22.10.2015 - 6.3 Ausschreibung der Mittagsverpflegung in den stä...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 6.3
- Gremium:
- Haupt- und Finanzausschuss
- Datum:
- Do., 22.10.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:03
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB55 - Jugend und Soziales
- Bearbeitung:
- Kai Uhlenbrock
- Beschluss:
- vertagt
Wortprotokoll
Frau Kaufmann erläutert Einzelheiten und Hintergründe zur Vorlage, die darin nicht detailliert ausgeführt sind.
Zum nächsten Kindergartenjahr, also zum 01.08.2016, solle mit der ausgeschriebenen Verpflegung begonnen werden. In den letzten Jahren sei die Kita-Struktur ausgebaut worden. Im Kindergartenjahr 2016/2017 würden es voraussichtlich 19 - 22 Kitas sein. Im Jahr 2011 sei man noch bei 66.900 angebotenen Mittagessen gewesen; nun sei man bei 81.000 Essen mit steigender Tendenz.
Die Ausschreibungssumme läge bei 320.000 Euro, sodass die Ausschreibung europaweit erfolge.
Inhaltlich richte man sich nach Mindeststandards für die Mittagessen, die von einem extra dazu eingerichteten Arbeitskreis innerhalb der Arbeitsgruppe AG 3 entwickelt wurden, an der sowohl die städtischen Kindergärten als auch die freien Träger teilnähmen. Die Mindeststandards würden sich an einer gesunden Kost orientieren.
Frau Helling-Plahr möchte wissen, ob angedacht sei, nicht nur eine Ausschreibung für alle Kitas, sondern mehrere kleine Ausschreibungen durchzuführen. Dann könnten sich auch kleinere Mittelständler aus der Region bewerben, die mit 19 Einrichtungen überfordert wären.
Frau Kaufmann antwortet, dass bisher die einzelnen Einrichtungen eigenverantwortlich die Aufträge vergeben hätten, aufgrund der rechtlichen Vorschriften sei man jetzt jedoch gezwungen, in der Gesamtheit auszuschreiben.
Herr Gerbersmann ergänzt, dass auch eine Aufteilung in Lose nichts am Grundsatz der europaweiten Ausschreibung ändern würde, da die Bemessungsgrenze die Gesamtheit aller Leistungen sei. Ob die Aufteilung in Lose theoretisch möglich wäre könne gerne geprüft werden, fachlich würde eine Rückkehr zur alten Verfahrensweise aber wohl keinen Sinn machen.
Herr Reinke teilt mit, dass der JHA die Vorlage gerne vorberaten würde und beantragt die Überweisung in den JHA.
