05.11.2015 - 7.3 Befreiung gem. § 67 BNatSchG von den Verboten d...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.3
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 05.11.2015
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Carola Mallek
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:
Herr Meier nimmt aus Gründen der Befangenheit nicht an der Diskussion und der Abstimmung teil.
Herr Dr. Braun erläutert die Vorlage und schlägt vor, erst den nächsten Punkt zu behandeln. Der Landschaftsbeirat hat die Befreiung nicht erteilt.
Herr Bleja erläutert zum Thema Haus Harkorten. Das Bebauungsplanverfahren läuft. Es stellt sich die Frage, wie eine Nachnutzung erfolgen kann. Dazu wird ein Konzept vorgeschlagen, z.B. die parkenden Autos aus dem Bereich des Denkmals zu entfernen. Es gibt drei Bereiche die vorgeschlagen werden.
Frau Kingreen schlägt vor abzuwarten, denn es müssten Fragen schriftlich beantwortet werden. Man solle sich das nächste Mal damit beschäftigen.
Beschluss:
Der Umweltausschuss behandelt die Vorlage als 1. Lesung und bitte die Verwaltung
zunächst folgende Punkte zu klären:
1. Wieso werden vor Ort bereits Baumaßnahmen auf Basis der Darstellungen in
dem nicht rechtskräftigen Bebauungsplan (1. Änderung) durchgeführt?
2. Handelt es sich bei der Fläche L Raute 9 in der Anlage I um eine
Ausgleichsfläche?
3. Wieso werden die in Anlage I als Landschaftsschutzgebiet festgesetzten Flächen
Raute 6 M 2 und Raute 13 in der Anlage II als „privat“ gekennzeichnet?
4. Der rechtskräftige Bebauungsplan stellt neben der Allee eine Stellplatzanlage
dar, die aus Sicht des Landschaftsbeirates damals zur Realisierung des
gesamten Konzeptes festgesetzt wurde. Diese Stellplatzanlage ist in der
Örtlichkeit vorhanden, steht aber offensichtlich lediglich einem Objekt und nicht
allen Anliegern zur Verfügung. Ist der rechtskräftige B-Plan vor dem Hintergrund
dieser Tatsache noch rechtlich einwandfrei vollziehbar?
5. Um den Stellplatzbedarf zu decken sollte die vorhandene Parkplatzanlage, die
ursprünglich dem gesamten Ensemble dienen sollte, entsprechend erweitert
werden. Wieso wird dies nicht verfolgt?
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
528,1 kB
|
|||
|
2
|
(wie Dokument)
|
572,9 kB
|
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
97,8 kB
|
