10.11.2005 - 3 Evolutionspark Hagen, Entwicklungsbereichhier: ...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 3
- Sitzung:
-
Sitzung des Umweltausschusses
- Gremium:
- Umweltausschuss
- Datum:
- Do., 10.11.2005
- Status:
- öffentlich (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:00
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 47 Historisches Centrum Hagen
- Bearbeitung:
- Anja Kuhlmann
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Zusammenfassung des
Diskussionsergebnisses:
Herr Hauck und Frau
Hobein geben eine ausführliche Darstellung des thematischen Konzeptes des
Parks. Frau Priester-Büdenbender begrüßt das Projekt sehr und regt an,
anstehende Knackpunkte hart und fair zu diskutieren. Auch Frau
Kuschel-Eisermann beurteilt das Projekt positiv, hinterfragt die große
Grenzziehung und den Begriff Park im engeren Sinne und regt an, die Verwaltung
zu beauftragen, einen Zeit-, Maßnahmen- und Kostenplan zur Durchführung des
Projektes zu erarbeiten. Frau Hobein und Herr Hauck erläutern, es
sei ein flexibler Kostenplan angedacht. Der Park entspreche einem geschlossenen
Park, in dem öffentlich zugängliche und geschlossene Bereiche beisammen liegen.
Herr Hauck erläutert auf die Frage von Frau Kingreen, die Planung
werde anhand vorgeschriebener Schritte
wie TÖB- und Bürgerbeteiligung durchgeführt. Ein Kostenplan werde im
Rahmen der Untersuchungen vorgelegt, mit der etwa Ende nächsten Jahres
gerechnet werden könne. Es werde derzeit von Kosten in Höhe von 200.000,- ,
bzw. einem Eigenanteil von 40.000,- gerechnet.
Beschluss:
a)
Der
Rat beschließt die Vorbereitenden Untersuchungen gemäß § 165 Abs. 4
Baugesetzbuch für den Entwicklungsbereich Evolutionspark Hagen
b)
Das
Gebiet besteht aus den zwei Teilbereichen Werdringen/Brockhausen und
Bathey/Hengstey, Böhfeld, die durch die Fläche des Wasserwerkes Hengstey
verbunden sind.
Grenzen des Gebietes
Westliche und nördliche Grenze:
Hagener Stadtgrenze durch den Harkortsee, die Ruhr und den Hengsteysee von der
Weststraße bis zur Dortmunder Straße
Südliche Grenze:
Weststraße vom Harkortsee bis zum Bahnhof Hagen-Vorhalle
Nördlich entlang des Bahnhofs Hagen-Vorhalle,
Bahnlinie Hagen nach Dortmund bis Wasserwerk Hengstey
In östlicher Richtung bis zur westlichen Bebauung der Niedernhofstraße
(Niedernhofstr. 29)
Östlich:
Westlich der Bebauung Niedernhofstr. 29 bis Niedernhofstr. 45, entlang der
Niedernhofstraße bis zur Hausnummer 90, danach Linie, die ca. 200 m östlich
parallel zur Niedernhofstraße und danach bis zur Hengsteyer Straße ca. 100 m
südlich parallel zur A1 verläuft
A1 bis Autobahnanschlussstelle Hagen-Nord
Dortmunder Straße bis zur Stadtgrenze Hagen
Die genauen Grenzen sind im beigefügten Plan dargestellt.
c)
Die
Verwaltung wird beauftragt, einen Förderantrag zu stellen für die
vorbereitenden Untersuchungen, einen Zeit- und Maßnahmeplan aufzustellen, die
Finanzierung der Eigenmittel zu sichern und die Untersuchungen durchzuführen.
d)
Das
Ergebnis ist dem Rat in der Sitzung Dezember 2006 mit dem Entwurf der Satzung
für den Entwicklungsbereich vorzustellen.
Ergänzung des
Umweltausschusses:
Der Umweltausschuss empfiehlt
dem Rat der Stadt Hagen, die Verwaltung zu beauftragen, einen Zeit-, Maßnahmen-
und Kostenplan zur Durchführung des Projektes zu erarbeiten.
