Beschlussvorlage - 0061-1/2016

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Haupt- und Finanzausschuss lehnt eine einkommensbezogene Kappungsgrenze hinsichtlich städtischer Gebühren, Steuern und Beiträge aus den in der Stellungnahme der Verwaltung aufgeführten rechtlichen Gründen ab.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Der Antragsteller regte an, eine Kappungsgrenze („Bürger-Bonus“ / „Bürger-Cap“) einzuführen, nach der die kumulierten Beiträge einer Person oder einer Familie an die Stadt Hagen 4 % des verfügbaren Jahreseinkommens nicht überschreiten dürfen.
Dies solle vor allem Familien im Mittelstand sowie Haus- und Grundstückseigentümer schützen, die Rahmenbedingungen für junge Familien verbessern und den Zuzug nach Hagen fördern bzw. den Fortzug unattraktiver werden lassen.

Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage (DS-Nr. 0061/2016) verdeutlicht, dass aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben für die Erhebung kommunaler Abgaben die Einführung einer Rabattierung oder eine unterschiedslos festgelegten Kappungsgrenze ausscheide.

Die Anregung wurde vom Beschwerdeausschuss in der Sitzung am 26.01.2016 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.

 

Begründung

Siehe Vorlage 0061/2016 samt Anlagen

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

 

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

 

 

 

 

 

 

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Beschlüsse

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28.04.2016 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen