Beschlussvorlage - 1013/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

1. Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Platzkontingente für die Belegung des Kindergartenjahres 2016/2017.

2. Zur Umsetzung der Maßnahmen wird den Zuschüssen zur Finanzierung der Eigenanteile der freien Träger wie dargestellt zugestimmt.

3. Die Planung wird zu Beginn des Kindergartenjahres am 01.08.2016 umgesetzt.

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Sachverhalt

Kurzfassung

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Trotz der dargestellten Ausbauprojekte wird die U3-Ausbauquote aufgrund der stetig anwachsenden Bevölkerungszahl auf 25,4 % sinken. Die von den Trägern der Kindertageseinrichtungen beantragten Zuschüsse zur Finanzierung der Eigenanteile bewegen sich über den von der Fachabteilung veranschlagten Aufwendungen. Die Zuschüsse werden im Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam.

 

Begründung

Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung ist der Beschluss des Jugendhilfeausschusses vom 12.12.2012, durch den die Betreuungsquote für Kinder unter 3 Jahren auf stadtweit 38% festgelegt wurde. Hierbei liegt der Schwerpunkt eindeutig im Bereich der institutionellen Betreuung in Einrichtungen. Der Anteil der Betreuung durch Tagespflege liegt in Hagen traditionell zwischen drei und vier Prozent.

 

U3- Ausbau Projekte

 

Für das Kindergartenjahr 2015/2016 wurden nachfolgende Ausbauprojekte termingerecht fertiggestellt.

 

Kindertageseinrichtungen

U3- Plätze

Haßleyer Straße 35

6

Twittingstraße 19a

10

Bebelstraße 16a

6

Johann-Friedrich-Oberlin-Straße 11

6

 

Die im Folgenden aufgeführten Ausbauprojekte werden zum Kindergartenjahr 2016/2017 realisiert.

 

Kindertageseinrichtungen

U3- Plätze

Eppenhauser Straße 152

8

Franzstraße 85

10

Heinrichstraße 31 - 33

16

Elberfelder Straße 34A

16

Yorckstraße 11

18

 

Die ebenfalls für das Kindergartenjahr 2016/2017 vorgesehene neue Kindertageseinrichtung in der Königstraße wird sich nach aktuellem Stand auf das Kindergartenjahr 2017/2018 verschieben.

Weitere Ausbauprojekte befinden sich derzeit in der Vorplanung und werden zum Zeitpunkt der Konkretisierung jeweils gesondert vorgelegt.

 

Somit werden in den Hagener Sozialräumen nach derzeitigem Stand insgesamt nachfolgende Platzzahlen für das Kindergartenjahr 2016/2017 in den Kindertageseinrichtungen zur Verfügung stehen:

 

Sozialraum

Plätze < 3

Plätze 3 - 6

Quambusch/ Baukloh/ Westerbauer/ Hasper- Bachtal

83

306

Spielbrink/ Geweke/ Tücking

42

129

Haspe-Mitte/ Kückelhausen- Nord

83

363

Hestert/ Kückelhausen- Süd

0

0

Haspe

208

798

Kuhlerkamp/ Philippshöhe

32

78

Wehringhausen

77

326

Altenhagen/ Eckesey- Süd

113

501

Emst/ Eppenhausen

70

265

Fleyerviertel/ Klosterviertel/ Tondernsiedlung

34

150

Stadtmitte/ Oberhagen/ Remberg

156

595

Mitte

482

1915

Vorhalle

53

184

Eckesey- Nord

26

135

Boelerheide

34

151

Boele/ Kabel/ Bathey

71

326

Helfe/ Fley

45

200

Garenfeld

0

0

Nord

229

996

Halden/ Herbeck

16

62

Berchum

8

34

Henkhausen/ Reh

53

131

Elsey

43

178

Holthausen/ Wesselbach/
Hohenlimburg- Mitte/ Oege/ Nahmer

63

228

Hohenlimburg

183

633

Eilpe/ Delstern/ Selbecke

96

285

Dahl/ Priorei/ Rummenohl

32

101

Eilpe

128

386

Gesamt

1230

4728

 

Im Vergleich zur Kindergartenbedarfsplanung 2015/2016 vergrößert sich das Angebot um insgesamt 207 Kinderbetreuungsplätze.

Tatsächlich werden im aktuell laufenden Kindergartenjahr 2015/2016 allerdings 163 Betreuungsplätze mehr angeboten als in der ursprünglichen Bedarfsplanung vorgesehen waren. Dabei handelt es sich um Überbelegungen zur Versorgung von EU-Zuwanderer- und Flüchtlingskindern.

 

 

Demografischer Wandel

 

Die Ausgangssituation für den U3-Ausbau war der prognostizierte demografische Rückgang, der für Hagen in großem Ausmaß vorhergesagt wurde. Entsprechend wurden die benötigten U3-Plätze im ersten Schritt durch Umbauten im Bestand der Kindertageseinrichtungen geschaffen, was automatisch zu einer Reduzierung der Plätze für drei- bis sechsjährige Kinder führte. Im Anschluss wurden weitere Plätze durch Anbauten an Kindertageseinrichtungen und einzelne Neubaumaßnahmen in bisher unterversorgten Sozialräumen geschaffen.

Seit Jahresende 2014 hat sich die Situation durch den massiven Zuzug von EU-Zuwanderern nach dem Freizügigkeitsgesetz und die Aufnahme von Flüchtlingen ins Gegenteil verkehrt. Die Einwohnermeldedatei weist zum 30.09.2015 gegenüber dem eigentlichen Planungs-Stichtag 31.12.2014 insgesamt ca. 1000 Kinder im Alter unter sechs Jahren mehr aus. Damit entspricht die für die Kindergartenbedarfsplanung relevante aktuelle Anzahl von Kindern unter sechs Jahren dem Stand von 2006.

Diese Entwicklung war bereits für das laufende Kindergartenjahr spürbar, sodass in vielen Kindertageseinrichtungen Mehrplätze durch Überbelegungen geschaffen wurden. Zudem wurden U3-Plätze, die nicht mehr einer Bindungsfrist aufgrund von Fördermitteln unterliegen, mit Kindern über drei Jahren belegt. Dies war für das laufende Kindergartenjahr möglich, da die Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen zum Zeitpunkt des Anmeldeverfahrens auch mit einem geringeren Angebot gedeckt werden konnte. Eine Ursache für die geringere Nachfrage kann die Inanspruchnahme des Betreuungsgeldes gewesen sein. Durch die Rücknahme des Gesetzes kann es daher im nächsten Kindergartenjahr wieder zu einer erhöhten Nachfrage nach U3-Betreuungsplätzen kommen. Um dem aktuellen Bedarf ansatzweise gerecht zu werden, wurden Fördermittel des Landes aus dem Programm „Projektmittel zur Kinderbetreuung in besonderen Fällen: Niedrigschwellige Betreuungsangebote für Kinder der Altersgruppe vor Schuleintritt aus Flüchtlingsfamilien und vergleichbaren Lebenslagen“ beantragt. Hierdurch konnten 200 Betreuungsplätze für U3-Kinder in Krabbelgruppen in den Familienzentren und Flüchtlingsunterkünften und 60 zusätzliche Betreuungsplätze im Rahmen der Tagespflege für Kinder im Alter von drei bis sechs Jahren geschaffen werden. Das Förderprogramm ist allerdings zunächst auf das laufende Kindergartenjahr begrenzt.

 

Versorgungsquoten 2016/2017

 

Aufgrund der geschilderten Gesamtsituation werden die Versorgungsquoten, trotz U3-Ausbau,  im Kindergartenjahr 2016/2017 weiter absinken.

 

 

nur Kindertages-einrichtungen

mit Tagespflege

U- 3

Anzahl Kinder

5.279

5.279

Anzahl Plätze

1230

1360

Quote

23,3%

25,8%

3 – 6

Anzahl Kinder

4.940

4940

Anzahl Plätze

4.728

4818

Quote

95,7%

97,5%

 

Bei den in dieser Vorlage dargestellten Platzzahlen handelt es sich um erste Planzahlen, die in den Regionalkonferenzen im Januar dem Bedarf der Eltern entsprechend noch veränderbar sind.

Die Träger der Hagener Kindertageseinrichtungen haben sich am 22.10.2015 in der AG3 nach § 78 SGB VIII bereit erklärt, auch im nächsten Kindergartenjahr Mehrplätze durch Überbelegungen anzubieten. Wie viele Plätze es in welchen Kindertageseinrichtungen sein werden, entscheidet sich erst nach Abschluss des Anmeldeverfahrens, da Gruppen mit Integrativkindern grundsätzlich nicht überbelegt werden dürfen.

Ungeachtet dieser Mehrplätze werden nach jetzigem Stand ca. 250 Kinder über drei Jahren und ca. 400 U3-Kinder keinen Betreuungsplatz bekommen.

Derzeit wird prognostiziert, dass sich der Zuzug in den nächsten Monaten unverändert fortsetzen wird. Andererseits ist nicht absehbar, wie viele Familien tatsächlich in Hagen bleiben werden.

Vor diesem Hintergrund werden die in der Vorplanung befindlichen Baumaßnahmen in den Ballungsräumen weiter beplant. Darüber hinaus zieht die Verwaltung in Betracht, die weitere Bedarfsdeckung in Form von Container-Kitas anzubieten. Diese sind zeitlich flexibel einzusetzen und in der Größe variierbar. Aktuell werden Standorte für eine kurzfristige Umsetzung ermittelt.

 

Die abschließende Belegung für das Kindergartenjahr 2016/2017 wird im Vorfeld des Meldestichtages (15.03.2016) im JHA dargestellt.

 

Freiwillige Leistungen

 

Der Rat der Stadt Hagen hat am 26.09.2013 beschlossen, dass „der Umfang der Zuschüsse für die folgenden Kindergartenjahre im Rahmen der Kindergartenbedarfsplanung jährlich festgelegt und dem Rat der Stadt Hagen zur Entscheidung vorgelegt wird.“

Da die Angaben der Träger Grundlage für die Fortschreibung der Kindergartenbedarfsplanung und somit für das Anmeldeverfahren 2016/2017 sind, wurden die Träger im September gebeten, verbindliche Anträge und Erklärungen in schriftlicher Form einzureichen. Aussage aller Träger ist einvernehmlich, dass die genannten Betreuungsgruppen (Anlage) nur bei Gewährung der freiwilligen Leistungen durch die Stadt Hagen aufrechterhalten bleiben können. Insgesamt wurden Anträge in Höhe von rd. 1.080.000 € gestellt (siehe Anlage).

Damit liegen die Förderanträge rd. 80.000 € über den bisher erwarteten Aufwendungen für die Trägerzuschüsse. Aufgrund der Zahlungsabsprache mit den freien Trägern, immer im Januar des geförderten Kindergartenjahres, werden die Zuschüsse erst im Haushaltsjahr 2017 kassenwirksam.

Der zusätzliche Aufwand i. H. v. rd. 80.000 € kann durch Erträge im Rahmen der Fortschreibung des Belastungsausgleichsgesetzes Jugendhilfe (Konnex) kompensiert werden.

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

Rechtscharakter

x

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

x

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

1.36.50

Bezeichnung:

Tageseinrichtungen für Kinder

Produkt:

1.36.50.01.01

Bezeichnung:

Kindertageseinrichtungen

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

Lfd. Jahr

2016

2017

2018

Ertrag (-)

414200

-79.630

Aufwand (+)

531800

1.079.630

Eigenanteil

 

1.000.000

 

Kurzbegründung:

x

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

25.11.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.11.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen