Beschlussvorlage - 0495/2016
Grunddaten
- Betreff:
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Bestellung eines stimmberechtigten Vertreters bzw. einer stimmberechtigten Vertreterin der Stadt Hagen für die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB01 - Oberbürgermeister
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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16.06.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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30.06.2016
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Beschlussvorschlag
I) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, Herrn / Frau _____________________ als stimmberechtigten Vertreter bzw. als stimmberechtigte Vertreterin der Stadt Hagen in die ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie in die ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 04.07.2016 zu entsenden.
II) Ausschließlich für den Fall einer plötzlichen Verhinderung des unter 1. bestellten Vertreters/der unter 1. bestellten Vertreterin bestellt der Rat Herrn / Frau __________________ als stimmberechtigten Vertreter / stimmberechtigte Vertreterin für die unter 1. genannte Gesellschafterversammlung.
III) Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0472/2016, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird, beauftragt, in der ordentlichen Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH
- den Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 in der vorgelegten Form festzustellen und dem Vorschlag zur Ergebnisverwendung zuzustimmen,
- der Geschäftsführung für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
IV) Er/Sie wird vorbehaltlich eines entsprechenden Beschlusses zu DS 0472/2016, die im nicht-öffentlichen Teil behandelt wird, ferner beauftragt, in der ordentlichen Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG
- den vom Aufsichtsrat der Hagener Straßenbahn AG festgestellten Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2015 in der vorgelegten Form mit dem Lagebericht des Vorstands und dem Bericht des Aufsichtsrates zur Kenntnis zu nehmen,
- dem Vorstand für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
- dem Aufsichtsrat für das Geschäftsjahr 2015 Entlastung zu erteilen,
- als Abschlussprüfer für das Geschäftsjahr 2016 die BKP Dr. Bergmann, Kauffmann und Partner GmbH und Co. KG Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Dortmund, zu wählen.
V) Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung zur Stimmabgabe der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH nach Maßgabe der jeweiligen Beschlussvorschläge der Aufsichtsräte in der Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG und den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH, Hagener Service GmbH, Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH, der Beschäftigungs- und Qualifizierungsgesellschaft Werkhof gem. GmbH, der HaWeD Hagener Werk- und Dienstleistungs-GmbH, der BSH Betrieb für Sozialeinrichtungen Hagen gem. GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb.
VI) Der Oberbürgermeister wird zu allen Handlungen ermächtigt, die zur Umsetzung des Beschlusses rechtlich notwendig oder sachgerecht sind.
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG), an der die Stadt Hagen mit 100 % beteiligt ist, hält am 04.07.2016 um 16.00 Uhr im Verwaltungsgebäude der Hagener Straßenbahn AG, Raum Berlin, Am Pfannenofen 5, 58097 Hagen, ihre ordentliche Gesellschafterversammlung ab.
Am gleichen Tag hält auch die Hagener Straßenbahn AG (HST), an der die Stadt Hagen mit 8,333 % unmittelbar und mit 91,667 % mittelbar über die HVG beteiligt ist, ihre ordentliche Hauptversammlung ab.
Für diese Versammlungen ist ein/e stimmberechtige/r Vertreter/in der Stadt Hagen zu bestellen, der/die nicht Mitglied der Aufsichtsräte der Gesellschaften sein darf, da die Gesellschafterversammlung bzw. die Hauptversammlung auch über die Entlastung der Aufsichtsräte entscheidet.
Zu den Gesellschafterversammlungen der HAGENBAD GmbH und der Hagener Service GmbH werden durch den Rat der Stadt Hagen keine Vertreter/innen entsandt, da die HVG Alleingesellschafterin ist. Des Weiteren wird zu den Gesellschafterversammlung der Kongress- und Eventpark Stadthalle Hagen GmbH sowie der HEB-GmbH Hagener Entsorgungsbetrieb durch den Rat der Stadt Hagen kein/e Vertreter/in entsandt, da die HVG Mehrheitsgesellschafterin ist. Damit in der jeweiligen Gesellschafter-/Hauptversammlung für den HVG-Vertreter der Wille des Rates maßgebend ist, ist er über einen Gesellschafterbeschluss der HVG entsprechend anzuweisen.
Seitens der Verwaltung bestehen keine Bedenken, den Beschlussvorschlägen der Aufsichtsräte zuzustimmen.
Der Jahresabschluss und der Bericht des Aufsichtsrates der Hagener Straßenbahn AG werden von der Hauptversammlung nur zur Kenntnis genommen. Beschlüsse zu diesem Punkt der Tagesordnung sind durch die Hauptversammlung nicht zu fassen. Da der Jahresverlust vor Feststellung des Jahresabschlusses gemäß § 3 des Beherrschungs- und Ergebnisabführungs-vertrages vom 27. Juni 1997 von der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH abgedeckt worden ist und das Jahresergebnis für das Geschäftsjahr 2015 demnach ausgeglichen ist, ist ein Beschluss zur Ergebnisverwendung nicht zu fassen.
Die Details zu den Jahresabschlüssen 2015 können der DS 0472/2016 entnommen werden, die im nichtöffentlichen Teil behandelt wird.
Für die letzte ordentliche Gesellschafterversammlung der Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH sowie für die letzte ordentliche Hauptversammlung der Hagener Straßenbahn AG am 22.06.2015 wurde Herr Detlev Reinke als stimmberechtigter Vertreter der Stadt Hagen bestellt.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
