Berichtsvorlage - 0071/2016
Grunddaten
- Betreff:
-
Fortschreibung Rettungsdienstbedarfsplan
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB37 - Brand- und Katastrophenschutz
- Bearbeitung:
- Christel Groenmeyer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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28.01.2016
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes über den Rettungsdienst sowie die Notfallrettung und den Krankentransport durch Unternehmen (Rettungsgesetz NRW - RettG NRW) i.d.F. vom 15.06.1999 (letzte Aktualisierung 01.04.2015) sind die Kreise und kreisfreien Städte als Träger des Rettungsdienstes verpflichtet, die bedarfsgerechte und flächendeckende Versorgung der Bevölkerung mit Leistungen der Notfallrettung einschließlich der notärztlichen Versorgung im Rettungsdienst und des Krankentransportes sicherzustellen.
Entsprechend der Vorgabe des RettG NRW ist die Stadt Hagen Trägerin des Rettungsdienstes für das Hagener Stadtgebiet. Nach § 12 Abs. 1 RettG NRW ist sie verpflichtet, den rettungsdienstlichen Bedarf in ihrem Zuständigkeitsbereich festzustellen und einen Bedarfsplan aufzustellen. In diesem sind insbesondere Zahl und Standorte der Rettungswachen, weitere Qualitätsanforderungen sowie die Zahl der erforderlichen Krankenwagen und Notarzt-Einsatzfahrzeuge festzulegen.
Der Bedarfsplan bildet somit die Grundlage für sämtliche organisatorischen, personellen und finanziellen rettungsdienstlichen Maßnahmen in der Stadt Hagen. Im Falle von gerichtlichen Verfahren wird mit dem Bedarfsplan die Sicherstellung der bedarfsgerechten Versorgung der Hagener Bevölkerung mit Rettungsdienstleistungen durch den Träger dargestellt.
Darüber hinaus ist der Rettungsdienstbedarfsplan Grundlage für die notwendigen Gebührenverhandlungen (§ 14 RettG NRW) mit den Kostenträgern/Krankenkassenverbänden. Die Kosten des Rettungsdienstes werden vollständig über die Gebühren gedeckt.
Der Bedarfsplan ist gemäß § 12 Abs. 5 RettG NRW kontinuierlich unter Beteiligung der Verbände zu überprüfen und bei Bedarf, spätestens alle fünf Jahre, zu ändern. Der derzeit gültige Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Hagen wurde im Juni 2000 erstellt und 2003 nach Rücksprache mit den Krankenkassenverbänden ergänzt.
Da seitens der Feuerwehr Hagen beabsichtigt war, die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes auf den aktuellsten rechtlichen Grundlagen aufzubauen, wurde das Inkrafttreten des Notfallsanitätergesetzes (NotSanG, 2013) sowie die darauf aufbauenden umfangreichen gesetzlichen Änderungen im RettG NRW im Jahr 2015 abgewartet. Diese werden nunmehr bei der Fortschreibung berücksichtigt, ebenso wird der Entwurf des Rettungsdienstbedarfsplanes aus dem Jahr 2011 in die Betrachtung mit einbezogen. Dabei ist zu berücksichtigen, dass gerade die Berechnungen für die Vorhaltung und die Zielerreichung anhand aktueller Zahlen überprüft werden müssen.
Aufgrund der zuvor beschriebenen geänderten gesetzlichen Rahmenbedingungen ist der Rettungsdienstbedarfsplan der Stadt Hagen umgehend fortzuschreiben, um den Rettungsdienst an das geänderte Einsatzaufkommen anzupassen und die rettungsdienstliche Aufgabenwahrnehmung sicherzustellen.
Zur Vorbereitung einer Leistungsbeschreibung sind im Rahmen der Markterkundung die verwaltungsinternen Vorgaben beachtet worden, dass zunächst bei der Feuerwehr vorhandene berufliche Kontakte zu anderen Feuerwehren, Fachverbänden als Informationsquelle genutzt werden. Diese Recherche führte aufgrund eines Missverständnisses zu der erheblichen Preisdifferenz. Der in der Sitzungsvorlage vom 11.11.2015 veranschlagte Preis von 150.000 € für die gänzliche Erstellung des Rettungsdienstbedarfsplans war, wie sich in nachhinein herausgestellt hat, für die Erstellung eines Rettungsdienstbedarfsplans für einen Landkreis zugrunde gelegt worden. Die neuerlichen Markterkundungen nehmen Bezug auf die Anforderungen der kreisfreien Stadt und stammen aus der Recherche im interkommunalen Netzwerk von Feuerwehren sowie der Bezirksregierung Münster (unter Beachtung der Vorgaben der GeschO VOL bzw. VOL/A).
Hierzu ergeben sich folgende Varianten:
• Variante A: Gänzliche Erstellung der Fortschreibung durch einen externen Dritten (ca. 35.000 €)
• Variante B: Fortschreibung durch die Feuerwehr Hagen unter gutachterlicher Begleitung eines externen Dritten (ca. 30.000 €).
• Variante C: Fortschreibung durch die Feuerwehr Hagen mit anschließender externer Überprüfung durch einen Dritten (ca. 30.000 €).
Unter Würdigung der organisatorischen und finanziellen Aspekte ist es aus Sicht von 37 empfehlenswert, die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplans durch die Feuerwehr Hagen mit gutachterlicher Begleitung eines externen Dritten zu erstellen (Variante B). Hierbei würde die textliche und konzeptionelle Abfassung des Bedarfsplans in Eigenleistung durch die Feuerwehr Hagen erstellt und die rechnerische Ermittlung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung (d.h. Anzahl und Stundenumfang der täglich im Dienst notwendigen Fahrzeuge) als kostenbildendes Merkmal im Rettungsdienst an einen externen Dritten vergeben.
Für das Haushaltsjahr 2016/2017 ist demzufolge ein Betrag von rd. 30.000 € für die Vergabe der Ermittlung der bedarfsgerechten Rettungsmittelvorhaltung für die Stadt Hagen durch einen Dritten in Ansatz zu bringen.
Der potentielle Auftragswert fußt auf den soliden Einschätzungen des interkommunalen Netzwerkes, dessen sich die Feuerwehr Hagen bedient hat. Dieser liegt aber unter der Wertgrenze, für den der Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses erforderlich wäre. Da der Feuerwehr Hagen an einer vertrauensvollen und konstruktiven Zusammenarbeit mit den Gremien, insbesondere mit dem Haupt- und Finanzausschuss gelegen ist, berichtet die Feuerwehr Hagen
ggü. dem Haupt- und Finanzausschuss über den im Verwaltungsvorstand am 12.01.2016 gefassten Beschluss, dass die Feuerwehr Hagen die Fortschreibung des Rettungsdienstbedarfsplanes unter gutachterlicher Begleitung eines externen Dritten (Auftragsvolumen ca. 30.000 €) durchführen wird und im Jahr 2016 einen mit den Krankenkassenverbänden abgestimmten Rettungsdienstbedarfsplan vorlegen wird.
