Beschlussvorlage - 0061-1/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung NRW: Einführung eines Bürger-Bonus für öffentliche Gebühren und Beiträge
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Stefan Schirmer
- Beteiligt:
- OB/B Büro des Oberbürgermeisters
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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28.04.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Antragsteller regte an, eine Kappungsgrenze („Bürger-Bonus“ / „Bürger-Cap“) einzuführen, nach der die kumulierten Beiträge einer Person oder einer Familie an die Stadt Hagen 4 % des verfügbaren Jahreseinkommens nicht überschreiten dürfen.
Dies solle vor allem Familien im Mittelstand sowie Haus- und Grundstückseigentümer schützen, die Rahmenbedingungen für junge Familien verbessern und den Zuzug nach Hagen fördern bzw. den Fortzug unattraktiver werden lassen.
Die Verwaltung hat in ihrer Vorlage (DS-Nr. 0061/2016) verdeutlicht, dass aufgrund strenger gesetzlicher Vorgaben für die Erhebung kommunaler Abgaben die Einführung einer Rabattierung oder eine unterschiedslos festgelegten Kappungsgrenze ausscheide.
Die Anregung wurde vom Beschwerdeausschuss in der Sitzung am 26.01.2016 zur weiteren Beratung an den Haupt- und Finanzausschuss überwiesen.
Begründung
Siehe Vorlage 0061/2016 samt Anlagen
