Beschlussvorlage - 0250/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

   Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Be­schluss gehörenden Bebauungsplan Nr. 5/14 (659) Kindertageseinrichtung Königstraße in Verbindung mit § 13a BauGB gemäß § 10 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung als Satzung.


Die Begründung vom 12.05.2015 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.

 

Nächster Verfahrensschritt:

Der Bebauungsplan tritt mit der ortsüblichen Bekanntmachung des Satzungsbeschlusses in Kraft.

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Weitergehende Informationen können der Begründung zum Bebauungsplan   (Anlage dieser Vorlage) entnommen werden.

 

  1. Daten zum Verfahrensablauf

 

15.05.2014

Ratsbeschluss zur Einleitung des Verfahrens

(Drucksachennr.: 0397/2014)

 

30.05.-

13.06.2014

 

Unterrichtung der Öffentlichkeit

11.12.2014

Ratsbeschluss  zur öffentlichen Auslegung des Bebauungsplanes  -  (Drucksachennr.: 1121/2014)

 

26.01.-

26.02.2015

 

Öffentliche Auslegung

06.01.-

06.02.2015

 

Behördenbeteiligung

27.04.-

11.05.2015

 

Erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung

 

 

Satzungsbeschluss / Rat

 

 

  1. Ergebnisse der Beteiligungen

 

2.1 Unterrichtung der Öffentlichkeit

 

Die Unterrichtung fand im Flurbereich der Fachgruppe Bebauungsplanung statt. Zu diesem Zweck wurden Pläne und die Vorlage zum Einleitungsbeschluss ausgehängt. Stellungnahmen sind nicht eingegangen.

 

2.2 Öffentliche Auslegung / Behördenbeteiligung

 

Im Rahmen der öffentlichen Auslegung sind von den Bürgern keine Stellungnahmen eingegangen.

 

Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange nach § 4 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) fand in der Zeit vom 06.01. bis zum 06.02.2015 statt.

 

Die Stellungnahmen betrafen teilweise nicht das Bebauungsplanverfahren sondern die Bauausführung und wurden deshalb an die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG), die Wohnungsgesellschaft ha.ge.we. und an das beauftragte Architekturbüro weitergeleitet. Stellungnahmen, die einen abwägenden Beschluss erfordern, sind nicht eingegangen.

 

 

2.3 Änderungen im Bebauungsplan

      Erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung

 

Änderungen

 

Nach der öffentlichen Auslegung und Behördenbeteiligung im Januar und Februar dieses Jahres haben sich Änderungen und Ergänzungen im Bebauungsplanentwurf ergeben.

 

Festsetzungen:

 

  • Statt einer Grundfläche von 600 qm wird eine Grundflächenzahl von 0,4 festgesetzt, weil bei der Ermittlung der Grundfläche gem. § 19 Baunutzungsverordnung Zufahrten und Terrassen mitzurechnen sind. Zusätzlich wird eine Geschossflächenzahl von 0,8 festgesetzt.

 

 

  • Flächen, die mit Geh-, Fahr- und Leitungsrechten zu belasten sind

Ergänzung der textlichen Festsetzung 4 b

 

In Absprache mit der Feuerwehr wird der Rettungsweg zur Kindertageseinrichtung von dem Einmündungsbereich Berghofstraße / Funckestraße aus angelegt. Die textl. Festsetzung Nr. 4 c legt jetzt fest, dass die entsprechende Fläche mit einem Fahrrecht für die Feuerwehr zu belasten ist.

Die Breite der Belastungsfläche für ein Gehrecht der Nutzer und Besucher der Kita wird von 2,50 m auf 1,50 m reduziert.

  • Private Verkehrsfläche an der Königstraße statt allgemeines Wohngebiet (WA)

Um das Verkehrsaufkommen zu der Kita hauptsächlich auf den Anlieferungsverkehr zu beschränken, sieht die Planung im Zufahrtsbereich der Königstraße / Ahrstraße vier Stellplätze für Mitarbeiter und eine Vorfläche für kurzzeitiges Parken der Eltern vor. Aufgrund der rechtlichen Vorgaben wird diese Fläche als private Verkehrsfläche festgesetzt. Mit der neuen textlichen Festsetzung Nr. 6 wird die Verkehrsfläche der Fläche für Gemeinbedarf / Kita zugewiesen. 

 

 

Überarbeitung der textlichen Hinweise:

 

  • Ergänzung des Hinweises zum Bodenschutz entsprechend der Anregung der Unteren Bodenschutzbehörde

 

  • Ergänzung des textlichen Hinweises zur Kampfmittelbelastung aufgrund neuer Erkenntnisse durch die aktuelle Luftbildauswertung

 

Im Sitzungssaal hängt zusätzlich zum beschließenden Bebauungsplan eine Kopie aus, worin die Änderungen rot eingetragen sind. Der Plan kann auch im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem ALLRIS eingesehen werden.

 

 

Erneute öffentliche Auslegung und Behördenbeteiligung

 

Die Grundzüge der Planung werden durch die Änderungen nicht berührt. Der geänderte Bebauungsplanentwurf hat in der Zeit vom 27.04.-11.05.2015 zum zweiten Mal öffentlich ausgelegen. Zeitgleich erfolgte die zweite Behörden- und Ämterbeteiligung. In der Bekanntmachung wurde darauf hingewiesen, dass Stellungnahmen nur zu den geänderten und ergänzten Teilen abgegeben werden können.

 

Von den Bürgern sind keine Stellungnahmen eingegangen. Im Rahmen der Behördenbeteiligung hat die Verwaltung keine Stellungnahme erhalten, zu der ein abwägender Beschluss erforderlich wäre.

 

Weitere Änderungen im Bebauungsplanentwurf waren nach der zweiten öffentlichen Auslegung nicht erforderlich.

 

3.2    Begründung zum Bebauungsplan

 

Aufgrund der neuen Erkenntnisse durch die Behördenbeteiligungen war eine Fortschreibung der Begründung notwendig. Die bisherige Begründung vom 11.11.2014 wird durch die neue Fassung vom 12.05.2015 ersetzt.

 

  1. Umsetzung der Baumaßnahme

Die Hagener Erschließungs- und Entwicklungsgesellschaft mbH (HEG) beabsichtigt die Durchführung der Baumaßnahme. Der Verwaltungsrat des Wirtschaftsbetriebes Hagen (WBH) hat in seiner Sitzung am 21.05.2015 dem Projekt vom Grundsatz her zugestimmt.

 

 

 

5.  Bestandteile der Vorlage

 

  • Begründung zum Bebauungsplan vom  12.05.2015
  • Übersichtsplan zum Plangebiet
  • Städtebaulicher Entwurf

 

6.  Gutachten             

 

Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde folgendes Gutachten erstellt:

  • Artenschutzrechtliche Prüfung von weluga umweltplanung vom 01.09.2014

Das Gutachten kann im Rats- bzw. Bürgerinformationssystem ALLRIS und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

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Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

gez. Erik O. Schulz

gez. Thomas Grothe

Oberbürgermeister

Techn. Beigeordneter

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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16.09.2015 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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22.09.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - ungeändert beschlossen

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24.09.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen