenüber dem BEV bzgl. des Ankaufs der Flächen engagieren wird.
Damit kann in einem ersten Schritt sichergestellt werden, dass der jetzige Status-Quo erhalten bleibt.
In einem zweiten Schritt gilt es, die Voraussetzungen für eine angemessene, maßvolle qualitative Aufwertung der Flächen unter dem nach wie geltenden Leitziel „naturnahe und landschaftsorientierte Erholung“ zu schaffen. Zu diesem Zweck haben sich die Stadt Hagen und die Nachbarkommunen mit Unterstützung des RVR unter dem Arbeitstitel „Freizeit - Energie - Natur“ verabredet, das Erholungsrevier rund um den Harkort- und Hengsteysee weiterzuentwickeln.
Hierzu gehören u. a. die:
- Verbesserung und Verbreiterung der Wegeflächen (Entzerrung der unterschiedlichen Nutzergruppen: Spaziergänger, Radfahrer, Inline-Skater etc.)
- Qualifizierung des RuhrtalRadwegs u.a. mit ergänzenden Angeboten zur E-Mobilität
- Verknüpfung der Wege an den Seen zu einer Südroute zur Erschließung des Südufers Harkortsee mit Haus Baukey, Wasserschloss Werdringen, Geopfad Kaisberg etc. Für die Planung einer Volme-Querung liegt bereits ein erster Förderantrag vor.
- Beleuchtung der Wege am Ufer zur Erweiterung der Nutzungsmöglichkeiten
- Schaffung von Aufenthaltsmöglichkeiten und Ruhezonen (Bänke, Liegewiesen etc.), Erweiterung des Freizeit- und Sportangebotes
- Schaffung von Ausblicken auf den See (Ufer in Teilbereichen freilegen)
- Verbesserung der Erschließung und der Parksituation
- Angebot von Gastronomie und Toilettenanlagen (hier: Entwässerung ermöglichen)
Zu diesem Zweck soll von den Kommunen eine gemeinsame qualifizierte Planung in Auftrag gegeben werden und in der zweiten Jahreshälfte eine breit angelegte Bürgerbeteiligung erfolgen.
Dem Sachstandsbericht im Anhang sind detaillierte Ausführungen u.a. zu den Fragen aus dem Antrag der Fraktionen von CDU, Bündnis90 / Die Grünen, Hagen Aktiv, FDP für die Sitzung des Stadtentwicklungsausschusses am 08.12.2015 zu entnehmen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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47,9 kB
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04.05.2016 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1. Der Rat der Stadt Hagen begrüßt ausdrücklich eine Entwicklung des Freizeitgebietes Hengsteysee-Harkortsee zusammen mit den Anrainerkommunen, dem RVR sowie dem Ruhrverband.
2. Die Verwaltung wird beauftragt ein Gutachten für ein schlüssiges Planungskonzept zusammen mit den Anrainerkommunen, dem RVR und dem Ruhrverband zu beauftragen. Die notwendigen Planungskosten sind zu ermitteln und ein Verteilungsschlüssel ist zu vereinbaren.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Planungsstand der Anrainerkommunen zu erfragen und darzustellen.
3. Das Vorhaben soll mit höchster Priorität durch das Planungsdezernat koordiniert und bearbeitet werden. Hierzu ist auf Seiten des Planungsamtes eine personelle Ressource zur Verfügung zu stellen. In diesem Zusammenhang soll das Einwerben von Fördergeldern geprüft werden.
4. Es ist regelmäßig im Stadtentwicklungsausschuss, im Umweltausschuss, im Sport- und Freizeitausschuss sowie in der Bezirksvertretung Nord im Rahmen eines ständigen Tagesordnungspunktes zu berichten.
5. Der Umweltausschuss beauftragt die Verwaltung, den Beschluss des Umweltausschusses dem Stadtentwicklungsausschuss und dem Rat vorzulegen.
Abstimmungsergebnis:
x | Einstimmig beschlossen |