Beschlussvorlage - 0661/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

a)     Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”

b)     Das Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey verbunden sind.

Grenzen des Gebietes

Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der Weststraße bis zur Dortmunder Straße

Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße (Niedernhofstr. 29)

Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen

Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.

 

d)     Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.

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Sachverhalt

Die Entwicklung des Evolutionsparks hat das Ziel, ausgehend von der archäologisch-geologischen Fundlandschaft mit ihren international bedeutenden Exponaten, weitere Zeitzeugnisse mit besonderer Bedeutung und Ausstrahlung in Hagen und über die Stadt hinaus sowie attraktive Kultureinrichtungen zu einer “Zeitreise” zu verbinden. Ein Kulturkonzept “Hagen – Stadt der Zeitreise” wird die Attraktivität Hagens erhöhen, das Image überregional verbessern und nachhaltig verankern, um daraus den Standort Hagen nicht nur kulturell, sondern im Bereich Bildung und Wissenschaft, Freizeit und Tourismus und Wirtschaft überregional und zukunftssichernd zu positionieren.

Wegen des hohen Flächenbedarfes, der hohen Komplexität der anstehenden Entwicklungsaufgabe, der nötigen Integration in das Stadtgefüge ist hier der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes eines Entwicklungsbereiches nach dem Baugesetzbuch angezeigt.

Mit dieser Vorlage soll der Auftrag für die vorbereitenden Untersuchungen gegeben werden, die der Gesetzgeber vor Erlass einer Entwicklungsbereichssatzung vorschreibt.

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen werden insbesondere eine umfassende Standortanalyse erarbeitet und die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer erfragt werden.


 
I.          Ziele der Entwicklungsmaßnahme

 

Ziele der Maßnahme sind

 

-    der Aufbau eines Evolutionsparks,

-    mit Sicherung, Aufbewahrung der Funde,

-    wissenschaftliche Auswertung der Funde,

-    museumspädagogische Aufbereitung und Darstellung,

-    Verknüpfung  mit Bildungsstätten und dem Projekt “Wisnet”,

-    Verknüpfung mit zeitgeschichtlichen Zeugnissen, den Museen sowie Kultur-

-    und Freizeiteinrichtungen in der Stadt Hagen,

-    “spielerische” Aneignung durch das Publikum im Sinne eines Freizeitangebo-

     tes,

-    Schaffung von unverwechselbaren Einzelräumen mit eigenen Charakteristika,

-    Verknüpfung der Parklandschaften mit dem städtebaulichen Umfeld,

-    Verbesserung des Umfeldes (Anpassung) zu einer neuen städtebaulichen

     Gesamtqualität,

-    verkehrliche Verknüpfung der Teilräume untereinander und mit dem Bahn-

     /Autobahnnetz für eine gute Erreichbarkeit.

 

Diese Teilaspekte führen zum Ziel der

 

-    Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl im wissenschaftlich-pädagogischen, im

-    Freizeit- und Tourismus- als auch im gewerblichen Bereich,

-    Schaffung von Ausbildungsplätzen und berufsbildenden wie – begleitenden

     und – qualifizierenden Maßnahmen,

-    Stärkung Hagens als Einkaufsstadt mit einer hohen Verweilqualität,

-    städtebauliche Entwicklung neuer Räume und Verbesserung von Teilräumen,

-    Verbesserung der kulturellen, touristischen und wirtschaftlichen Attraktivität

     Hagens als Mittel, Abwanderung zu bremsen und den Standort aufzuwerten

     und zu sichern.

 

Die inhaltliche Zielsetzung ist unter II. Inhaltliche Grundlagen und kulturelle Auswirkungen, die räumliche Zielsetzung unter III.1. Einzelstandorte näher beschrieben.

 

I.1        Teilbereiche der Entwicklungsmaßnahme

 

Die Teilbereiche der Entwicklungsmaßnahme ergeben sich aus

 

- dem vorhandenen Museum

- Fundorten

- anderen geschichtlichen Bezügen

- verkehrlichen Verknüpfungsmöglichkeiten.

 

Die Gesamtfläche ist erforderlich, um die verschiedenen Unternutzungen (Museum, Forschungsstätte, Sommercamp, Freizeitangebot) sinnvoll und eindeutig unterbringen und vernetzen zu können. Weitere Einzelheiten sind unter III. Maßnahmen und Konsequenzen beschrieben.

 

I.2        Begründung der Maßnahme

 

Nach § 165 Baugesetzbuch kann die Gemeinde einen Bereich, in dem eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Entwicklungsbereich festlegen.

 

Voraussetzung dazu sind

-         das öffentliche Interesse an der einheitlichen und zügigen Durchführung der Entwicklungsmaßnahme

-         besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung

-         insbesondere der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen,

-         wenn die zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes nicht durch städtebauliche Verträge und/oder die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer der von der Maßnahme der betroffenen Grundstücke gewährleistet werden kann.

 

Mit der Festlegung des Entwicklungsbereiches sind unmittelbare Rechtfolgen verbunden, wie

 

-         Genehmigungsvorbehalt bei Bauvorhaben und bodenrechtlichen Verträgen,

-         Festlegung eines Bewertungsstichtages.

 

Weiter ist die Festlegung eines Entwicklungsbereiches Grundlage für die einschlägige Förderung durch Bund und Land.

 

Der vorgeschlagene Entwicklungsbereich mit seinen Teilbereichen hat eine besondere Bedeutung für die Gemeinde, da diese letzten offenen Freiflächen mit Bezug zu den Gewässern der Ruhr und Lenne besondere Chancen bieten, die es behutsam und für ein besonderes, zukunftsweisendes Projekt zu nutzen gilt. Der Einsatz des Instruments der Entwicklungsmaßnahme ist nötig, da frühere Ansätze, im Bereich Werdringen / Kaisberg eine städtebauliche Ordnung zu schaffen, seit den 1970er Jahren aus den unterschiedlichsten Gründen fehlgeschlagen sind. Der Teilbereich Hengsteysee ist erstmalig in der Entwicklung, aber verbunden mit der städtebaulichen Neuordnung des heute desolaten Südufers des Hengsteysees (Bahn-Brachflächen).

 

Die Maßnahme “Evolutionspark” dient dem Wohl der Allgemeinheit als Ort der Bildung, der Freizeit und als Arbeitsplatz. Für die bereits vorhandenen Museen und andere Kultureinrichtungen wirkt sie als Katalysator und als Bindeglied zum vom Land geförderten, regionalen Projekt Ruhrtal.

 

Die Ziele der Maßnahme können mit dem herkömmlichen planungsrechtlichen Instrumentarium nicht erreicht werden, da die Maßnahme zu groß und komplex und die Anpassungsgebiete zu differenziert sind. Gleichwohl kann ein Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen sein, dass für bestimmte Teilbereiche betroffene Eigentümer oder Dritte sich im Rahmen von PPP oder städtebaulichen Verträgen in Teil-Projekte einbringen oder andere Bereiche nicht zwingend im Entwicklungsbereich erforderlich sind. Dies wird zu beurteilen sein, wenn die Vorbereitenden Untersuchungen, mögliche Projektorganisationen und ein Zeit- und Maßnahmenplan zur zügigen Durchführung aufgestellt sein wird.

 

Das öffentliche Interesse wird im Gesetz beispielhaft mit besonderem Bedarf an Wohn- bzw. Arbeitsstätten dargestellt, und in der Praxis sind in den meisten Fällen auch diese Faktoren Auslöser städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch andere Belange ein solches öffentliches Interesse begründen können. Beispielhaft sei die Schaffung des Regierungsviertels in Berlin oder die Umwandlung von Grünflächen in Erlebnisparks zur Vorbereitung von Landesgartenschauen genannt. Im vorliegenden Fall ist ein landesübergreifendes Interesse an einer wissenschaftlichen und pädagogischen Ansprüchen entsprechenden Präsentation historischer Fundstücke als Teil eines Kulturkonzeptes gegeben, das auch die künftige Erforschung der Evolution im Hagener Bereich umfasst und auf Grund seiner touristischen Attraktion einen städtebaulichen Schwerpunkt setzt. Bedeutend für die Entwicklung der Stadt ist die mit solchen Entwicklungen verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen.

Da inhaltlich ein enger Zusammenhang zwischen der Präsentation, der Erforschung und den Fundstätten besteht, kann der Standort nicht beliebig gewählt werden. Flächenbedarf, spezifische Nutzungszuweisung und Vernetzung begründen daher keine alternative Standortauswahl, sondern eine kumulative Zuordnung einzelner Teilbereiche.

 

Vor Durchführung der Entwicklungsmaßnahme muss nachgewiesen werden, dass keine die betroffenen Eigentümer geringer belastende Vorgehensweise zum angestrebten Ziel führen würde. Genau diese Prüfung ist u.a. Aufgabe der vorbereitenden Untersuchungen, die durch Festschreibung des Bewertungsstichtages Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern ermöglicht, ohne dadurch den Anfangswert beeinflussende Bauerwartungen auszulösen.

 

Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen keineswegs eine Vorabentscheidung über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme darstellt, sondern die Grundlage bildet für eine - die Maßnahme nicht schon im Vorfeld unmöglich machende - Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen.

 

Zur zügigen Projektvorbereitung und -durchführung setzt die Stadt Hagen ein Projektteam ein, zunächst mit der Aufgabe, die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen und den Zeit- und Maßnahmeplan sowie Finanzierungsmodelle bis Ende des Jahres 2006 zu erarbeiten.

 

II          Inhaltliche Grundlagen und kulturelle Auswirkungen

 

II.1       Hagener Fundlandschaft

 

Im Stadtgebiet Hagen befindet sich eine einzigartige ur- und frühgeschichtliche Fundlandschaft, die die bedeutendsten Phasen der Evolution eindrucksvoll abbildet.

 

Die regional, überregional und international interessanten Funde lassen einige Phasen der Evolution in ihrer Vielfalt und aufgrund der Häufigkeit ihres Vorkommens im Stadtgebiet besonders lebendig erscheinen: Hervorzuheben sind hier die weltweit einzigartigen Fossilien der Steinkohlenzeit, dem Karbon, aus der Ziegeleigrube Hagen mit zahlreichen Originalfunden von Großinsekten sowie anderen Tieren und Pflanzen, die eine Zeit wieder lebendig werden lassen, in der Hagen am Rand einer Lagune lag und gewaltige Schachtelhalme, Farne und Bäume einen Sumpfwald bildeten mit  einer großen Vielfalt an Insekten und Amphibien unglaublichen Ausmaßes.

 

Darüber hinaus geriet Hagen seit April 2004 in die überregionale öffentliche Aufmerksamkeit aufgrund der in einer Höhle vom Arbeitskreis Kluterthöhle e.V. gefundenen menschlichen Überreste. Sowohl die frühe Mittelsteinzeit als auch die Jungsteinzeit in Hagen werden hier auf eine bisher mysteriöse Weise lebendig. Von sieben bisher identifizierten Individuen wurden zwei der Zeit vor 10.700 Jahren und zwei weitere der Zeit vor 5.600 Jahren zugeordnet. Es handelt sich hier um überregional, wie auch international bedeutende archäologische Funde menschlicher Überreste aus der frühen Mittelsteinzeit mit den bisher ältesten Nachweisen anatomisch moderner Menschen in Westfalen und im Ruhrgebiet. Der besondere Wert der Skelettreste besteht auch in der nachvollziehbaren und noch vorhandenen Fundsituation. Auch die menschlichen Überreste aus der Jungsteinzeit stellen Funde mit einer überregional großen Bedeutung dar. Aus beiden Kulturphasen liegen in Deutschland sowie auch in Europa nur sehr wenige in einer ähnlichen Fundsituation und in dieser Zeitstellung vergleichbare Befunde vor. Die in der Höhle in Hagen zu erwartenden archäologischen Befunde werden wesentliche Erkenntnisse über die Lebensverhältnisse und die Umweltbedingungen steinzeitlicher Kulturen liefern, die auch international einen wertvollen Beitrag zur Entwicklungsgeschichte der Menschheit geben.

 

Die Bedeutung der Hagener Fundlandschaft speist sich nicht nur aus den besonders inhaltsreichen Fundstücken an sich, sondern darüber hinaus aus der Zusammensetzung, ihrer besonderen Seltenheit in der jeweiligen Fundsituation und der Dichte der nachweisbaren Phasen der Evolution.

 

In den nächsten Jahren werden die Forschungen mit hohen Erwartungen zu den in Hagen gefundenen Menschen aus der Steinzeit sowie zu den zahlreichen weiteren Fundplätzen im gesamten Stadtgebiet zu beobachten sein. Dabei ist es für die Stadt Hagen von großem Vorteil, renommierte Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der Universitäten Münster und Köln mit der Erforschung der bereits bestehenden Sammlungen des Museums für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen sowie mit der Fundlandschaft befasst zu wissen.

 

Zahlreiche Studierende, Prüfungskandidaten- und kandidatinnen sowie Doktoranden werden sich mit der Hagener Fundlandschaft wissenschaftlich auseinandersetzen und diese in einschlägigen Veröffentlichungen darstellen. Hier werden auch für die eigene wissenschaftliche Präsenz und Kompetenz der Stadt Hagen neue Chancen eröffnet.

 

Das Ergebnis dieser Forschung soll für Hagen durch die Dokumentation im Museum für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen und die Präsentation in dem zu entwickelnden Evolutionspark seinen Niederschlag finden.

 

II.2       Evolutionspark Hagen

 

Das Museum für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen ist seit seiner Eröffnung am 7.11.2004 von einer ständig wachsenden Zahl von Besuchern und Besucherinnen angenommen worden. In nur 10 Monaten konnten mehr als 26.000 Besucher und Besucherinnen begrüßt werden.

 

Zur lebendigen Darstellung der in Hagen nachvollziehbaren Evolutionsgeschichte ist eine Erweiterung des Museums im Außenbereich mit ständigem Vorführbetrieb sinnvoll und zur Nutzung der Attraktivität der Funde zum Nutzen der Stadt Hagen unerlässlich.

 

Der Evolutionspark Hagen soll besonders anschaulich durch authentische Geschichtslandschaften vorstellbar und erlebbar werden. Eine solche Präsentation auf hohem und aktuellem wissenschaftlichen Niveau, erlebbar im Raum-Verhältnis 1:1 eingebettet in eine einzigartige Fundlandschaft und eine attraktive natürliche Umgebung mit hohem Freizeit- und Erholungswert, didaktisch an aktuellen Seh- und Verhaltensgewohnheiten sowie allgemeinen Verständnismöglichkeiten orientiert, mit einem den dargestellten Themenbereichen angemessenen Raumvolumen ist einzigartig in Nordrhein-Westfalen und weit darüber hinaus.

Der Evolutionspark bietet interessierten Fachwissenschaftlern und Fachwissenschaftlerinnen einmalige Chancen zur authentischen Vermittlung aktueller Forschungen und eröffnet dem akademischen Nachwuchs im Bereich Archäologie, Geologie sowie Museumswesen, Regionalgeschichte, Museumspädagogik, Medienwissenschaften darüber hinaus viele Möglichkeiten für akademische Arbeiten und zur praktischen Berufsvorbereitung. Auch im nicht-akademischen Bereich werden mannigfaltige Beschäftigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen entstehen.

 

Die besondere Anziehungskraft des Evolutionsparks für das überregionale Publikum besteht bereits während der Aufbauphase, die schrittweise erfolgen soll. So ist z.B. die Planung und authentische Umsetzung von “Steinzeit-Lebenswelten” oder der “Hagener Lagune” erlebbar, nachvollziehbar und als solche bereits sehr gut geeignet, den Erlebnischarakter eines anspruchsvollen Themenparks zu realisieren.

 

Auch der ausgebaute Evolutionspark soll Möglichkeiten zum aktiven und teilnehmenden Miterleben verschiedener Lebenswelten systematisch anbieten. Neben den geplanten ständigen Vorführungen öffnet der Park damit die angebotenen Themenfelder für jeden Mann, jede Frau und jedes Kind in einem selbst zu wählenden Aktionsgrad und für verschiedene Bildungsansprüche.

 

Neben den wissenschaftlichen Aussagen und Angeboten des Themenparks stellt die beabsichtigte moderne, auf Aktivität angelegte Präsentationsweise zusammen mit den einzigartigen Funden eine großartige, realistische Chance für Hagen dar, über das lokale und regionale Publikum hinaus einen attraktiven Anziehungspunkt in Deutschland und für das benachbarte Ausland mit Expansionsmöglichkeiten im gesamten Bereich des Tourismus und allen damit verbundenen positiven wirtschaftlichen Konsequenzen zu schaffen.

 

Die mit solchen Großprojekten verbundenen Risiken lassen sich hier beherrschbar gestalten, da der Ausbau zwar zügig, aber Schritt für Schritt erfolgen soll und dabei jeweils die tatsächlichen finanziellen Möglichkeiten berücksichtigen wird. Die dargestellte Einmaligkeit auf hohem Niveau bietet beste Möglichkeiten für die Einwerbung von Zuschüssen, von PPP-Modellen und damit einer höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit.

 

II.3       Hagen - Stadt der Zeitreise

 

Die zukünftige Erforschung, Darstellung und Präsentation der Evolution in Hagen wird sehr positive Konsequenzen haben für ein überregional attraktives Image der Stadt Hagen, das genutzt werden soll zur Entwicklung eines Kulturkonzeptes “Hagen – Stadt der Zeitreise”. Hier sind weitere Stationen der Stadt- und Kulturgeschichte Hagens einzubeziehen. Ziel ist die Entwicklung eines Konzeptes, das die Attraktionen Hagens verbindet für Tages- und mehrtägige Besuche des lokalen, regionalen und überregionalen Publikums. Bereits die archäologischen Funde ermöglichen die Belebung einer Zeitenwelt von der “Hagener Lagune” bis hin zum Mittelalter. Diese Zeitenwelt gilt es zu verbinden mit den Zeitzeugnissen aus Technik, Architektur und Kunst bis in unsere Gegenwart.

 


III.        Maßnahmen und Konsequenzen

 

 

Die Vorbereitung und Umsetzung der Projekte “Hagener Evolutionspark” und “Hagen – Stadt der Zeitreise” erfolgt organisatorisch mit der Einrichtung einer Projektstelle, bestehend aus der Museumsleitung des Historischen Centrums Hagen mit inhaltlicher und geschäftsführender Verantwortung sowie dem Leiter des Amtes für Immobilien und Beteiligungen mit der Verantwortung für Flächendefinition und die planerische, grundstücksbezogene und bauliche Umsetzung des Evolutionsparks. Um der Bedeutung dieser Projekte Rechnung zu tragen, werden diese direkt dem Oberbürgermeister unterstellt.

Für die inhaltliche Grundlagenarbeit des Evolutionsparks wird befristet für zwei Jahre ein wissenschaftlicher Angestellter als Stadtarchäologe eingestellt.

 

Im Stadtgebiet bieten sich folgende Gebiete an für die Erweiterung des Museums für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen zu einem Hagener Evolutionspark im Sinne eines Freilichtmuseums mit hohem Anschauungs- und Erlebnischarakter:

 

1. Gebiet um das Wasserschloss Werdringen mit Feldern, Wald und Kaisberg

2. Böhfeld

 

 

Ihre Eignung ist als Ganzes zu prüfen.

 

III.1      Anforderungen

 

Der Inhalt bestimmt Raum und Zeit.

 

Die oben entwickelten Inhalte des “Themenparks” stellen Ansprüche an den Ort und die räumliche Umgebung:

 

- Die Nähe zu Fundorten und Museum,

- die Freizeitqualität,

- die Erreichbarkeit für den Besucher im öffentlichen Personen- und

  Individualverkehr,

- die Bezüge zu anderen Elementen der “Zeitreise”,

- die Verknüpfungen mit anderen Attraktionen im Stadtgebiet und der Region.

 

Zeitliche Ansprüche sind:

 

- Die Verfügbarkeit von Flächen,

- die Möglichkeit abschnittsweiser Entwicklung,

- die Tragfähigkeit der einzelnen Entwicklungsschritte,

- eine “mitwachsende” Infrastruktur.

 

III.2      Einzelstandorte

 

Die örtlichen Gegebenheiten der Stadt Hagen, die Fundorte und der Standorte des Museums legen unter den genannten Kriterien Orte nahe, die selbständig tragfähig sind und durch ihre Verknüpfung eine neue, eigene Qualität und Attraktivität erhalten werden:

 

Vorhalle, Werdringen + Steinbruch

Hengstey / Bathey, Böhfeld

 

 

III.2.1   Vorhalle

 

“Ankerpunkte” sind hier die Fundstelle Kersbergwand im Vorhaller Steinbruch und das Museum Werdringen, die sofort als Grundlage des Evolutionsparks genutzt werden können. Dabei sind die Nutzung durch den Schlossverein Werdringen und die damit verbundenen, bereits Tradition gewordenen ehrenamtlichen Nutzungen einzubinden und zu sichern. Im Bereich Werdringen verfügt die Stadt in unmittelbarer Nähe des Wasserschlosses über eine Fläche, die kurzfristig – nach Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit gem. § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) oder nach Aufstellung eines Bebauungsplanes - als Entwicklungsfläche eingebracht werden könnte.

 

Die reich gegliederte Landschaft mit ihrer Spannung zwischen Harkortsee und Kaisberg bietet sehenswerte Sichtbeziehungen mit geschichtlichem Hintergrund zu den Burgen Volmarstein und Wetter. Längerfristig ist über zur Zeit geplante Wegebeziehungen ein Zugang zum Wasser des Harkortsees denkbar. Freizeitanlagen, Segelschule und Yachtclub sind bereits vorhanden.

 

Mit der Entwicklungsmaßnahme eröffnet sich die Chance, nach Westen die Wohnsiedlung Brockhausen mit dem Charakter einer Großsiedlung der siebziger Jahre modernen Bedürfnissen - eventuell durch Teilrückbau - anzupassen und die ungeordnete Freizeitnutzung am Harkortsee städtebaulich neu zu gestalten.

 

Erreichbar ist die Fläche mit der Bahn über den Bahnhof Vorhalle, später wird der geplante S-Bahnhof näher an die Nöhstraße und nach Werdringen entwickelt. Omnibuslinien tangieren auf der Fahrt nach Wetter und Herdecke.

Autofahrer finden über die Weststraße auf kurzem Weg zum Gelände. Allerdings wird die Verbesserung der Zuwegung und Parkplatzsituation wegen der bereits heute beklagten Engpässe eine der ersten wichtigen Aufgaben sein.


III.2.2   Hengstey / Bathey, Böhfeld

 

Das Böhfeld bietet – heute nicht öffentlich gezeigte – Fundstellen. Der landschaftliche Reiz beruht hier auf der Beziehung Hengsteysee / Hohensyburg und auf dem im Gebiet liegenden Naturschutzgebiet Uhlenbruch. Mit der Entwicklung des Evolutionsparks gilt hier die Chance, das Südufer des Hengsteysees mit den zum Teil brachgefallenen Bahnflächen neu zu beleben und eine Verbindung vom Ufer zur Entwicklungsfläche herzustellen.

Nach der Aufgabe des Projektes Autohof gibt es zur Zeit keine Nutzungskonkurrenz. Diese frühere Planung zeigt aber die Erschließungsqualität für den Autoverkehr. Busse nach Bathey und Hohensyburg berühren das Gelände, Bahngleise und -linien sind vorhanden, eine Station für die Museumsbahn muss eingerichtet werden.

 

 

III.3      Der Park

 

Der Park wird im Endausbau aus den genannten Orten mit ihren eigenen, jeweils charakteristischen Elementen bestehen. Vielfältige Angebote aus unterschiedlichen historischen Epochen in verschiedenen Architekturen und Räumen werden den Besuch dieser einzigartigen Landschaft zum Erlebnis machen. Fuß- und Radwege und eine Museumsbahn wird die Orte verbinden, der Besucher kann einen Standort nach Belieben anfahren und den Gesamtpark von da aus für sich erschließen oder ihn bei mehreren Besuchen schrittweise kennen lernen. Mit den historischen Orten an der Ruhr, den Wasserwander- und Wegemöglichkeiten, der Seeschifffahrt und der Museumsbahn schließt sich der Bogen zum Projekt Ruhrtal, das mit dem Projekt Evolutionspark eine neue, zweifellos für Hagen und die Region Mark ungleich höhere Bedeutung bekommt.

 

III.4      Die Realisierung

 

Das Projekt Evolutionspark ist heute weder auf der Ebene der Landesplanung, des Flächennutzungsplanes oder durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorbereitet. Es umfasst Teilaspekte des Projektes “Ruhrtal”, die Teilbereiche berühren Gebiete und Gebäude unter Wasser-, Landschafts-, Natur- und Dankmalschutz. Bestimmte Teilflächen sind durch die Aufbringung von Klärschlamm Cadmium belastet. Das Projekt wird neue Belastungen – wie durch das Verkehrsaufkommen – bringen, aber – über die bereits genannten Ziele hinaus – auch neue Chancen, gerade auch in der Flächensanierung, im Natur- und Denkmalschutz bieten.

 

Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen werden alle denkbaren Randbedingungen und Einflussgrößen abgefragt, um auf der Ebene der Bauleitplanung die im Baugesetzbuch verankerte Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange leisten zu können.

 

Das skizzierte Projekt ist ehrgeizig, verlangt Engagement, Zeit, Geld und Kooperationsbereitschaft.

Zur städtebaurechtlichen Unterstützung bietet sich das Instrument des Entwicklungsbereiches nach Baugesetzbuch an. Dies ist in Hagen erfolgreich erprobt und bewährt, war es doch die Grundlage für ein Projekt ähnlicher räumlicher Ausdehnung, den Entwicklungsbereich Unteres Lennetal – Halden, das aufgrund seines Erfolges zweifach erweitert wurde.

Diese Rechtsgrundlage bietet auch die Chance der städtebaulich notwendigen Entwicklungen am Rande des Evolutionsparks.

 

Auch die Einbeziehung privaten Engagements und Kapitals sowie die Aussicht auf zusätzliche Fördermittel helfen, ein Projekt dieser Größe zum Erfolg zu führen. Mit dem Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen für den Entwicklungsbereich schafft sich die Stadt alle Optionen, flexibel das jeweils beste Modell oder die beste Kombination davon für den Erfolg des Projektes einzusetzen.

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Auswirkungen

 

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

 Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in diesem Fall bitte löschen!

 

1. Rechtscharakter

 

 Auftragsangelegenheit

 

 Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

 Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

 Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

 Vertragliche Bindung

 

 Fiskalische Bindung

X

 Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige

 

 Dienstvereinbarung mit dem GPR

 

 Ohne Bindung

Erläuterungen:

     

 

2. Allgemeine Angaben

 

 Bereits laufende Maßnahme

 

 

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Neue Maßnahme

 

X

 des Verwaltungshaushaltes

 

 

 des Vermögenshaushaltes

 

 

 eines Wirtschaftsplanes

X

 Ausgaben

 

 

 Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch Ausgaben in den Folgejahren

 

X

 Es entstehen Ausgaben

 

 

 

 einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr

     

 

 

 

 

 jährlich wiederkehrende Ausgaben

 

 

X

 periodisch wiederkehrende Ausgaben in den Jahren

2005/2006

 


 

3. Mittelbedarf

X

 Einnahmen

160.000

 EUR

X

 Sachkosten

200.000

 EUR

 

 Personalkosten

     

 EUR

 

Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

Einnahmen:

80.000 €

80.000 €

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Ausgaben:

100.000 €

100.000 €

    

    

    

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

     

Eigenanteil:

20.000 €

20.000 €

     

     

     

 

 


 



4. Finanzierung

 

X

 Verwaltungshaushalt

 

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     

 



 

 

 

 

 Kein konkreter Finanzierungsvorschlag

 



 

 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den im Haushaltssicherungskonzept festgesetzten

 

 

 

 Haushaltsausgleich langfristig nicht gefährden

 

 

 

 Die Finanzierung der Maßnahme wird den Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten

 

 

 

 Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden:

 

 

 

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

 

 


 

 

 Vermögenshaushalt

 

 

 Einsparung(en) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Mehreinnahme(n) bei der/den Haushaltsstelle(n)

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

Gesamtbetrag

     

     

     

     

     



 

 

 

 Kreditaufnahme



 

 

Wird durch 20 ausgefüllt

 

 

 Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie

 

 

 zusätzlich finanziert werden

 

 

 Die Maßnahme kann nur finanziert werden, wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm

 

 

 vorgesehene und vom Rat beschlossene Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden.

 


 

 

 Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im Vermögenshaushalt

 

 

 

 Es entstehen keine Folgekosten

 

 

 

 Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre

    

 

 

 

 

 Sachkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 

 Personalkosten

 

 einmalig

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 Jährlich

in Höhe von EUR

     

 

 

 

 

 

 

 

 

 bis zum Jahre

    

 

 

 

 

 Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den Folgekosten EUR

     

 

 

 

 

 Folgekosten sind nicht eingeplant

 

 

 

 Folgekosten sind bei der/den Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant:

 

 

 

HH-Stelle/Position

Lfd. HH-Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Folgejahr 4

 

 

 

Einnahmen:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Ausgaben:

    

    

    

    

    

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

     

     

     

     

     

     

 

 

 

Eigenanteil:

    

    

    

    

    

 

 

 


 




5. Personelle Auswirkungen

 

 Es sind folgende personalkostensteigernde Maßnahmen erforderlich:

 

5.1 Zusätzliche Planstellen

 

Anzahl

BVL-Gruppe

unbefristet/befristet ab/bis

Besetzung intern/extern

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

     

 

     

     

     

     

     



 

 

5.2 Stellenausweitungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.3 Hebungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.4 Aufhebung kw-Vermerke

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.5 Stundenausweitung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.6 Überstunden bei Ausgleich durch Freizeit mit entsprechendem Zeitzuschlag

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.7 Überstunden bei Ausgleich durch vollständige Vergütung

 

Anzahl

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.8 Überplanmäßige Einsätze

 

BVL-Gruppe

Zeitdauer

Umfang in Wochenstunden

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.1 bis 5.8

     

 


 

 

 Es sind folgende personalkostensenkende Maßnahmen möglich:

 

5.9 Stellenfortfälle

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.10 Abwertungen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe bisher

BVL-Gruppe neu

Kosten EUR *

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     

 

     

     

     

     



 

 

5.11 kw-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.12 ku-Vermerke neu

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

5.13 Stundenkürzung in Teilzeitstellen

 

Stellenplan-Nr.

BVL-Gruppe

Kosten EUR *

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     

 

     

     

     



 

 

Summe Kosten 5.9 bis 5.13

     

 

* = Kostenermittlung auf der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02) bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

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Beschlüsse

Erweitern

02.11.2005 - Kultur- und Weiterbildungsausschuss

Erweitern

08.11.2005 - Naturschutzbeirat - ungeändert beschlossen

Erweitern

09.11.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

Reduzieren

10.11.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

a)       Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”

b)       Das Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey verbunden sind.

Grenzen des Gebietes

Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der Weststraße bis zur Dortmunder Straße

Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße (Niedernhofstr. 29)

Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen

Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.

 

c)       Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.

 

d)       Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.

 

Ergänzung des Umweltausschusses:

 

Der Umweltausschuss empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplan zur Durchführung des Projektes zu erarbeiten.

Abstimmungsergebnis:

x

 Einstimmig beschlossen

 

Erweitern

15.11.2005 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

01.12.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

Reduzieren

15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

 

a)     Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”

b)     Das Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey verbunden sind.

Grenzen des Gebietes

Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der Weststraße bis zur Dortmunder Straße

Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße (Niedernhofstr. 29)

Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen

Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.

 

c)      Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.

 

d)     Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

 Mit Mehrheit beschlossen