Beschlussvorlage - 0988/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplans zur Sicherstellung der Realisierbarkeit von PKW-Stellplätzen am Haus Harkorten
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Carola Mallek
- Beteiligt:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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04.11.2015
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01.12.2015
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03.02.2016
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Anhörung
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05.11.2015
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03.12.2015
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11.02.2016
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●
Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Anhörung
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11.11.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Eine Kurzfassung ist nicht erforderlich.
Begründung
Für das denkmalgeschützte Ensemble Haus Harkorten besteht ein rechtskräftiger Bebauungsplan, der für die Gebäude eine Sondernutzung „Kultur, Forschung, Bildung, Verwaltung, Dienstleistung und Gastronomie“ vorsieht (vgl. Anlage 1 -Auszug rechtskräftiger Bebauungsplan – und Anlage 1 der Drucksachennummer 0914/2015).
Die ursprünglich vorgesehenen Nutzungen wurden nicht realisiert. Um eine Wohnnutzung ermöglichen zu können, wurde ein B-Plan-Änderungsverfahren eingeleitet. In diesem B-Plan Nr. 7/01 1.Änderung Teil 1 und Teil 2 (vgl. Anlage 2 - B-Plan-Änderungsverfahren) waren hierfür 24 PKW-Stellplätze vorgesehen, davon neun im Hofbereich, fünf an der Remise sowie zehn südlich der Remise in einer bereits festgesetzten Stellplatzanlage.
Im Zuge der weiteren Konkretisierung hat sich zum einen erwiesen, dass die Anzahl der Stellplätze nicht ausreichend ist, sondern insgesamt 28 Stellplätze (also vier Stellplätze mehr) für die geplanten Nutzungen bauordnungsrechtlich erforderlich werden. Zum anderen hat sich die Verwaltung mit den Fachbehörden zusammen mit dem Eigentümer darauf geeinigt, aus Gründen des Denkmalschutzes zum Erhalt von „autofreien“ Sichtbeziehungen den Hofbereich vom ruhenden Verkehr freizuhalten.
Daher sind acht (der insgesamt neun) Stellplätze aus dem Hofbereich umzuplanen und zusätzlich vier Stellplätze unterzubringen, also insgesamt zwölf Stellplätze.
Dies wird im nun vorliegenden Konzept erreicht durch eine Umplanung auf der Fläche „B“ – Erhöhung der Stellplatzanzahl von sechs auf 13 – sowie durch die Neuaufnahme der Fläche „A“ in die Planung mit fünf Stellplätzen.
Diese liegen im Landschaftsschutzgebiet 1.2.2.19 „Tücking, Auf der Halle und Umgebung“ (vgl. B-Plan 1/07 (534) Teil 1 „Haus Harkorten“). Weiterhin liegt ein kleiner Teil der Fläche „A“ im geschützten Landschaftsbestandteil 1.4.2.55 „Haus Harkorten“ (Lindenallee).
Damit diese Planung kurzfristig realisiert werden kann, werden zur Errichtung der fünf Stellplätze auf der Fläche „A“ sowie der insgesamt 13 Stellplätze auf der Fläche „B“ landschaftsrechtliche Befreiungen erforderlich.
Der Eigentümer hat eine Befreiung beantragt. Eine Befreiung von den Verboten des Landschaftsplans ist aus überwiegenden Gründen des Wohls der Allgemeinheit – hier insbesondere des Denkmalschutzes – möglich. Daher ist seitens der Verwaltung vorgesehen, eine Befreiung zu erteilen.
Bereits in der Befreiung wird der Eingriff bilanziert und Maßnahmen zur Kompensation werden festgesetzt. Grundsätzlich werden die Stellplätze als teilversiegelte Schotterflächen angelegt, um den Eingriff in Natur und Landschaft zu minimieren.
Um die Eingriffe in Natur und Landschaft endgültig zu bilanzieren, deren Kompensation sowie die grundsätzlich geänderten Nutzungen festzusetzen, ist der B-Plan, der noch nicht rechtskräftig ist, entsprechend anzupassen.
Fläche A - Fünf Stellplätze südlich des Ökonomiegebäudes
Zustand der Fläche: Diese Fläche wird im Rahmen der Bauarbeiten schon länger als Lager- und Abstellplatz genutzt und ist geschottert. Bäume sind in diesem Bereich nicht bzw. nicht mehr vorhanden, da es sich um das nördliche Ende der Allee handelt und einige Bäume abgängig waren und daher gefällt wurden. Diese sind in der Vermessungsgrundlage der Anlage 1 und 2 noch dargestellt.
Bilanzierung: Die geplanten Stellplätze liegen komplett außerhalb des Plangebietes des Änderungsplanes und somit im festgesetzten B-Plan Nr. 7/01 Teil 1, der hier zum großen Teil (ca. 131,5 qm) „Private Grünfläche“ festsetzt. Ca. 103,5 qm liegen im Landschaftsschutzgebiet Nr. 1.2.2.19 „Tücking, Auf der Halle und Umgebung“. Ca. 28 qm der Stellplatzfläche liegen im Geschützten Landschaftsbestandteil Nr. 1.4.2.55 „Haus Harkorten“; allerdings sind keine Baumstandorte einschließlich ihrer Traufbereiche betroffen.
Fläche B - 13 Stellplätze nördlich der Remise
Zustand der Fläche: Die Fläche stellt sich vor Ort als verwilderte Gartenfläche dar. Bäume sind in diesem Bereich nicht vorhanden. Über die bereits vorhandene Zufahrt durch die Lindenallee können die insgesamt 13 (bisher sechs) Parkplätze erschlossen werden.
Bilanzierung: Die geplanten Stellplätze liegen im Plangebiet des B-Plans Nr. 7/01 1.Änderung Teil 1 und Teil 2 (noch nicht rechtskräftig), der hier teilweise (auf einer Fläche von ca. 134 qm) auch schon eine Stellplatzanlage festsetzt. Ca. 74 qm liegen im darin festgesetzten Dorfgebiet (MD) und 250 qm in der privaten Grünfläche. Die Fläche hätte dann eine Größe von ca. 324 qm.
Im festsetzten B-Plan 7/01 Teil 1 sind die Flächen (ca. 342 qm) als private Grünfläche und Landschaftsschutzgebiet festgesetzt.
Für die Anlage der Stellplatzflächen ist noch die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen erforderlich, die noch mit dem Antragsteller abzustimmen sind.
Die erforderlichen Befreiungen hätten also folgende Flächenumfänge:
Fläche A: Landschaftsschutzgebiet: 103,5 qm
Geschützter Landschaftsbestandteil: 28 qm
Fläche B Landschaftsschutzgebiet: 324 qm.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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528,1 kB
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2
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(wie Dokument)
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572,9 kB
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11.11.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
1.
Der TOP wird vertagt.
2.
Der Stadtentwicklungsausschuss hält die Erteilung einer Befreiung für gerechtfertigt und empfiehlt den zuständigen Gremien, entsprechend zu verfahren.
Abstimmungsergebnis:
Zu 1.
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD |
| 4 |
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CDU |
| 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD |
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X | Mit Mehrheit abgelehnt | ||
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Dafür: | 4 | ||
Dagegen: | 10 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Zu 2.
| Ja | Nein | Enthaltung |
SPD | 4 |
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CDU | 6 |
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Bündnis 90/ Die Grünen |
| 2 |
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Hagen Aktiv |
| 1 |
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Die Linke |
| 1 |
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AfD |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 10 | ||
Dagegen: | 4 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||
Herr Meier hat sich nach § 43 i.V.m. § 31 GO NRW für befangen erklärt und weder an der Beratung noch an den Abstimmungen teilgenommen.
03.02.2016 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen
Beschluss:
Dem Beschlussvorschlag zur Befreiung nach § 67 BNatSchG von den Verboten des Landschaftsplans Hagen stimmt der Landschaftsbeirat unter folgenden Voraussetzungen zu:
Die in der alten Planung dargestellten Stellplätze innerhalb des Ensembles Haus Harkorten werden gestrichen (s. Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) Teil 1 und 2, 1. Änderung Haus Harkorten und Wohnbebauung Haus Harkorten Anlage 2, rot gestrichelt).
Der/die Eigentümer tragen dafür Sorge, dass ein Dauerparken innerhalb des Ensembles nicht stattfindet.
Darüber hinaus beschließt der Landschaftsbeirat folgende Vorschläge:
Die Stadt Hagen wird gebeten, sich für die Öffnung der privaten Stellplatzanlage, die dem „Institut“ zugeordnet wird, einzusetzen.
Die Erschließung der genehmigten Erweiterung der Stellplatzanlage im Anschluss an die bestehende Anlage sollte nur über diese erfolgen. Eine zweite Durchfahrt als Anbindung durch die Allee sollte nicht genehmigt werden.
Die Stadt wird gebeten, eine Info-Tafel aufzustellen, auf der die besonderen Merkmale des Haus Harkorten herausgestellt werden.
Begründung:
Das Haus Harkorten zieht Besucher an. Die Renovierung der stattlichen Gebäude wird den Besucherstrom vergrößern. Die Besucher finden keine Parkplätze vor. Sie parken regelwidrig zwischen den Alleebäumen oder im Wohngebiet Quambusch mit einem bereits heute strapazierten Parkraum. Eine weitere Schädigung der Allee sollte nicht zugelassen werden. Der Eigentümer hat bereits einen Hinweiszettel in flatternden Plastikfolien erstellt, der auf die besonderen Merkmale von Haus Harkorten hinweist.
Abstimmungsergebnis:
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x | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||