Beschlussvorlage - 1051/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße/Knippschildstraße Verfahren nach § 13a Baugesetzbuch (BauGB) a) Beschluss über die eingegangenen Stellungnahmen b) Beschluss nach § 10 BauGB - Satzungsbeschluss c) Beschluss über die Berichtigung des Flächennutzungsplans
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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20.04.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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04.05.2016
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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10.05.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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12.05.2016
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße/ Knippschild-straße als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 04.11.2015 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Be-bauungsplan anzupassen.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird dieses Bebauungsplan-verfahren abgeschlossen.
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Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung
1. Daten zum Verfahrensablauf
06.10.2011 Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens
Drucksachennummer: 0727/2011
31.10.2011 Unterrichtung der Öffentlichkeit
-18.11.2011
26.03.2015 Ratsbeschluss über den Bebauungsplanentwurf und Beschluss der
öffentlichen Auslegung Drucksachennummer: 1282/2014
27.04.2015 Öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung (TöB)
-27.05.2015
2. Ergebnisse der Beteiligungen / zum Beschluss a)
2.1 Unterrichtung der Öffentlichkeit
Die Unterrichtung fand in den Räumlichkeiten der Fachgruppe Bebauungsplanung statt. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.
2.2 Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung
Die öffentliche Auslegung des Bebauungsplanentwurfes fand in der Zeit vom 27.04.2015 bis zum 27.05.2015 statt. Von den Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) wurde parallel zur öffentlichen Auslegung durchgeführt. Die eingegangenen Stellungnahmen wurden ausgewertet und wenn möglich bei der Planung berücksichtigt.
Nachfolgend sind die abwägungsbedürftigen Stellungnahmen aufgeführt:
1. Wirtschaftsbetriebe Hagen, Schreiben vom 17.06.2015
2. Fachbereich Bauordnung, Schreiben vom 26.06.2015
3. Untere Immissionsschutzbehörde der Stadt Hagen (69/3), Schreiben vom 30.06.2015
4. Untere Landschaftsbehörde der Stadt Hagen (69/1), Schreiben vom 30.06.2015
5. Gemeinsame Untere Umweltbehörde der Städte Bochum, Dortmund, Hagen (69/5), Schreiben vom 30.06.2015
6. Pledoc, Schreiben vom 11.05.2015
7. Ratsbeschluss vom 26.03.2015
2.3 Ratsbeschluss vom 26.03.2015
Mit Beschluss vom 26.03.2015 forderte der Rat der Stadt Hagen die Verwaltung auf, Gespräche mit dem Investor zur freiwilligen Vornahme von Ausgleichs- und Ersatz-maßnahmen zu führen.
Der Investor wurde daraufhin seitens der Verwaltung angeschrieben. Die Stellungnahme des Investors ist den Schreiben vom 03.08.2015 und vom 03.02.2016 zu entnehmen, welche als Anlagen 7a) und 7b) zur Abwägungstabelle Bestandteil dieser Vorlage sind.
3. Änderungen nach der öffentlichen Auslegung / zum Beschluss b)
Aufgrund der eingegangenen Stellungnahmen waren einige Änderungen/ Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf und in der Begründung erforderlich.
3.1 Änderungen im Bebauungsplanentwurf
Bebauungsplan
- Änderung des unter der textlichen Festsetzung Nr. 3 b aufgeführten Begünstigten für das eingetragene Leitungsrecht
- Erweiterung des unter der Festsetzungsziffer Nr. 3 a eingetragenen Leitungsrechtes zugunsten des WBH
- Text zum Überflutungsschutz wurde als Hinweis in die Legende aufgenommen
3.2 Änderungen in der Begründung
- Unter Kapitel Nr. 6.2.1 wurde ein Textbaustein zur Entwässerung in die Begründung aufgenommen
- Unter Kapitel Nr. 6.2.2 wurde ein Textbaustein zum Überflutungsschutz aufgenommen.
- Der Verfahrensablauf unter Nr. 2 der Begründung wurde aktualisiert.
Somit ersetzt die Begründung vom 04.11.2015 die Fassung vom 05.12.2014.
Änderungen der Festsetzungen im Bebauungsplan nach der öffentlichen Auslegung erfordern eine erneute Beteiligung. Auf eine erneute öffentliche Auslegung kann jedoch verzichtet werden, wenn die Grundzüge der Planung durch die Änderungen nicht berührt werden. Dies ist hier der Fall. Allerdings ist dann nach § 4 a Abs. 3 Satz 4 BauGB eine Beteiligung der betroffenen Öffentlichkeit und der berührten Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange erforderlich. Der Investor/ Grundstückseigentümer wurde über die Änderungen informiert und hat diesen zugestimmt.
Weitere Beteiligungen waren nicht erforderlich. So konnte auf eine erneute Beteiligung der Bürger verzichtet werden, weil die Änderungen die Belange der Öffentlichkeit nicht berühren. Da die Änderungen entsprechend den Stellungnahmen der jeweiligen Behörden und sonstigen Trägern öffentlicher Belange vorgenommen wurden, erübrigte sich deren Beteiligung. Dritte waren von diesen Änderungen nicht betroffen.
4. Berichtigung des Flächennutzungsplanes / zum Beschluss c)
Im Flächennutzungsplan ist der Bereich bisher als Grünfläche dargestellt (siehe Anlage dieser Vorlage).
Der Bebauungsplan setzt hier „Sonstiges Sondergebiet“ mit der Zweckbestimmung „Blutspendedienst” fest. Damit weicht der Bebauungsplan von den Darstellungen im Flächennutzungsplan ab. Gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 BauGB kann ein Bebauungsplan, der von den Darstellungen des Flächennutzungsplanes abweicht, auch aufgestellt werden, bevor der Flächennutzungsplan geändert oder ergänzt ist. Durch die Aufstellung des Bebauungsplanes darf jedoch die städtebauliche Entwicklung des Gemeindegebietes nicht beeinträchtigt werden.
Der Bebauungsplan sieht vor, die angrenzend bereits vorhandene Sonderbaufläche mit Gebäuden des TÜV-Nord und des DRK, auf die Grünfläche zwischen der Knippschildstraße und der vorhandenen Bebauung zu erweitern. Anlass sind geplante bauliche Erweiterungen des DRK-Blutspendedienstes West GmbH, die der langfristigen Sicherung des Standortes Hagen dienen sollen. Die entlang der Feithstraße bereits vorhandene Bebauung wird bis zur Knippschildstraße fortgeführt. Von einer Beeinträchtigung der städtebaulichen Entwicklung ist von daher nicht auszugehen.
Der Flächennutzungsplan ist im Wege der Berichtigung anzupassen (13 a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB). Die Berichtigung stellt einen redaktionellen Vorgang dar, auf den die Vorschriften über die Aufstellung von Bauleitplänen keine Anwendung finden. Der Flächennutzungsplan wird im Rahmen der 3. Berichtigung angepasst, so dass der Geltungsbereich des Bebauungsplanes zukünftig als Sonderbaufläche mit der Zweckbestimmung „Landesbehörden, Verwaltung“ dargestellt wird (siehe Anlage der Vorlage). Diese Darstellung entspricht somit den Festsetzungen zur Art der baulichen Nutzung, die im Bebauungsplan ausgewiesen wird.
5. Bestandteile der Vorlage
5.1 Anlagen
- Abwägungstabelle
- Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange
entsprechend dem Kapitel 2.2.
- Begründung zum Bebauungsplan vom 04.11.2015
- Übersichtsplan zum Plangebiet
- Plan zur Berichtigung des Flächennutzungsplans
5.2 Gutachten
Diese Unterlagen wurden für die Aufstellung des Bebauungsplanes erstellt und können im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem ALLRIS und im Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
- Artenschutzrechtlichen Vorprüfung von weluga umweltplanung vom 16.01.2012
- Schalltechnische Untersuchung des Beratungsbüros für Bauphysik Dr. rer.nat. Peter Jandl vom 09.02.2012
- Schadstofferkundung des Untergrundes durch das Ingenieurbüro Dr. Fay und Urbanek Geotech Consult GbR vom 15.02.2012
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1,2 MB
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137,4 kB
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9
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1,4 MB
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10
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132,1 kB
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11
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18,3 kB
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12
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(wie Dokument)
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19 kB
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13
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(wie Dokument)
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183,9 kB
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(wie Dokument)
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7,8 kB
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(wie Dokument)
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39,5 kB
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