Beschlussvorlage - 0212/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Verschmelzung der Hagener Service GmbH (HSG) auf die HVG
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- HVG GmbH
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Geplant
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Kommission für Beteiligungen und Personal
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Vorberatung
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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17.03.2016
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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07.04.2016
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Beschlussvorschlag
1. Der Rat der Stadt Hagen stimmt der Verschmelzung der Hagener Service GmbH (HSG) auf die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH (HVG) zu.
2. Der Rat der Stadt Hagen erteilt seine Zustimmung, dass die HVG in der Gesellschafterversammlung der Hagener Service GmbH (HSG) der Verschmelzung zustimmt und dass die HVG und die HSG alle weiteren zur Umsetzung der Verschmelzung erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen treffen.
3. Der Rat der Stadt Hagen ermächtigt den Oberbürgermeister für die Stadt Hagen sowie für die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG, alle notwendigen oder erforderlichen Maßnahmen zur Umsetzung des Beschlusses zu Ziff. 1. und zu Ziff. 2 zu treffen und Erklärungen abzugeben.
Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Der Aufsichtsrat der Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH (HVG) hat am 22.02.2016 wie folgt einstimmig beschlossen:
1. Der Aufsichtsrat der HVG erteilt nach Vorberatung seine Zustimmung
a) zur Verschmelzung der Hagener Service GmbH auf die HVG
b) dass der Geschäftsführer der Hagener Service GmbH und der Geschäftsführer der Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH alle zur Umsetzung der Verschmelzung erforderlichen Erklärungen abgeben und Maßnahmen treffen.
2. Der Aufsichtsrat der HVG schlägt der Gesellschafterversammlung der
- Hagener Versorgungs- und Verkehrs GmbH,
- Hagener Service GmbH
vor, der Verschmelzung zuzustimmen und die für die Umsetzung erforderlichen Beschlüsse zu fassen.
3. Die Stadt Hagen als Alleingesellschafterin der HVG wird darum gebeten, die für die Umsetzung der Verschmelzung erforderlichen Maßnahmen zu treffen und Beschlüsse zu fassen.
Zur Begründung der Maßnahme führt die HVG aus, dass die in der HVG-Tochtergesellschaft HSG gebündelten Querschnittsfunktionen Personal, Betriebswirtschaft, Kommunikation, Marketing, Vertrieb, Juristische Dienste sowie EDV in einer klassischen Konzernstruktur innerhalb der Konzernmutter HVG abgebildet würden und nicht – wie bisher – in einer separaten Tochtergesellschaft. Neben Kosteneinsparungen (u.a. Entfall der Kosten für die Prüfung des Jahresabschlusses) könnten durch eine Verschmelzung auf die HVG eine Vielzahl an Prozessen vereinfacht werden, was die Transparenz nach innen und nach außen erhöht (z.B. Entfall von Leistungsverrechnungen). Außerdem entfalle das Risiko von Körperschaft- und Gewerbesteuerzahlungen für das nicht querverbundfähige Ergebnis der Sparte ‘Service‘.
Die Verschmelzung soll unter Wahrung der bestehenden Rechte der Arbeitnehmer und der Betriebsräte erfolgen. Der Status Quo vor der Verschmelzung soll daher nach der Verschmelzung i.E. erhalten bleiben. Die HVG wird mit der HVG einen entsprechenden Personalüberleitungsvertrag abschließen. Mit einer Verschmelzung würden die Arbeitsverhältnisse der bei der HSG beschäftigten Arbeitnehmer im Rahmen eines Betriebsübergangs nach § 613a BGB auf die HVG übergehen. Die HVG tritt somit in alle Arbeitsverträge mit den Beschäftigten der HSG ein. Die bei der HSG verbrachte Dienst- und Beschäftigungszeit wird damit angerechnet. Die HVG hat den Betriebsrat der HSG und – soweit erforderlich – den Konzernbetriebsrat der HVG rechtzeitig in das Verfahren eingebunden.
Die HVG soll bis zum Verschmelzungsstichtag (Eintragung in das Handelsregister) Mitglied im Kommunalen Arbeitgeberverband Nordrhein-Westfalen e.V (KAV NW) werden. Sie würde damit, wie die HSG, den Tarifvertrag des öffentlichen Dienstes (TVöD) verpflichtend anwenden. Die HVG ist Mitglied der Kommunalen Versorgungskassen Westfalen-Lippe (kvw). Sie wird die am Verschmelzungsstichtag dort versicherten Betriebsangehörigen der HSG in der bisherigen Weise im Rahmen der Satzungsvorschriften der kvw weiter versichern, so dass eine lückenlose Versicherung der Arbeitnehmer bei der kvw gewährleistet ist und den Arbeitnehmern hierdurch auch sonst keine Nachteile entstehen. Die HVG wird diesbezüglich eine rechtzeitige Abstimmung mit der kvw durchführen. Der Betriebsrat der HSG würde durch die Verschmelzung ein Übergangsmandat nach § 21 a BetrVG erhalten und nach Verschmelzung für alle Arbeitnehmer der HVG zuständig sein. Er würde dieses Amt bis zur Wahl eines Betriebsrates in der HVG, max. für die Dauer von 6 Monaten, führen.
Es ist geplant, die Verschmelzung bis spätestens 31.08.2016 zu vollziehen. Bis dahin sollte eine Anmeldung zum Handelsregister erfolgt sein, da andernfalls eine Rückbeziehung zum 01.01.2016 nicht mehr möglich ist. Es müsste dann ein Zwischenabschluss erstellt werden, was mit zusätzlichen Kosten verbunden wäre. Die erforderlichen Gremienbeschlüsse (Aufsichtsrat HVG, Gesellschafterversammlung HVG und HSG, Rat der Stadt Hagen) müssten daher vorher alle gefasst sein.
