Beschlussvorlage - 0353/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1.               Die Schiedsamtsbezirke im Stadtgebiet Hagen werden neu geordnet und von    

           bisher 9 auf 6 Schiedsamtsbezirke reduziert.

  • Die bisherigen Bezirke 1 und 4 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 1; dieser umfasst die statistischen Bezirke 101 und 105 (Hagen-Mitte).
  • Die bisherigen Bezirke 2 und 3 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 2; dieser umfasst die statistischen Bezirke 102, 103 und 104 (Hagen-Mitte).
  • Die bisherigen Bezirke 5 und 6 werden zusammengefasst zu einem gemeinsamen Bezirk 3; dieser umfasst die statistischen Bezirke 206 und 207 (Hagen-Nord).
  • Der bisherige Bezirk 7 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 4; dieser umfasst die statistischen Bezirke 308 und 309 (Hohenlimburg).
  • Der bisherige Bezirk 8 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 5; dieser umfasst die statistischen Bezirke 410 und 411 (Eilpe-Dahl).
  • Der bisherige Bezirk 9 wird ohne Veränderung umbenannt in Bezirk 6; dieser umfasst die statistischen Bezirke 512 und 513 (Haspe).

 

2.              Für die Schiedspersonen gilt folgende Vertretungsregelung:

                            Bezirk 1 (Hagen-Mitte) vertritt Bezirk 6 (Haspe)

                            Bezirk 6 (Haspe) vertritt Bezirk 1 (Hagen-Mitte)

Bezirk 2 (Hagen-Mitte) vertritt Bezirk 3 (Hagen-Nord)

Bezirk 3 (Hagen-Nord) vertritt Bezirk 2 (Hagen-Mitte)

Bezirk 4 (Hohenlimburg) vertritt Bezirk 5 (Eilpe-Dahl)

Bezirk 5 (Eilpe-Dahl) vertritt Bezirk 4 (Hohenlimburg)

 

3.               Die Umstrukturierung wird sukzessive jeweils mit dem Ablaufen der Amtszeit der Schiedsperson eines der künftig wegfallenden Schiedsamtsbezirke vorgenommen.

 

Die Umsetzung der Vorlage erfolgt damit bis Ende 2017.

 

 

 

 

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Sachverhalt

 

Kurzfassung

 

Die Betrachtung der durchschnittlichen Fallzahlen der Schiedspersonen in den zur Zeit bestehenden 9 Schiedsamtsbezirken zeigt in den vergangenen 10 Jahren          (2006-2015) eine sehr unterschiedliche Belastung.

Im Hinblick darauf sowie auf den häufig erkennbaren Mangel an geeigneten Bewerbern für die Besetzung frei werdender Schiedsamtsstellen und auf die Tatsache, dass der Stadt Hagen als Sachkostenträger für jeden Schiedsamtsbezirk jährlich nicht unerhebliche Kosten entstehen, schlägt die Verwaltung eine Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf künftig 6 Bezirke vor.

 

 

Begründung

 

Das Hagener Stadtgebiet ist seit 1993 in die folgenden Schiedsamtsbezirke eingeteilt:

 

Schiedsamtsbezirk

Stadtbezirk

statistischer Bezirk

Einwohnerzahl

1

Hagen-Mitte

101

20.927

2

Hagen-Mitte

102

17.881

3

Hagen-Mitte

103, 104

23.226

4

Hagen-Mitte

105

14.134

5

Hagen-Nord

206

10.340

6

Hagen-Nord

207

27.667

7

Hohenlimburg

308, 309

24.489

8

Eilpe-Dahl

410, 411

16.768

9

Haspe

512, 513

30.732

 

Die Schiedsamtsbezirke 7, 8 und 9 sind identisch mit den Stadtbezirken Hohenlimburg, Eilpe-Dahl und Haspe, wohingegen der Stadtbezirk Hagen-Mitte in die Schiedsamtsbezirke 1 – 4 und der Stadtbezirk Hagen-Nord in die Schiedsamtsbezirke 5 und 6 aufgeteilt sind.

Diese Einteilung ist in dem beigefügten Stadtplan (Anlage 1) graphisch dargestellt.

 

Bei der Betrachtung der Fallzahlen ( Anzahl der Schlichtungsverhandlungen ) für den Zeitraum 2006-2015 fällt auf, dass die Schiedsamtsbezirke sehr unterschiedlich belastet sind; eine wesentliche Rolle dürften hier die stark abweichenden Einwohnerzahlen der Schiedsamtsbezirke spielen.

Zugrunde gelegt wurde der Zeitraum von 2006 bis 2015.

 

Nachstehend ist für jeden Bezirk der Durchschnittswert der Schlichtungsverhandlungen angegeben. Es ergibt sich folgendes Bild:

 

 

 

 

 

 

 

Schiedsamtsbezirk

2006-2015 (10 Jahre)

1

3,7

2

4,6

3

6,6

4

2,6

5

2,7

6

5,6

7

8,2

8

5

9

11,6

 

 

Im Hinblick auf diese sehr unterschiedlichen Fallzahlen, auf den häufig erkennbaren Mangel an geeigneten Bewerbern für die Besetzung frei werdender Schiedsamtsstellen sowie auf die Tatsache, dass der Stadt Hagen als Sachkostenträger für jeden Schiedsamtsbezirk jährlich nicht unerhebliche Kosten entstehen, drängt sich die Überlegung einer Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke auf.

 

Dabei erscheint es zweckmäßig, die Grenzen der Schiedsamtsbezirke so weitgehend wie möglich an den Grenzen der Stadtbezirke auszurichten; gleichzeitig ist aber zu berücksichtigen, dass sowohl die Fallzahlen als auch die Einwohnerzahlen der neuen Bezirke nicht über Gebühr voneinander abweichen und für den Bürger eine gute Erreichbarkeit – auch mit öffentlichen Verkehrsmitteln - gewährleistet ist.

 

Unter diesen Gesichtspunkten erscheint folgende Neueinteilung sinnvoll:

 

Schiedsamts-

bezirk bisher

Schiedsamts-bezirk neu

Stadtbezirk

durchschnittl. Fallzahl

Einwohner

1, 4

1

Hagen-Mitte

6,3

35.061

2, 3

2

Hagen-Mitte

11,2

41.107

5, 6

3

Hagen-Nord

8,3

38.007

7

4

Hohenlimburg

8,2

24.489

8

5

Eilpe-Dahl

5

16.768

9

6

Haspe

11,6

30.732

 

Diese Neueinteilung ist in dem beigefügten Stadtplan (Anlage 2) graphisch dargestellt.

 

Sowohl die durchschnittlichen Fallzahlen als auch die Einwohnerzahlen der neuen Schiedsamtsbezirke werden dadurch in wesentlich höherem Maße angeglichen.

Die verbleibenden niedrigen bzw. hohen Fallzahlen in den neuen Schiedsamtsbezirken 5 und 6 wären nur durch eine deutliche Abweichung von den Grenzen des jeweiligen Stadtbezirks zu verändern; dies erscheint nicht gerechtfertigt.

 

Bei der vorgeschlagenen Neueinteilung bleibt gewährleistet, dass auch weiterhin über die Wahl einer Schiedsperson jeweils nur eine Bezirksvertretung entscheidet.

 

Für jeden Schiedsamtsbezirk entstehen für die Stadt jährlich Ausgaben in Höhe von

rd. 860,00 €; die oben vorgestellte Reduzierung auf 6 Schiedsamtsbezirke würde demnach zu einer Einsparung von rd. 2.500,00 € pro Jahr führen.

 

Um einen Vergleich mit anderen Städten zu erhalten, wurde eine Umfrage durchgeführt. Hieraus ergibt sich folgendes Bild:

 

Stadt

Anzahl der Bezirke

Schlichtungsverfahren

Bottrop

ca. 120.000 Einwohner

 

5

 

10,4

Dortmund

ca. 585.000 Einwohner

 

48

 

3,9

Essen

ca. 575.000 Einwohner

 

18

 

12,6

Mülheim an der Ruhr

ca. 170.000 Einwohner

 

10

 

13,1

Recklinghausen

ca. 120.000 Einwohner

 

8

 

7,5

Solingen

ca. 160.000 Einwohner

 

11

 

6,5

Wuppertal

ca. 355.000 Einwohner

 

26

 

4,1

 

Die durchschnittlichen Fallzahlen wurden ermittelt auf der Grundlage der letzten 10 Jahre; von einigen Städten konnten jedoch nur Zahlen für einen Teil dieser Jahre abgegeben werden.

 

Der auffallend niedrige Wert der Stadt Dortmund beruht auf dem Umstand, dass Dortmund über 48 Schiedsamtsbezirke verfügt; diese Anzahl ist im Vergleich zur Größe der Stadt ungewöhnlich.

Die hinsichtlich der Einwohnerzahl vergleichbare Stadt Essen verfügt über nur 18 Schiedsamtsbezirke.

 

Die Tabelle zeigt, dass Hagen mit 5,6 Fällen (Durchschnitt 2006-2015) nach Dortmund (siehe obige Anmerkung) und Wuppertal zur Zeit die niedrigste durchschnittliche Fallbelastung aufweist.

Selbst nach Umsetzung der von hier vorgeschlagenen Neuordnung und Reduzierung der Schiedsamtsbezirke wäre Hagen mit einer sich dann ergebenden durchschnittlichen jährlichen Belastung von 8,4 Fällen immer noch im Mittelfeld einzuordnen.

 

 

 

 

 

 

Schiedsamtsbezirk

2011-2015 (5 Jahre)

1

1,8

2

4,8

3

8,2

4

2

5

2,2

6

5

7

7,8

8

3,2

9

8,6

 

Betrachtet man lediglich den Durchschnitt der letzten 5 Jahre (2011-2015), zeigt sich im Vergleich zum 10-Jahres-Zeitraum eine Verringerung um 0,8 auf 4,8 Fälle pro Jahr; eine Reduzierung auf 6 Schiedsamtsbezirke würde demnach zu einer durchschnittlichen Belastung von 7,3 Fällen führen. 

 

Neben den Schlichtungsverfahren werden seit 5 Jahren auch die Tür- und Angelfälle statistisch erfasst.

In diesen Fällen wenden sich Rat suchende Bürger an Schiedspersonen. Nach der Kontaktaufnahme wird von der Durchführung eines Schlichtungsverfahrens abgesehen.

In Hagen gibt es pro Bezirk ca. 3,3 Tür- und Angelfälle im Jahr; die Anzahl der von den befragten Städten angegebenen Tür- und Angelfälle liegt zwischen 1,4 und 11,1 pro Jahr.

Im Vergleich dazu ist die Zahl von 3,3 Fällen in Hagen als gering zu betrachten.

 

Nach den Verwaltungsvorschriften zu § 1 des  Gesetzes über das Schiedsamt in den Gemeinden des Landes Nordrhein-Westfalen (Schiedsamtsgesetz  - SchAG NRW) soll eine Änderung von Schiedsamtsbezirken, wenn durch die Änderung das Amt der Schiedsperson wegfallen würde, bei Beendigung der laufenden Amtszeit der Schiedsperson vorgenommen werden.

 

Die Reduzierung der Schiedsamtsbezirke wäre in den Jahren 2016/2017 umzusetzen.

Die Amtszeit der Schiedsperson des von einer Zusammenlegung betroffenen bisherigen Bezirks 5 endete im Jahr 2016, die Amtszeiten der Bezirke 2 und 4 enden im Jahr 2017.

Die Schiedspersonen der bisherigen Bezirke 1, 3 und 6 könnten die neuen Bezirke 1, 2 und 3 bis zum Ablauf ihrer Amtszeiten 2017 bis 2019 weiterführen.

 

Dem Direktor des Amtsgerichts Hagen als dem Dienstvorgesetzten der Schiedspersonen und dem Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen – Bezirksvereinigung Hagen - wurde mit Schreiben vom 18.02.16 Gelegenheit gegeben, zur vorgesehenen Neuordnung der Schiedsamtsbezirke Stellung zu nehmen. Es wurde über die geplante Neuordnung, die Vertretungsregelungen, die Form der Umsetzung bis Ende 2017, die Anzahl der Schlichtungsverfahren

 

 

– bezogen auf 10 und 5 Jahre – und die Anzahl der sog. Tür- und Angelfälle informiert.

 

Der Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen (BDS) - Bezirksvereinigung Hagen - teilte mit Schreiben vom 13.03.16 mit, dass der erneute Versuch der Zusammenlegung von Schiedsamtsbezirken abgelehnt werde.

Für die Bürger seien kurze Wege zu den Schiedspersonen wichtig. Die Schiedspersonen sollen möglichst mit öffentlichen Verkehrsmitteln zu erreichen sein. 

Es sei wichtig für die Schiedspersonen, sich ausreichend Zeit nehmen zu können, auf die Belange der Ratsuchenden eingehen zu können. Dies gelänge nicht bei einer Überforderung durch ein zu hohes Fallaufkommen.

Die Einsparpotentiale durch die geplante Neuordnung seien marginal.

 

Dennoch wurde für eine Neuordnung folgender Vorschlag unterbreitet:

Stadtmitte, Remberg, Fleyer Viertel, Eppenhausen, Emst, Eilpe

(Dies entspräche den bisherigen Bezirken 1, 3 und einem Teil des Bezirks 8.)

Altenhagen, Eckesey, Eckesey-Nord, Kuhlerkamp, Wehringhausen

(bisherige Bezirke: 2, 4 und ein Teil des Bezirks 5)

Fley, Boele, Boelerheide, Kabel, Bathey, Helfe, Garenfeld, Vorhalle

(bisheriger Bezirk: 6 und ein Teil des Bezirks 5)

Berchum, Halden, Herbeck, Henkhausen, Reh, Holthausen, Hohenlimburg

(bisheriger Bezirk: 7)

Selbecke, Delstern, Dahl, Priorei, Rummenohl

(ein Teil des bisherigen Bezirks 8)

Haspe

(bisheriger Bezirk: 9)

Die Schiedspersonen der bisherigen Schiedsamtsbezirke 1 und 2 sollen sich gegenseitig vertreten. Darüber hinaus erfolgte keine Stellungnahme zur Vertretungsregelung.

 

Für den Verwaltungsentwurf einer Neuordnung wurden – wie oben dargestellt – neben den Fallzahlen und den Tür- und Angelfällen auch die Größe der Bezirke, die gute Erreichbarkeit sowie die Zuordnung jeden Schiedsamtsbezirks zu jeweils einem Stadtbezirk zu Grunde gelegt.

 

Der Vorschlag des BDS würde u.a. dazu führen, dass in den beiden erstgenannten neuen Bezirken bei Neuwahlen nicht wie bisher eine Bezirksvertretung entscheidet, sondern zwei Gremien zu befassen wären. Auch eine Verkleinerung des im Hinblick auf die Fallzahlen ohnehin sehr gering belasteten bisherigen Bezirks 8 ist nicht nachvollziehbar.

 

Der Direktor des Amtsgerichts Hagen als Dienstvorgesetzter der Schiedspersonen teilte mit Schreiben vom 08.03.16 mit, dass keine Bedenken gegen eine Reduzierung der Schiedsamtsbezirke in der Stadt Hagen in dem Umfang bestehen, wie im Schreiben vom 18.02.16 ausgeführt wird.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

X

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.12.20

Bezeichnung:

Öffentliche Sicherheit und Ordnung

Produkt:

1.12.20.30

Bezeichnung:

Schiedsamtsangelegenheiten

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Ertrag (-)

431 100

- 470

- 470

- 470

- 470

Aufwand (+)

542950+543901

7820

6960

5240

5240

Eigenanteil

 

7350

6490

4770

4770

 

Kurzbegründung:

X

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

 

Thomas Huyeng

Beigeordneter

 

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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20.04.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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25.05.2016 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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16.06.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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30.06.2016 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen