Beschlussvorlage - 0496/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen. Der Fortschreibung des Frauenförderplans wird zugestimmt.

Realisierungsdatum: 30.06.2016 – 29.06.2019

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Sachverhalt

Kurzfassung

Die Inhalte des Frauenförderplans sind im Landesgleichstellungsgesetz (LGG) vorgegeben. Umfang und Ausgestaltung geben Handlungsspielraum. Der Analyseteil wurde gegenüber der letzten Fortschreibung eingeschränkt. Ergebnis sind 18 Seiten mit Tabellen und Diagrammen im Text und dem Verzicht auf Anlagen. Eine Analyse nach Berufsgruppen, die für die Personalwirtschaft unerlässlich ist, liegt vor und steht für die praktische personalwirtschaftliche Arbeit zur Verfügung. Sie wurde für die Darstellung in der Fortschreibung des Frauenförderplans zu Berufsbereichen zusammengefasst. Als Anlage wurde sie nicht beigefügt, da in einzelnen Berufsgruppen bei gleichzeitiger Angabe von Entgelt- und Besoldungsgruppen konkrete Personen zugeordnet werden können. Positiv zu bewerten ist die steigende Frauenquote in technischen Berufen.

 

Der grundlegende Aufbau wurde beibehalten. Nach Einleitung und Analyse des Personalbestandes wird auf die Handlungsfelder Frauen in Führungspositionen, Vereinbarkeit von Familie und Beruf, Aus- und Fortbildung und Maßnahmen für Berufsgruppen mit (fast) ausschließlichem Frauenanteil eingegangen. Eine deutliche Verbesserung konnte bei der Frauenquote in den Führungsebenen erzielt werden. Eine Teilzeitquote von insgesamt 39 % in der gemeinsamen Betrachtung von Männern und Frauen zeigt, dass die Möglichkeiten, Familie und Beruf vereinbaren zu können, bei der Stadt Hagen sehr gut sind. Was die Rollenverteilung angeht, ist es immer noch so, dass nur 6 % der Männer in Teilzeit arbeiten, wohingegen mehr Frauen in Vollzeit als in Teilzeit arbeiten (57 %). Ähnlich ist es bei der Inanspruchnahme von Elternzeit oder Beurlaubungen. Bei den angebotenen Ausbildungsberufen gab es immer schon Berufe, die von männlichen Bewerbern mehr nachgefragt wurden als von weiblichen Bewerberinnen und umgekehrt. Auffallend ist nach wie vor das geringe Interesse von Frauen, Berufe im Bereich der Informationstechnik zu erlernen.

 

Der Frauenförderplan und seine Fortschreibungen wurden bisher immer als Vorlage ohne finanzielle Auswirkungen eingebracht. Entsprechend der Vorgaben des LGG sind auch Maßnahmen für Berufsgruppen mit (fast) ausschließlichem Frauenanteil zur Verbesserung der Arbeitsbedingungen zu benennen (Nr. 7, Seite 17). Einige der vorgeschlagenen Maßnahmen müssen zunächst näher geprüft und ausgestaltet werden. Andere sind bereits seit längerer Zeit implementiert in die für die Aufgabe zuständigen Bereiche (z.B. Schulung der Reinigungskräfte). Daher sollen diese Maßnahmen grundsätzlich ohne Ausweitung von Personal- und Sachkosten umgesetzt werden. Muss von diesem Grundsatz abgewichen werden, müsste die Finanzierung geklärt und eine entsprechende Entscheidung an anderer Stelle herbeigeführt werden.

 

Ausblick: Bereits für das Jahr 2015 angekündigte Änderungen im LGG sind bisher nicht erfolgt; erst im April 2016 wurde ein erster Gesetzesentwurf vorgestellt. Die voraussichtlichen Inhalte sind mit den jetzigen Vorschriften im LGG im Hinblick auf den Inhalt von Frauenförderplänen weitgehend identisch, so dass die Fortschreibung erfolgen kann. Die Bezeichnung wird sich ändern in „Gleichstellungsplan“ statt Frauenförderplan. Mit Erstellung des ersten Gleichstellungsplans ist vorgesehen, die bei Inkrafttreten des LGG im Jahr 2000 beschlossene „Richtlinie zur beruflichen Gleichstellung von Frau und Mann“ außer Kraft zu setzen. Regelungen, die über die gesetzlichen Vorgaben hinausgehen, können in den ersten Gleichstellungsplan aufgenommen werden.

 

Begründung

Das Landesgleichstellungsgesetz (LGG) schreibt die Erstellung und Fortschreibung eines Frauenförderplans vor. Von der in § 5a LGG eingeräumten Möglichkeit, mehrere Dienststellen in einem Frauenförderplan zusammenzufassen, wurde Gebrauch gemacht. Die Fortschreibung gilt daher auch für den Hagener Betrieb für Informationstechnologie (HABIT). Die Gleichstellungsbeauftragte hat an der Aufstellung dieser Fortschreibung mitgewirkt.

 

Gemeinsam mit der Fortschreibung wird der gesetzlich vorgeschriebene Bericht über die Entwicklung des Personalbestandes und die durchgeführten Maßnahmen vorgelegt. Ebenfalls beigefügt ist zur Kenntnis die Stellungnahme der Gleichstellungsbeauftragten.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

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X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

 

 

 

gez.

 

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

 

 

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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02.06.2016 - Frauenbeirat - ungeändert beschlossen

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16.06.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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29.06.2016 - Fachausschuss für Informationstechnologie und Digitalisierung

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30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen