Beschlussvorlage - 0747/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- 14 Rechnungsprüfungsamt
- Bearbeitung:
- Anja Corell
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Rechnungsprüfungsausschuss
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Vorberatung
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16.09.2015
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Erledigt
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Haupt- und Finanzausschuss
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Vorberatung
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22.10.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.11.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften räumt den Kommunen die Möglichkeit ein, die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 in einem verkürzten Verfahren zu erstellen. Es reicht aus, die vom Oberbürgermeister bestätigten Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011-2014 der Anzeige des Gesamtabschlusses 2015 beizufügen. Die Prüfung der Abschlüsse 2011-2014 durch den Rechnungsprüfungsausschuss und das Rechnungsprüfungsamt, die Feststellung durch den Rat und die Entlastung des Oberbürgermeisters können entfallen. Erst der Gesamtabschluss 2015 wird wieder vollumfänglich geprüft. Es wird vorgeschlagen, von dieser Vereinfachungsregelung Gebrauch zu machen.
Begründung
Gemäß § 116 GO NRW hat die Gemeinde in jedem Haushaltsjahr für den Abschlussstichtag 31.12. einen Gesamtabschluss aufzustellen. Der Gesamtabschluss ist innerhalb der ersten neun Monate nach dem Abschlussstichtag aufzustellen. Der vom Kämmerer aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf ist dem Rat innerhalb von drei Monaten zur Feststellung zuzuleiten.
Der Rat stellt spätestens bis zum 31.12. des auf das Haushaltsjahr folgenden Jahres den vom Rechnungsprüfungsausschuss geprüften Gesamtabschluss durch Beschluss fest. Der festgestellte Gesamtabschluss ist der Aufsichtsbehörde unverzüglich anzuzeigen.
Das am 25.06.2015 in Kraft getretene Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften
räumt den Kommunen nun die Möglichkeit ein, die Prüfung der Gesamtabschlüsse 2011-2014 entfallen zu lassen.
Artikel 1 § 1 Gesetz zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften enthält folgende Übergangsvorschrift:
„Der Anzeige des Gesamtabschlusses des Haushaltsjahres 2015 sind die Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 beizufügen, soweit diese noch nicht nach § 116 Absatz 1 in Verbindung mit § 96 Absatz 2 Satz 1 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen der Aufsichtsbehörde angezeigt worden sind. Der Anzeige können die Gesamtabschlüsse des Haushaltsjahres 2014 und der drei Vorjahre in der vom Bürgermeister nach § 116 Absatz 5 in Verbindung mit § 95 Absatz 3 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen bestätigten Entwurfsfassung beigefügt werden. Der Rat ist über diese Anzeige zu unterrichten.“
Diese Regelung bedeutet, dass für die Gesamtabschlüsse vor 2015 sämtliche Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfes durch den Hauptverwaltungsbeamten und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht entfallen können. Sofern die Stadt von dieser Option Gebrauch macht, finden weder eine Prüfung noch eine Feststellung dieser Abschlüsse oder eine Entlastung statt. Einer Vollprüfung unterliegt dann erstmals wieder der Gesamtabschluss 2015.
Die Übergangsvorschrift des Artikel 1 § 1 des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften ist dem Umstand geschuldet, dass etliche Kommunen die gesetzlichen Fristen für die Erstellung der Gesamtabschlüsse bisher nicht einhalten konnten. Das verkürzte Verfahren für die Gesamtabschlüsse 2014 und der Vorjahre soll dazu beitragen, dass die Gemeinden künftig in die Lage versetzt werden, ihre Gesamtabschlüsse fristgerecht aufzustellen.
Wie bereits in der Vorlage zur Einbringung des Gesamtabschlussentwurfs (1059/2014) angekündigt, beabsichtigen die Verwaltung und das Rechnungsprüfungsamt, die Vereinfachungsregelung zu nutzen und die Entwürfe der Gesamtabschlüsse 2011 bis 2014 der Anzeige des Gesamtabschlusses 2015 beizufügen. Entsprechend wurde aufgrund des 1. NKF WG mit den Jahresabschlüssen der Stadt Hagen für die Jahre 2009 und 2010 verfahren (Beschluss des Rates zur Vorlage 1055/2012).
Die Übergangsvorschrift des Gesetzes zur Beschleunigung der Aufstellung kommunaler Gesamtabschlüsse und zur Änderung kommunalrechtlicher Vorschriften ermöglicht es dem Rechnungsprüfungsamt, die frei werdenden Prüfkapazitäten für andere Prüfhandlungen - im Besonderen für die Prüfung der Verwaltung auf Zweckmäßigkeit und Wirtschaftlichkeit - zu nutzen. Für die Verwaltung entfallen alle Verfahrensschritte zwischen der Bestätigung des Entwurfes durch den Oberbürgermeister und der Anzeige bei der Kommunalaufsicht.
Auf der anderen Seite besteht bei diesem Verfahren das Risiko, dass wesentliche Fehler unentdeckt bleiben. Da eine Prüfung der dem Gesamtabschluss zugrunde liegenden Einzelabschlüsse der Stadt und der verselbständigten Aufgabenbereiche jedoch nach wie vor erfolgt und für die Erstellung des Gesamtabschlusses in Zukunft eine zertifizierte Software eingesetzt wird, hält das Rechnungsprüfungsamt dieses Risiko für vertretbar.
