Beschlussvorlage - 0904/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Ausschreibung der Mittagsverpflegung in den städtischen Kindertageseinrichtungen (Kitas)
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling; 25 Fachbereich Zentrale Dienste
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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22.10.2015
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Erledigt
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Jugendhilfeausschuss
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Vorberatung
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29.10.2015
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●
Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Entscheidung
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Die Stadt Hagen hat für den Zeitraum 01.08.2016 bis 31.07.2019, mit der Option einer 1-jährigen Verlängerung, bis zum 31.07.2020 die Lieferung von Mittagsverpflegung für städtische Kindertageseinrichtungen zu vergeben.
Durch den kontinuierlichen Ausbau der städtischen Kindertageseinrichtungen steigt die Zahl der Einrichtungen, die ein warmes Mittagessen anbieten. Lt. § 13 d Kinderbildungsgesetz (KiBiz) soll jedem Kind mit einer wöchentlichen Betreuungszeit ab 35 Stunden grundsätzlich die Teilnahme an einer Mittagsverpflegung ermöglicht werden, sofern es von der Tageseinrichtung angeboten wird.
In dem Kindergartenjahr 2015/2016 nehmen in 17 städtischen Kindertageseinrichtungen bis zu 600 Kinder an der warmen Mittagsverpflegung teil.
Ab dem Kindergartenjahr 2016/2017 soll in 19 Einrichtungen eine Mittagsverpflegung angeboten werden, an der dann voraussichtlich ca. 680 Kinder teilnehmen werden.
Die Auftragssumme wird auf rd. 320.000 € jährlich geschätzt. Die Aufwendungen für die Mittagsverpflegung werden durch Kostenbeiträge der Eltern zu 100 % refinanziert.
Es wird vorgeschlagen, den og. Bedarf der Stadt Hagen europaweit auszuschreiben.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
x | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
x | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
x | Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
| Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 1.36.50 | Bezeichnung: | Tageseinrichtungen für Kinder |
Produkt: | 1.36.50.01.07 | Bezeichnung: | Mittagsverpflegung für städt. Kindertageseinrichtungen |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) | 442100 | € | -287.917 € | -320.000 € | -320.000 € |
Aufwand (+) | 528150 | € | 287.917 € | 320.000 € | 320.000 € |
Eigenanteil |
| € | 0 € | 0 € | 0 € |
Kurzbegründung: | |
| Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
x | Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. | gez. |
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Margarita Kaufmann Beigeordnete |
| |
Bei finanziellen Auswirkungen: | gez. Christoph Gerbersmann Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer |
