04.05.2016 - 6.7 Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße/Knipps...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.7
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Mi., 04.05.2016
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Frau Kingreen stimmt dem Antrag nicht zu und verweist auf die Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde. Danach ist der B-Plan Teil des Biotopplans von Hagen, der Fleyer Wald ist wichtig für die Belüftung und das Klima in Hagen. Frau Kingreen weist in diesem Zusammenhang auf den Klimawandel hin. Der Bebauungsplan arbeite dem jedoch entgegen. Her Meier kann diese Bedenken nachvollziehen, allerdings müssten auch Einzelsituationen berücksichtigt werden. Eine Entscheidung sei sicher nicht leicht, trotzdem stimmt er dem Beschluss letztendlich zu. Herr Prof. Dr. Ullrich weist darauf hin, dass die Fläche ökologisch gesehen nicht besonders wertvoll ist, hier müsste genau abgewogen werden, was letztendlich wichtiger sei.
Beschluss
a) Der Rat der Stadt Hagen weist nach eingehender Prüfung und Abwägung der öffentlichen und privaten Belange die vorgebrachten Anregungen bzw. Stellungnahmen zurück oder berücksichtigt sie ganz oder teilweise im Sinne der Stellungnahmen in der Begründung der Vorlage. Die Sitzungsvorlage wird Bestandteil des Beschlusses und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
b) Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 7/11 (631) Feithstraße/ Knippschild-straße als Satzung gemäß § 10 Baugesetzbuch (BauGB) in der zuletzt gültigen Fassung. Dem Bebauungsplan ist die Begründung vom 04.11.2015 gemäß § 9 Abs. 8 BauGB beigefügt, die als Anlage Gegenstand der Niederschrift wird.
c) Der Rat der Stadt Hagen beschließt, den Flächennutzungsplan der Stadt Hagen im Wege der Berichtigung gemäß § 13 a Abs. 2 Nr. 2 Halbsatz 3 BauGB an den Bebauungsplan anzupassen.
Nächster Verfahrensschritt:
Mit der Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses wird dieses Bebauungsplanverfahren abgeschlossen.
Anlagen zur Vorlage
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