Beschlussvorlage - 0661/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Historisches Centrum Hagen
- Bearbeitung:
- Anja Kuhlmann
- Beteiligt:
- 23 Fachbereich Immobilien, Wohnen und Sonderprojekte; FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Kultur- und Weiterbildungsausschuss
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Vorberatung
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02.11.2005
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Vorberatung
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08.11.2005
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Nord
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Vorberatung
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09.11.2005
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Vorberatung
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10.11.2005
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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15.11.2005
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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01.12.2005
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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15.12.2005
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Beschlussvorschlag
a) Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”
b) Das
Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und
Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey
verbunden sind.
Grenzen des Gebietes
Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der
Weststraße bis zur Dortmunder Straße
Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße
(Niedernhofstr. 29)
Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der
Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich
parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m
südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen
Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.
d) Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.
Sachverhalt
Die Entwicklung des Evolutionsparks hat das Ziel, ausgehend von der archäologisch-geologischen Fundlandschaft mit ihren international bedeutenden Exponaten, weitere Zeitzeugnisse mit besonderer Bedeutung und Ausstrahlung in Hagen und über die Stadt hinaus sowie attraktive Kultureinrichtungen zu einer “Zeitreise” zu verbinden. Ein Kulturkonzept “Hagen – Stadt der Zeitreise” wird die Attraktivität Hagens erhöhen, das Image überregional verbessern und nachhaltig verankern, um daraus den Standort Hagen nicht nur kulturell, sondern im Bereich Bildung und Wissenschaft, Freizeit und Tourismus und Wirtschaft überregional und zukunftssichernd zu positionieren.
Wegen des hohen Flächenbedarfes, der hohen Komplexität der anstehenden Entwicklungsaufgabe, der nötigen Integration in das Stadtgefüge ist hier der Einsatz des städtebaulichen Instrumentes eines Entwicklungsbereiches nach dem Baugesetzbuch angezeigt.
Mit dieser Vorlage soll der Auftrag für die vorbereitenden Untersuchungen gegeben werden, die der Gesetzgeber vor Erlass einer Entwicklungsbereichssatzung vorschreibt.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen werden insbesondere eine umfassende Standortanalyse erarbeitet und die Mitwirkungsbereitschaft der betroffenen Eigentümer erfragt werden.
I. Ziele
der Entwicklungsmaßnahme
Ziele der Maßnahme sind
- der Aufbau eines Evolutionsparks,
- mit Sicherung, Aufbewahrung der Funde,
- wissenschaftliche Auswertung der Funde,
- museumspädagogische Aufbereitung und Darstellung,
- Verknüpfung mit Bildungsstätten und dem Projekt “Wisnet”,
- Verknüpfung mit zeitgeschichtlichen Zeugnissen, den Museen sowie Kultur-
- und Freizeiteinrichtungen in der Stadt Hagen,
- “spielerische” Aneignung durch das Publikum im Sinne eines Freizeitangebo-
tes,
- Schaffung von unverwechselbaren Einzelräumen mit eigenen Charakteristika,
- Verknüpfung der Parklandschaften mit dem städtebaulichen Umfeld,
- Verbesserung des Umfeldes (Anpassung) zu einer neuen städtebaulichen
Gesamtqualität,
- verkehrliche Verknüpfung der Teilräume untereinander und mit dem Bahn-
/Autobahnnetz für eine gute Erreichbarkeit.
Diese Teilaspekte führen zum Ziel der
- Schaffung von Arbeitsplätzen sowohl im wissenschaftlich-pädagogischen, im
- Freizeit- und Tourismus- als auch im gewerblichen Bereich,
- Schaffung von Ausbildungsplätzen und berufsbildenden wie – begleitenden
und – qualifizierenden Maßnahmen,
- Stärkung Hagens als Einkaufsstadt mit einer hohen Verweilqualität,
- städtebauliche Entwicklung neuer Räume und Verbesserung von Teilräumen,
- Verbesserung der kulturellen, touristischen und wirtschaftlichen Attraktivität
Hagens als Mittel, Abwanderung zu bremsen und den Standort aufzuwerten
und zu sichern.
Die inhaltliche Zielsetzung ist unter II. Inhaltliche Grundlagen und kulturelle Auswirkungen, die räumliche Zielsetzung unter III.1. Einzelstandorte näher beschrieben.
I.1 Teilbereiche
der Entwicklungsmaßnahme
Die Teilbereiche der Entwicklungsmaßnahme ergeben sich aus
- dem vorhandenen Museum
- Fundorten
- anderen geschichtlichen Bezügen
- verkehrlichen Verknüpfungsmöglichkeiten.
Die Gesamtfläche ist erforderlich, um die verschiedenen Unternutzungen (Museum, Forschungsstätte, Sommercamp, Freizeitangebot) sinnvoll und eindeutig unterbringen und vernetzen zu können. Weitere Einzelheiten sind unter III. Maßnahmen und Konsequenzen beschrieben.
I.2 Begründung der Maßnahme
Nach § 165 Baugesetzbuch kann die Gemeinde einen Bereich, in dem eine städtebauliche Entwicklungsmaßnahme durchgeführt werden soll, durch Beschluss förmlich als Entwicklungsbereich festlegen.
Voraussetzung dazu sind
- das öffentliche Interesse an der einheitlichen und zügigen Durchführung der Entwicklungsmaßnahme
- besondere Bedeutung für die städtebauliche Entwicklung
- insbesondere der erhöhte Bedarf an Wohn- und Arbeitsstätten, zur Errichtung von Gemeinbedarfs- und Folgeeinrichtungen oder zur Wiedernutzung brachliegender Flächen,
- wenn die zügige Durchführung innerhalb eines absehbaren Zeitraumes nicht durch städtebauliche Verträge und/oder die Mitwirkungsbereitschaft der Eigentümer der von der Maßnahme der betroffenen Grundstücke gewährleistet werden kann.
Mit der Festlegung des Entwicklungsbereiches sind unmittelbare Rechtfolgen verbunden, wie
- Genehmigungsvorbehalt bei Bauvorhaben und bodenrechtlichen Verträgen,
- Festlegung eines Bewertungsstichtages.
Weiter ist die Festlegung eines Entwicklungsbereiches Grundlage für die einschlägige Förderung durch Bund und Land.
Der vorgeschlagene Entwicklungsbereich mit seinen Teilbereichen hat eine besondere Bedeutung für die Gemeinde, da diese letzten offenen Freiflächen mit Bezug zu den Gewässern der Ruhr und Lenne besondere Chancen bieten, die es behutsam und für ein besonderes, zukunftsweisendes Projekt zu nutzen gilt. Der Einsatz des Instruments der Entwicklungsmaßnahme ist nötig, da frühere Ansätze, im Bereich Werdringen / Kaisberg eine städtebauliche Ordnung zu schaffen, seit den 1970er Jahren aus den unterschiedlichsten Gründen fehlgeschlagen sind. Der Teilbereich Hengsteysee ist erstmalig in der Entwicklung, aber verbunden mit der städtebaulichen Neuordnung des heute desolaten Südufers des Hengsteysees (Bahn-Brachflächen).
Die Maßnahme “Evolutionspark” dient dem Wohl der Allgemeinheit als Ort der Bildung, der Freizeit und als Arbeitsplatz. Für die bereits vorhandenen Museen und andere Kultureinrichtungen wirkt sie als Katalysator und als Bindeglied zum vom Land geförderten, regionalen Projekt Ruhrtal.
Die Ziele der Maßnahme können mit dem herkömmlichen planungsrechtlichen Instrumentarium nicht erreicht werden, da die Maßnahme zu groß und komplex und die Anpassungsgebiete zu differenziert sind. Gleichwohl kann ein Ergebnis der vorbereitenden Untersuchungen sein, dass für bestimmte Teilbereiche betroffene Eigentümer oder Dritte sich im Rahmen von PPP oder städtebaulichen Verträgen in Teil-Projekte einbringen oder andere Bereiche nicht zwingend im Entwicklungsbereich erforderlich sind. Dies wird zu beurteilen sein, wenn die Vorbereitenden Untersuchungen, mögliche Projektorganisationen und ein Zeit- und Maßnahmenplan zur zügigen Durchführung aufgestellt sein wird.
Das öffentliche Interesse wird im Gesetz beispielhaft mit besonderem Bedarf an Wohn- bzw. Arbeitsstätten dargestellt, und in der Praxis sind in den meisten Fällen auch diese Faktoren Auslöser städtebaulicher Entwicklungsmaßnahmen. Dies schließt jedoch nicht aus, dass auch andere Belange ein solches öffentliches Interesse begründen können. Beispielhaft sei die Schaffung des Regierungsviertels in Berlin oder die Umwandlung von Grünflächen in Erlebnisparks zur Vorbereitung von Landesgartenschauen genannt. Im vorliegenden Fall ist ein landesübergreifendes Interesse an einer wissenschaftlichen und pädagogischen Ansprüchen entsprechenden Präsentation historischer Fundstücke als Teil eines Kulturkonzeptes gegeben, das auch die künftige Erforschung der Evolution im Hagener Bereich umfasst und auf Grund seiner touristischen Attraktion einen städtebaulichen Schwerpunkt setzt. Bedeutend für die Entwicklung der Stadt ist die mit solchen Entwicklungen verbundene Schaffung von Arbeitsplätzen.
Da inhaltlich ein enger Zusammenhang zwischen der Präsentation, der Erforschung und den Fundstätten besteht, kann der Standort nicht beliebig gewählt werden. Flächenbedarf, spezifische Nutzungszuweisung und Vernetzung begründen daher keine alternative Standortauswahl, sondern eine kumulative Zuordnung einzelner Teilbereiche.
Vor Durchführung der Entwicklungsmaßnahme muss nachgewiesen werden, dass keine die betroffenen Eigentümer geringer belastende Vorgehensweise zum angestrebten Ziel führen würde. Genau diese Prüfung ist u.a. Aufgabe der vorbereitenden Untersuchungen, die durch Festschreibung des Bewertungsstichtages Verhandlungen mit den Grundstückseigentümern ermöglicht, ohne dadurch den Anfangswert beeinflussende Bauerwartungen auszulösen.
Zusammenfassend ist festzuhalten, dass der Beschluss über die Durchführung der vorbereitenden Untersuchungen keineswegs eine Vorabentscheidung über die Durchführung einer städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme darstellt, sondern die Grundlage bildet für eine - die Maßnahme nicht schon im Vorfeld unmöglich machende - Prüfung der erforderlichen Voraussetzungen.
Zur zügigen Projektvorbereitung und -durchführung setzt die Stadt Hagen ein Projektteam ein, zunächst mit der Aufgabe, die vorbereitenden Untersuchungen durchzuführen und den Zeit- und Maßnahmeplan sowie Finanzierungsmodelle bis Ende des Jahres 2006 zu erarbeiten.
II Inhaltliche
Grundlagen und kulturelle Auswirkungen
II.1 Hagener Fundlandschaft
Im Stadtgebiet Hagen befindet sich eine
einzigartige ur- und frühgeschichtliche Fundlandschaft, die die bedeutendsten
Phasen der Evolution eindrucksvoll abbildet.
Die regional, überregional und international
interessanten Funde lassen einige Phasen der Evolution in ihrer Vielfalt und
aufgrund der Häufigkeit ihres Vorkommens im Stadtgebiet besonders lebendig erscheinen:
Hervorzuheben sind hier die weltweit einzigartigen Fossilien der
Steinkohlenzeit, dem Karbon, aus der Ziegeleigrube Hagen mit zahlreichen
Originalfunden von Großinsekten sowie anderen Tieren und Pflanzen, die eine
Zeit wieder lebendig werden lassen, in der Hagen am Rand einer Lagune lag und
gewaltige Schachtelhalme, Farne und Bäume einen Sumpfwald bildeten mit einer großen Vielfalt an Insekten und Amphibien
unglaublichen Ausmaßes.
Darüber hinaus geriet Hagen seit April 2004 in
die überregionale öffentliche Aufmerksamkeit aufgrund der in einer Höhle vom
Arbeitskreis Kluterthöhle e.V. gefundenen menschlichen Überreste. Sowohl die
frühe Mittelsteinzeit als auch die Jungsteinzeit in Hagen werden hier auf eine
bisher mysteriöse Weise lebendig. Von sieben bisher identifizierten Individuen
wurden zwei der Zeit vor 10.700 Jahren und zwei weitere der Zeit vor 5.600
Jahren zugeordnet. Es handelt sich hier um überregional, wie auch international
bedeutende archäologische Funde menschlicher Überreste aus der frühen Mittelsteinzeit
mit den bisher ältesten Nachweisen anatomisch moderner Menschen in Westfalen
und im Ruhrgebiet. Der besondere Wert der Skelettreste besteht auch in der
nachvollziehbaren und noch vorhandenen Fundsituation. Auch die menschlichen
Überreste aus der Jungsteinzeit stellen Funde mit einer überregional großen
Bedeutung dar. Aus beiden Kulturphasen liegen in Deutschland sowie auch in
Europa nur sehr wenige in einer ähnlichen Fundsituation und in dieser
Zeitstellung vergleichbare Befunde vor. Die in der Höhle in Hagen zu
erwartenden archäologischen Befunde werden wesentliche Erkenntnisse über die
Lebensverhältnisse und die Umweltbedingungen steinzeitlicher Kulturen liefern,
die auch international einen wertvollen Beitrag zur Entwicklungsgeschichte der
Menschheit geben.
Die Bedeutung der Hagener Fundlandschaft speist
sich nicht nur aus den besonders inhaltsreichen Fundstücken an sich, sondern
darüber hinaus aus der Zusammensetzung, ihrer besonderen Seltenheit in der
jeweiligen Fundsituation und der Dichte der nachweisbaren Phasen der Evolution.
In den nächsten Jahren werden die Forschungen mit
hohen Erwartungen zu den in Hagen gefundenen Menschen aus der Steinzeit sowie
zu den zahlreichen weiteren Fundplätzen im gesamten Stadtgebiet zu beobachten
sein. Dabei ist es für die Stadt Hagen von großem Vorteil, renommierte
Wissenschaftler und Wissenschaftlerinnen der Universitäten Münster und Köln mit
der Erforschung der bereits bestehenden Sammlungen des Museums für Ur- und
Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen sowie mit der Fundlandschaft befasst zu
wissen.
Zahlreiche Studierende, Prüfungskandidaten- und
kandidatinnen sowie Doktoranden werden sich mit der Hagener Fundlandschaft
wissenschaftlich auseinandersetzen und diese in einschlägigen Veröffentlichungen
darstellen. Hier werden auch für die eigene wissenschaftliche Präsenz und
Kompetenz der Stadt Hagen neue Chancen eröffnet.
Das Ergebnis dieser Forschung soll für Hagen
durch die Dokumentation im Museum für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss
Werdringen und die Präsentation in dem zu entwickelnden Evolutionspark seinen
Niederschlag finden.
II.2 Evolutionspark
Hagen
Das Museum für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss Werdringen ist seit
seiner Eröffnung am 7.11.2004 von einer ständig wachsenden Zahl von Besuchern
und Besucherinnen angenommen worden. In nur 10 Monaten konnten mehr als 26.000
Besucher und Besucherinnen begrüßt werden.
Zur lebendigen Darstellung der in Hagen nachvollziehbaren Evolutionsgeschichte ist eine Erweiterung des Museums im Außenbereich mit ständigem Vorführbetrieb sinnvoll und zur Nutzung der Attraktivität der Funde zum Nutzen der Stadt Hagen unerlässlich.
Der Evolutionspark Hagen soll besonders
anschaulich durch authentische Geschichtslandschaften vorstellbar und erlebbar
werden. Eine solche Präsentation auf hohem und aktuellem wissenschaftlichen
Niveau, erlebbar im Raum-Verhältnis 1:1 eingebettet in eine einzigartige
Fundlandschaft und eine attraktive natürliche Umgebung mit hohem Freizeit- und
Erholungswert, didaktisch an aktuellen Seh- und Verhaltensgewohnheiten sowie
allgemeinen Verständnismöglichkeiten orientiert, mit einem den dargestellten
Themenbereichen angemessenen Raumvolumen ist einzigartig in Nordrhein-Westfalen
und weit darüber hinaus.
Der Evolutionspark bietet interessierten
Fachwissenschaftlern und Fachwissenschaftlerinnen einmalige Chancen zur
authentischen Vermittlung aktueller Forschungen und eröffnet dem akademischen
Nachwuchs im Bereich Archäologie, Geologie sowie Museumswesen,
Regionalgeschichte, Museumspädagogik, Medienwissenschaften darüber hinaus viele
Möglichkeiten für akademische Arbeiten und zur praktischen Berufsvorbereitung.
Auch im nicht-akademischen Bereich werden mannigfaltige
Beschäftigungsmöglichkeiten in unterschiedlichen Bereichen entstehen.
Die besondere Anziehungskraft des Evolutionsparks
für das überregionale Publikum besteht bereits während der Aufbauphase, die
schrittweise erfolgen soll. So ist z.B. die Planung und authentische Umsetzung
von “Steinzeit-Lebenswelten” oder der “Hagener Lagune”
erlebbar, nachvollziehbar und als solche bereits sehr gut geeignet, den Erlebnischarakter
eines anspruchsvollen Themenparks zu realisieren.
Auch der ausgebaute Evolutionspark soll
Möglichkeiten zum aktiven und teilnehmenden Miterleben verschiedener
Lebenswelten systematisch anbieten. Neben den geplanten ständigen Vorführungen
öffnet der Park damit die angebotenen Themenfelder für jeden Mann, jede Frau
und jedes Kind in einem selbst zu wählenden Aktionsgrad und für verschiedene
Bildungsansprüche.
Neben den wissenschaftlichen Aussagen und
Angeboten des Themenparks stellt die beabsichtigte moderne, auf Aktivität
angelegte Präsentationsweise zusammen mit den einzigartigen Funden eine
großartige, realistische Chance für Hagen dar, über das lokale und regionale
Publikum hinaus einen attraktiven Anziehungspunkt in Deutschland und für das
benachbarte Ausland mit Expansionsmöglichkeiten im gesamten Bereich des
Tourismus und allen damit verbundenen positiven wirtschaftlichen Konsequenzen
zu schaffen.
Die mit solchen Großprojekten verbundenen Risiken
lassen sich hier beherrschbar gestalten, da der Ausbau zwar zügig, aber Schritt
für Schritt erfolgen soll und dabei jeweils die tatsächlichen finanziellen
Möglichkeiten berücksichtigen wird. Die dargestellte Einmaligkeit auf hohem
Niveau bietet beste Möglichkeiten für die Einwerbung von Zuschüssen, von
PPP-Modellen und damit einer höchstmöglichen Wirtschaftlichkeit.
II.3 Hagen
- Stadt der Zeitreise
Die zukünftige Erforschung, Darstellung und
Präsentation der Evolution in Hagen wird sehr positive Konsequenzen haben für
ein überregional attraktives Image der Stadt Hagen, das genutzt werden soll zur
Entwicklung eines Kulturkonzeptes “Hagen – Stadt der
Zeitreise”. Hier sind weitere Stationen der Stadt- und Kulturgeschichte
Hagens einzubeziehen. Ziel ist die Entwicklung eines Konzeptes, das die Attraktionen
Hagens verbindet für Tages- und mehrtägige Besuche des lokalen, regionalen und
überregionalen Publikums. Bereits die archäologischen Funde ermöglichen die
Belebung einer Zeitenwelt von der “Hagener Lagune” bis hin zum
Mittelalter. Diese Zeitenwelt gilt es zu verbinden mit den Zeitzeugnissen aus
Technik, Architektur und Kunst bis in unsere Gegenwart.
III. Maßnahmen
und Konsequenzen
Die Vorbereitung und Umsetzung der Projekte “Hagener
Evolutionspark” und “Hagen – Stadt der Zeitreise”
erfolgt organisatorisch mit der Einrichtung einer Projektstelle, bestehend aus
der Museumsleitung des Historischen Centrums Hagen mit inhaltlicher und
geschäftsführender Verantwortung sowie dem Leiter des Amtes für Immobilien und
Beteiligungen mit der Verantwortung für Flächendefinition und die planerische,
grundstücksbezogene und bauliche Umsetzung des Evolutionsparks. Um der
Bedeutung dieser Projekte Rechnung zu tragen, werden diese direkt dem
Oberbürgermeister unterstellt.
Für die inhaltliche Grundlagenarbeit des Evolutionsparks wird befristet
für zwei Jahre ein wissenschaftlicher Angestellter als Stadtarchäologe
eingestellt.
Im Stadtgebiet bieten sich folgende Gebiete an
für die Erweiterung des Museums für Ur- und Frühgeschichte Wasserschloss
Werdringen zu einem Hagener Evolutionspark im Sinne eines Freilichtmuseums mit
hohem Anschauungs- und Erlebnischarakter:
1. Gebiet um das Wasserschloss Werdringen mit
Feldern, Wald und Kaisberg
2. Böhfeld
Ihre Eignung ist als Ganzes zu prüfen.
III.1 Anforderungen
Der Inhalt bestimmt Raum und Zeit.
Die oben entwickelten Inhalte des “Themenparks” stellen Ansprüche an den Ort und die räumliche Umgebung:
- Die Nähe zu Fundorten und Museum,
- die Freizeitqualität,
- die Erreichbarkeit für den Besucher im öffentlichen Personen- und
Individualverkehr,
- die Bezüge zu anderen Elementen der “Zeitreise”,
- die Verknüpfungen mit anderen Attraktionen im Stadtgebiet und der Region.
Zeitliche Ansprüche sind:
- Die Verfügbarkeit von Flächen,
- die Möglichkeit abschnittsweiser Entwicklung,
- die Tragfähigkeit der einzelnen Entwicklungsschritte,
- eine “mitwachsende” Infrastruktur.
III.2 Einzelstandorte
Die örtlichen Gegebenheiten der Stadt Hagen, die Fundorte und der Standorte des Museums legen unter den genannten Kriterien Orte nahe, die selbständig tragfähig sind und durch ihre Verknüpfung eine neue, eigene Qualität und Attraktivität erhalten werden:
Vorhalle, Werdringen + Steinbruch
Hengstey / Bathey, Böhfeld
III.2.1 Vorhalle
“Ankerpunkte” sind hier die Fundstelle Kersbergwand im Vorhaller Steinbruch und das Museum Werdringen, die sofort als Grundlage des Evolutionsparks genutzt werden können. Dabei sind die Nutzung durch den Schlossverein Werdringen und die damit verbundenen, bereits Tradition gewordenen ehrenamtlichen Nutzungen einzubinden und zu sichern. Im Bereich Werdringen verfügt die Stadt in unmittelbarer Nähe des Wasserschlosses über eine Fläche, die kurzfristig – nach Klärung der planungsrechtlichen Zulässigkeit gem. § 35 Baugesetzbuch (Außenbereich) oder nach Aufstellung eines Bebauungsplanes - als Entwicklungsfläche eingebracht werden könnte.
Die reich gegliederte Landschaft mit ihrer Spannung zwischen Harkortsee und Kaisberg bietet sehenswerte Sichtbeziehungen mit geschichtlichem Hintergrund zu den Burgen Volmarstein und Wetter. Längerfristig ist über zur Zeit geplante Wegebeziehungen ein Zugang zum Wasser des Harkortsees denkbar. Freizeitanlagen, Segelschule und Yachtclub sind bereits vorhanden.
Mit der Entwicklungsmaßnahme eröffnet sich die Chance, nach Westen die Wohnsiedlung Brockhausen mit dem Charakter einer Großsiedlung der siebziger Jahre modernen Bedürfnissen - eventuell durch Teilrückbau - anzupassen und die ungeordnete Freizeitnutzung am Harkortsee städtebaulich neu zu gestalten.
Erreichbar ist die Fläche mit der Bahn über den Bahnhof Vorhalle, später wird der geplante S-Bahnhof näher an die Nöhstraße und nach Werdringen entwickelt. Omnibuslinien tangieren auf der Fahrt nach Wetter und Herdecke.
Autofahrer finden über die Weststraße auf kurzem Weg zum Gelände. Allerdings wird die Verbesserung der Zuwegung und Parkplatzsituation wegen der bereits heute beklagten Engpässe eine der ersten wichtigen Aufgaben sein.
III.2.2 Hengstey / Bathey, Böhfeld
Das Böhfeld bietet – heute nicht öffentlich gezeigte – Fundstellen. Der landschaftliche Reiz beruht hier auf der Beziehung Hengsteysee / Hohensyburg und auf dem im Gebiet liegenden Naturschutzgebiet Uhlenbruch. Mit der Entwicklung des Evolutionsparks gilt hier die Chance, das Südufer des Hengsteysees mit den zum Teil brachgefallenen Bahnflächen neu zu beleben und eine Verbindung vom Ufer zur Entwicklungsfläche herzustellen.
Nach der Aufgabe des Projektes Autohof gibt es zur Zeit keine Nutzungskonkurrenz. Diese frühere Planung zeigt aber die Erschließungsqualität für den Autoverkehr. Busse nach Bathey und Hohensyburg berühren das Gelände, Bahngleise und -linien sind vorhanden, eine Station für die Museumsbahn muss eingerichtet werden.
III.3 Der Park
Der Park wird im Endausbau aus den genannten Orten mit ihren eigenen, jeweils charakteristischen Elementen bestehen. Vielfältige Angebote aus unterschiedlichen historischen Epochen in verschiedenen Architekturen und Räumen werden den Besuch dieser einzigartigen Landschaft zum Erlebnis machen. Fuß- und Radwege und eine Museumsbahn wird die Orte verbinden, der Besucher kann einen Standort nach Belieben anfahren und den Gesamtpark von da aus für sich erschließen oder ihn bei mehreren Besuchen schrittweise kennen lernen. Mit den historischen Orten an der Ruhr, den Wasserwander- und Wegemöglichkeiten, der Seeschifffahrt und der Museumsbahn schließt sich der Bogen zum Projekt Ruhrtal, das mit dem Projekt Evolutionspark eine neue, zweifellos für Hagen und die Region Mark ungleich höhere Bedeutung bekommt.
III.4 Die
Realisierung
Das Projekt Evolutionspark ist heute weder auf der Ebene der Landesplanung, des Flächennutzungsplanes oder durch die Aufstellung eines Bebauungsplanes vorbereitet. Es umfasst Teilaspekte des Projektes “Ruhrtal”, die Teilbereiche berühren Gebiete und Gebäude unter Wasser-, Landschafts-, Natur- und Dankmalschutz. Bestimmte Teilflächen sind durch die Aufbringung von Klärschlamm Cadmium belastet. Das Projekt wird neue Belastungen – wie durch das Verkehrsaufkommen – bringen, aber – über die bereits genannten Ziele hinaus – auch neue Chancen, gerade auch in der Flächensanierung, im Natur- und Denkmalschutz bieten.
Im Rahmen der Vorbereitenden Untersuchungen werden alle denkbaren Randbedingungen und Einflussgrößen abgefragt, um auf der Ebene der Bauleitplanung die im Baugesetzbuch verankerte Abwägung aller öffentlichen und privaten Belange leisten zu können.
Das skizzierte Projekt ist ehrgeizig, verlangt Engagement, Zeit, Geld und Kooperationsbereitschaft.
Zur städtebaurechtlichen Unterstützung bietet sich das Instrument des Entwicklungsbereiches nach Baugesetzbuch an. Dies ist in Hagen erfolgreich erprobt und bewährt, war es doch die Grundlage für ein Projekt ähnlicher räumlicher Ausdehnung, den Entwicklungsbereich Unteres Lennetal – Halden, das aufgrund seines Erfolges zweifach erweitert wurde.
Diese Rechtsgrundlage bietet auch die Chance der städtebaulich notwendigen Entwicklungen am Rande des Evolutionsparks.
Auch die Einbeziehung privaten Engagements und Kapitals sowie die Aussicht auf zusätzliche Fördermittel helfen, ein Projekt dieser Größe zum Erfolg zu führen. Mit dem Beschluss über die vorbereitenden Untersuchungen für den Entwicklungsbereich schafft sich die Stadt alle Optionen, flexibel das jeweils beste Modell oder die beste Kombination davon für den Erfolg des Projektes einzusetzen.
Auswirkungen
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Es entstehen keine finanziellen und personellen
Auswirkungen. |
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Hinweis: Diese und alle weiteren Zeilen in
diesem Fall bitte löschen! |
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1. Rechtscharakter |
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Auftragsangelegenheit |
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Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
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Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
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Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
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Vertragliche Bindung |
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Fiskalische Bindung |
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Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstige |
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Dienstvereinbarung mit dem GPR |
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Ohne Bindung |
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Erläuterungen: |
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2. Allgemeine Angaben |
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Bereits laufende Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Neue Maßnahme |
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des Verwaltungshaushaltes |
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des Vermögenshaushaltes |
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eines Wirtschaftsplanes |
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Ausgaben |
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Es entstehen weder einmalige Ausgaben noch
Ausgaben in den Folgejahren |
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Es entstehen Ausgaben |
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einmalige Ausgabe(n) im Haushaltsjahr |
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jährlich wiederkehrende Ausgaben |
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periodisch wiederkehrende Ausgaben in den
Jahren |
2005/2006 |
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3. Mittelbedarf |
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Einnahmen |
160.000 |
EUR |
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Sachkosten |
200.000 |
EUR |
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Personalkosten |
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EUR |
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Die Gesamteinnahmen und Gesamtausgaben
verteilen sich auf folgende Haushaltsstellen:
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
80.000 € |
80.000 € |
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Ausgaben: |
100.000 € |
100.000 € |
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Eigenanteil: |
20.000 € |
20.000 € |
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4. Finanzierung |
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X |
Verwaltungshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
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Folgejahr
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Folgejahr
3 |
Folgejahr
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Gesamtbetrag |
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Kein konkreter Finanzierungsvorschlag |
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Wird durch 20 ausgefüllt
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den im
Haushaltssicherungskonzept festgesetzten |
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Haushaltsausgleich langfristig nicht
gefährden |
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Die Finanzierung der Maßnahme wird den
Fehlbedarf im Verwaltungshaushalt in den nächsten |
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Jahren um folgende Beträge erhöhen und damit
das Zieljahr für den Haushaltsausgleich gefährden: |
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Vermögenshaushalt |
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Einsparung(en) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Mehreinnahme(n) bei der/den
Haushaltsstelle(n) |
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HH-Stelle/Position
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Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Gesamtbetrag |
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Kreditaufnahme |
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Wird
durch 20 ausgefüllt
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Die Maßnahme kann im Rahmen der mit der
Bezirksregierung abgestimmten Kreditlinie |
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zusätzlich finanziert werden |
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Die Maßnahme kann nur finanziert werden,
wenn andere im Haushaltsplan/Investitionsprogramm |
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vorgesehene und vom Rat beschlossene
Maßnahmen verschoben bzw. gestrichen werden. |
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Folgekosten bei Durchführung der Maßnahme im
Vermögenshaushalt |
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Es entstehen keine Folgekosten |
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Es entstehen Folgekosten ab dem Jahre |
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Sachkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Personalkosten |
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einmalig |
in Höhe von EUR |
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Jährlich |
in Höhe von EUR |
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bis zum Jahre |
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Erwartete Zuschüsse bzw. Einnahmen zu den
Folgekosten EUR |
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Folgekosten sind nicht eingeplant |
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Folgekosten sind bei der/den
Haushaltsstelle(n) wie folgt eingeplant: |
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HH-Stelle/Position |
Lfd.
HH-Jahr |
Folgejahr
1 |
Folgejahr
2 |
Folgejahr
3 |
Folgejahr
4 |
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Einnahmen: |
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Ausgaben: |
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Eigenanteil: |
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* = Kostenermittlung auf
der Basis der Durchschnitts-Personalkosten des jeweiligen Jahres (von 18/02)
bzw. bei Überstunden auf der Grundlage der jeweiligen Überstundenvergütungen.

10.11.2005 - Umweltausschuss - geändert beschlossen
Beschluss:
a)
Der
Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4
Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich Evolutionspark Hagen
b)
Das
Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und
Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey
verbunden sind.
Grenzen des Gebietes
Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der
Weststraße bis zur Dortmunder Straße
Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße
(Niedernhofstr. 29)
Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der
Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich
parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m
südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen
Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.
c)
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die
vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die
Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.
d)
Das
Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung
für den Entwicklungsbereich vorzustellen.
Ergänzung des
Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Zeit-, Maßnahmen-
und Kostenplan zur Durchführung des Projektes zu erarbeiten.
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Abstimmungsergebnis: |
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x |
Einstimmig beschlossen |
15.12.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen
Beschluss:
a) Der Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4 Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich “Evolutionspark Hagen”
b) Das
Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und
Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey
verbunden sind.
Grenzen des Gebietes
Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der
Weststraße bis zur Dortmunder Straße
Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße
(Niedernhofstr. 29)
Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der
Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich
parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m
südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen
Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.
c) Die Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit-, Maßnahme- und Kostenplan aufzustellen, die Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.
d) Das Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung für den Entwicklungsbereich vorzustellen.
|
Abstimmungsergebnis: |
|
x |
Mit Mehrheit beschlossen |