Beschlussvorlage - 0400/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Schulentwicklungsplanung 2016 - 2019
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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10.05.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2016
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Beschlussvorschlag
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur schulorganisatorischen Anbindung der Gebäude in Vorhalle und Hohenlimburg im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Hauptschulen Altenhagen und Hohenlimburg zu machen.
Als Orientierungspunkt für schulorganisatorische Maßnahmen gilt das „4%-Szenario“. Daher wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Nutzung des Gebäudes der August-Hermann-Francke-Schule für den Sekundarstufe-I-Bereich zu erarbeiten. Die Gebäude der ehemaligen Spielbrinkschule, der ehemaligen Filiale Halden der Förderschule Wilhelm Busch sowie die Filiale Delstern der Astrid-Lindgren-Schule werden als Raumreserve für die Beschulung weiter vorgehalten, um sie bei Bedarf in der Reihenfolge der unten dargestellten Nutzbarkeit einzusetzen. Die Verwaltung wird mindestens jährlich auf Basis der Schülerzahlenstatistik zum 15.10. des Jahres über die Schülerzahlenentwicklung berichten, um rechtzeitig weitere konkrete schulorganisatorische Maßnahmen beraten und beschließen zu können.
Sachverhalt
Begründung
Das externe Gutachterbüro hat Ende 2011 für alle Schulformen tendenziell eine rückläufige Schülerzahlenentwicklung prognostiziert. Diese Prognosezahlen waren bis zum Beginn der verstärkten Zuwanderung weitgehend zutreffend. Durch den anhaltenden – primär zuwanderungsbedingten - Anstieg der Schülerzahlen ist jedoch eine Überarbeitung der Schulentwicklungsplanung (SEP) notwendig. Die vorgelegte SEP umfasst den Bereich der Primarstufe und Sekundarstufe I, zeitlich die Schuljahre 2016/2017 bis 2019/2020.
Die Zuwanderung umfasst Flüchtlingskinder sowie den Binnenzuzug aus Südosteuropa, der den größten Anteil darstellt. Da letzterer kaum steuerbar ist, ist eine verlässliche Prognose nicht möglich. Daher wurde mit den Szenarien Anstieg der Schülerzahlen um 2, 4 oder 6% gearbeitet und die entsprechenden Konsequenzen hinsichtlich des Raumbedarfs dargestellt. Der Vergleich der Schulstatistik zum 15.10.2015 mit den aktuellen Zahlen des Kommunalen Integrationszentrums (KI) (einschließlich Bearbeitungsliste) zeigt, dass für den og. Zeitraum mindestens mit einem Anstieg um 2% zu rechnen ist. Die Verwaltung schlägt vor, das Szenario mit einem Anstieg der Schülerzahlen um 4% zu Grunde zu legen; jedoch die Gebäude der „Raumreserve“ aktuell nicht zu vermarkten und so zu nutzen, dass sie ggfs. als Schulgebäude reaktiviert werden können.
Im Bereich der Grundschulen ist im Vergleich der Schuljahre 2014/2015 zu 2015/2016 ein sprunghafter Anstieg der Gesamtschülerzahl mit einer Differenz von aktuell plus 560 Schülerinnen und Schüler gegenüber den Prognosezahlen zu verzeichnen.
Im Bereich der Sekundarstufe I wird die Zunahme von Schülerinnen und Schülern bereits ab dem 2. Halbjahr des Schuljahres 2014/2015 stärker bemerkbar. Bei dem konkreten Vergleich der 5. Jahrgangsstufe gehen die Zahlenstränge deutlich auseinander
Im Bereich der Förderschulen Lernen haben sich die Schülerzahlen durch die Inklusion überwiegend reduziert. Die Stadt hat entsprechend durch die Schließung der Föderschulen Pestalozzi und August-Hermann-Francke reagiert.
Grundschulen
Der Umfang der zukünftigen Zuwanderung ist kaum kalkulierbar. Daher wird von Annahmen ausgegangen. Konkret werden folgende drei Szenarien dargestellt: Eine Zunahme der Schülerinnen und Schüler um 2%, 4% und 6% je Schuljahr gegenüber dem Stand vom 15.10.2015. Hinsichtlich der „Auslastung“ wird von 24 Schülerinnen und Schüler je Klasse ausgegangen.
Bei einer angenommenen Steigerung von 2% bzw. 4% ist die Schülerversorgung unter Berücksichtigung der derzeit genutzten Grundschulgebäude gesichert.
Bei einer angenommenen Steigerung von 6% je Schuljahr ist die Schülerzahl für 2017/2018 (6710 Schülerinnen und Schüler) deutlich im Grenzbereich der errechneten Raumkapazitäten von 6720. Die Schülerversorgung wäre nur durch zusätzliche Bustransporte zu Grundschulen mit noch freien Räumen zu erreichen. Bereits aktuell werden Schülerinnen und Schüler zu den Grundschulen Berchum, Volmetal und Freiherr-vom Stein (Vorhalle) transportiert, bzw. ist dieser Transport in der konkreten Durchführungsplanung.
Die Verwaltung schlägt vor, bei etwaigen räumlichen Engpässen in bestimmten Sozialräumen weiterhin auf Schülertransport statt auf zusätzliche räumliche Ressourcen zu setzen. Dies gilt auch für die Situation im Bereich Eilpe/Delstern/Volmetal. Da die Bildung reiner Zuwanderungsklassen im Bereich der Grundschule von der Bezirksregierung unter Integrationsaspekten ausdrücklich ausgeschlossen wird, wäre die Reaktivierung der Filiale Delstern der Grundschule Astrid Lindgren keine Lösung für die rund 30 für die Beschulung an der Grundschule Volmetal vorgesehenen zugewanderten Kinder. Da diese sich vom Alter her auf die Klassen 1 – 4 verteilen, müssten bestehende Klassen am Standort Selbecker Straße geteilt werden, um eine gemeinsame Beschulung am Standort Delstern zu ermöglichen. An der Grundschule Volmetal hingegen gibt es die Kapazität für die Aufnahme in bestehende Klassen.
Sekundarstufe I
Wie im Bereich der Grundschulen werden hier ebenfalls folgende drei Szenarien dargestellt: Eine Zunahme der Schülerinnen und Schüler um 2%, 4% und 6% je Schuljahr gegenüber dem Stand vom 15.10.2015. Hinsichtlich der „Auslastung“ wird von 28 Schülerinnen und Schüler je Klasse ausgegangen.
Bei einer angenommenen Steigerung von 2% ist die Schülerversorgung unter Berücksichtigung der derzeit aktiv genutzten Schulgebäude (also inkl. Gebäude HS Hohenlimburg und HS Altenhagen) gesichert.
Bei einer angenommenen Steigerung von 4% je Schuljahr ist die Schülerversorgung ebenfalls noch gesichert, wobei im Schuljahr 2017/2018 der Grenzbereich der maximalen Raumkapazitäten nur sehr knapp unterschritten wird. Es ist möglich, dass im Einzelfall für ein Jahr Fachräume als Klassenräume genutzt werden müssen. Daher wird die Einbeziehung des Gebäudes der auslaufenden Förderschule August-Hermann-Francke, Selbecker Str. 185 (Freizug: Sommer 2016), empfohlen, um partielle Engpässe zu vermeiden.
Bei einer angenommenen Steigerung von 6% übersteigt in den letzten beiden Schuljahren des Betrachtungszeitraums die errechnete Schülerzahl jeweils die vorhandenen Kapazitäten deutlich. So würde im Schuljahr 2018/2019 für 504 Schülerinnen und Schüler (= 18 zusätzliche Klassen) ein Platzangebot fehlen, die maximale Differenz von 643 Plätzen (= 23 zusätzliche Klassen) wird für das Schuljahr 2019/2020 erwartet.
Zur Bedarfsdeckung: Die Stadt verfügt absehbar noch über folgende Schulgebäude, die zurzeit nicht mehr für den Schulbetrieb vorgesehen sind (in der Reihenfolge der, aus Sicht der Verwaltung, vorrangigen Nutzbarkeit als Schulstandort der Sekundarstufe I).
- Gebäude der ehemaligen Grundschule Spielbrink, Büddingstraße 49
- Ehemaliges Gebäude der Förderschule Wilhelm-Busch (Primarbereich), Berchumer Straße 68
- Filialgebäude der Grundschule Astrid-Lindgren, Delsterner Straße 59
Fazit
Als Orientierungspunkt für schulorganisatorische Maßnahmen gilt das „4%-Szenario“.
Bei allen Szenarien müssen im Grundschulbereich keine zusätzlichen Gebäuderessourcen (re)aktiviert werden. Es wird aber in unterschiedlichem Umfang notwendig, Schülerinnen und Schüler zu weiter entfernten Schulen mit freien Ressourcen zu transportieren.
Im Bereich der Sekundarstufe I werden die Gebäude der auslaufenden Hauptschulen Hohenlimburg und Altenhagen im Betrachtungszeitraum auf jeden Fall benötigt.
Auf Basis des 4%-Szenarios wird die Einbeziehung des Gebäudes der Förderschule August-Hermann-Francke empfohlen, um partielle Engpässe zu vermeiden.
Beim 6%-Szenario ist zudem auf jeden Fall auch die Ressource der ehemaligen Grundschule Spielbrink erforderlich. Ob auch die Gebäude in Halden und Delstern benötigt werden, hängt u. a. von der Frage ab, ob sich im Bereich der Sekundarstufe I die schulbezogenen Zahlen so entwickeln, dass ggfs. Klassenteilungen notwendig werden. Daher werden die og. Gebäude als Raumreserve für die Beschulung weiter vorgehalten, um sie bei Bedarf in der Reihenfolge der oben dargestellten Nutzbarkeit einzusetzen.
Finanzielle Auswirkungen
Die Weiternutzung der Gebäude der auslaufenden Hauptschulen Altenhagen und Hohenlimburg hat keine finanziellen Auswirkungen, da auch bisher noch kein fester Termin für den Freizug der Gebäude beschlossen wurde.
Die Differenz zwischen Unterhaltungs- und Leerstandskosten des Gebäudes der auslaufenden Förderschule August-Hermann-Francke sollte der Kompensation der wegbrechenden Konsolidierung durch die Weiterführung des Schulzentrums Wehringhausen dienen (Beschlussvorlage 0120-1/2016).
Bei weiterer Nutzung des Gebäudes kommt es zu einer Mehrbelastung des Ergebnishaushalts. Die Beträge können der folgenden Tabelle entnommen werden.
| Jahr |
| je Jahr |
in € | 2016 | 2017 | 2018-2021 |
Gesamtkosten Gebäude Selbecke (Unterhaltungskosten) | 308.471 | 308.471 | 308.471 |
Gesamtkosten Gebäude Selbecke (Leerstandskosten) | 216.854 | 88.592 | 88.592 |
Mehrbelastung bei weiterer Nutzung des Gebäudes | 91.617 | 219.879 | 219.879 |
In der Darstellung der finanziellen Auswirkungen sind auch Kosten für Serviceleistungen enthalten. Dabei handelt es sich zum größten Teil um Personalkosten im Bereich Reinigung und Objektbetreuung.
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
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Rechtscharakter | |
X | Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
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Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt gesichert. |
X | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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5,6 MB
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12.05.2016 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
Der Rat nimmt den Bericht der Verwaltung zustimmend zur Kenntnis. Die Verwaltung wird beauftragt, einen Vorschlag zur schulorganisatorischen Anbindung der Gebäude in Vorhalle und Hohenlimburg im Zusammenhang mit dem Auslaufen der Hauptschulen Altenhagen und Hohenlimburg zu machen.
Als Orientierungspunkt für schulorganisatorische Maßnahmen gilt das „4%-Szenario“. Daher wird die Verwaltung beauftragt, einen Vorschlag zur Nutzung des Gebäudes der August-Hermann-Francke-Schule für den Sekundarstufe-I-Bereich zu erarbeiten. Die Gebäude der ehemaligen Spielbrinkschule, der ehemaligen Filiale Halden der Förderschule Wilhelm Busch sowie die Filiale Delstern der Astrid-Lindgren-Schule werden als Raumreserve für die Beschulung weiter vorgehalten, um sie bei Bedarf in der Reihenfolge der unten dargestellten Nutzbarkeit einzusetzen. Die Verwaltung wird mindestens jährlich auf Basis der Schülerzahlenstatistik zum 15.10. des Jahres über die Schülerzahlenentwicklung berichten, um rechtzeitig weitere konkrete schulorganisatorische Maßnahmen beraten und beschließen zu können.
Die Verwaltung wird bis zur nächsten Beratungsfolge Ende Juni beauftragt, zusätzlich auf Basis des 6 % Szenarios Vorschläge zur Nachnutzung der Gebäude Grundschule Spielbrink, des ehemaligen Gebäudes der Wilhelm-Busch-Schule und des Teilstandortes der Grundschule Astrid- Lindgren in Delstern zu unterbreiten.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
OB | 1 |
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SPD |
| 14 |
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CDU | 19 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 5 |
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Hagen Aktiv | 4 |
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Die Linke |
| 3 |
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AfD | 2 |
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FDP | 2 |
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BfHo/Piraten Hagen |
| 2 |
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Pro Deutschland | 1 |
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fraktionslos | - | - | - |
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x | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 34 | ||
Dagegen: | 19 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||