Beschlussvorlage - 0629/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Verwendung Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen zum 31.12.2014 / Entlastung der Organe der Sparkasse
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Thomas Brauers
- Beteiligt:
- FB20 - Finanzen und Controlling
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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18.06.2015
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt Hagen fasst folgende Beschlüsse:
- Der Jahresüberschuss der Sparkasse Hagen in Höhe von 6.000.939,62,- € wird nach § 25 Abs. 2 und 3 Sparkassengesetz an die Stadt Hagen zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke ausgeschüttet.
- Den Organen der Sparkasse Hagen (Verwaltungsrat, Vorstand) wird Entlastung nach § 8 Abs. 2 lit. f) Sparkassengesetz erteilt.
- Die Ausführungen zum ‘Corporate Governance Kodex‘ werden zur Kenntnis genommen.
Sachverhalt
Kurzfassung
Entfällt
Begründung
Der vom Sparkassenverband Westfalen-Lippe geprüfte und mit dem uneingeschränkten Prüfungsvermerk versehene Jahresabschluss 2014 und Lagebericht 2014 ist vom Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen in seiner Sitzung am 22.04.2015 festgestellt und der Lagebericht gem. § 15 Abs. 2d Sparkassengesetz für das Jahr 2014 gebilligt worden.
Der Jahresabschluss 2014 weist einen Überschuss in Höhe von 6.000.939,62,- € aus.
Nach § 24 Abs. 4 S. 2 Sparkassengesetz (SpkG) beschließt der Rat der Stadt Hagen auf Vorschlag des Verwaltungsrates über die Verwendung des Jahresüberschusses nach § 25 SpkG.
Nach § 25 Abs. 2 SpkG hat die Vertretung des Trägers bei ihrer Entscheidung die Angemessenheit der Ausschüttung im Hinblick auf die künftige wirtschaftliche Leistungsfähigkeit der Sparkasse sowie im Hinblick auf die Erfüllung des öffentlichen Auftrags der Sparkasse zu berücksichtigen.
Der Ausschüttungsbetrag ist nach § 25 Abs. 3 SpkG zur Erfüllung der gemeinwohlorientierten örtlichen Aufgaben des Trägers oder für gemeinnützige Zwecke zu verwenden und damit auf die Förderung des kommunalen, bürgerschaftlichen und trägerschaftlichen Engagements, insbesondere in den Bereichen Bildung und Erziehung, Soziales und Familie, Kultur und Sport sowie Umwelt zu beschränken.
Verwendung des Jahresüberschusses:
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat nach § 15 Abs. 2 e) SpkG der Vertretung des Trägers einen Vorschlag über die Verwendung des Jahresüberschusses zu unterbreiten.
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 22.04.2015 beschlossen, dem Rat der Stadt Hagen zu empfehlen, dass der ausschüttungsfähige Brutto-Anteil in Höhe von 6.000.939,62 € an die Stadt Hagen ausgeschüttet wird.
Hinweis. Der Netto-Anteil der Ausschüttung der Sparkasse Hagen beträgt 5.051.290,93 € (steuerbereinigte Version, d.h. abzüglich 15% Kapitalertragssteuer: 900.140,94 € und 5,5 % Solidaritätszuschlag: 49.507,75 €).
Die Verwaltung empfiehlt dem Rat der Stadt Hagen, diesem Beschlussvorschlag des Verwaltungsrates zu folgen.
Aufgrund der finanziellen Situation der Stadt Hagen und der Regelungen zum Nothaushaltsrecht sollen die Ausschüttungen ab 2010 zur teilweisen Abdeckung des Gesamtzuschussbedarfes verwendet werden.
Corporate Governance Kodex
Der Verwaltungsrat der Sparkasse Hagen hat in seiner Sitzung am 21.07.2011 beschlossen, den „Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen“ im Wege der Selbstbindung zu akzeptieren und anzuwenden. Verwaltungsrat und Vorstand beraten sich 1 x jährlich über die Einhaltung des Kodex und erläutern Abweichungen.
Für das Jahr 2014 ergaben sich folgende Abweichungen:
Die in Zif.3.7.5 aufgeführten Regelungen zu Nebentätigkeiten gehen über die Vereinbarungen in den geltenden Dienstverträgen hinaus. Der Vorstand hat deshalb in der Sitzung des Verwaltungsrates vom 21.07.2011 erklärt, wie in Zif. 3.7.5 des Corporate Governance Kodex vorgesehen, alle Nebentätigkeiten nur mit Zustimmung des Verwaltungsrates zu übernehmen.
Darüber hinaus hat der Vorstand in der Sitzung des Verwaltungsrates am 21.07.2011 erklärt, dass er 1 x jährlich anlässlich der Überprüfung des Corporate Governance Kodex über die aktuell übernommenen Ämter informiert. Diesbezügliche Aufstellungen sind dem Corporate Governance Kodex als Anlage 2 beigefügt.
Abweichend zu Zif 4.5 des Corporate Governance Kodex für Sparkassen in Nordrhein-Westfalen hat der Vorsitzende des Vorstandes Frank Walter keine Pensionsansprüche. Stattdessen werden ihm zusätzlich zu seinem Gehalt Beiträge zur Unterstützungskasse sowie vom Arbeitgeber übernommene Umlagen zur Zusatzversorgungskasse gezahlt.
Entlastung der Organe
Nach § 8 Abs. 2lit f) SpkG ist der Rat der Stadt Hagen für die Entlastung der Organe der Sparkasse Hagen zuständig.
Die Verwaltung der Sparkasse ist ordnungsgemäß erfolgt, so dass die Entlastung zu erteilen ist.
Der Rat der Stadt Hagen wird um einen entsprechenden Beschluss gebeten.
Auswirkungen
Finanzielle Auswirkungen
| Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen |
X | Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen |
| Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen |
Maßnahme | |
X | konsumtive Maßnahme |
| investive Maßnahme |
| konsumtive und investive Maßnahme |
Rechtscharakter | |
| Auftragsangelegenheit |
| Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung |
| Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung |
X | Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe |
| Vertragliche Bindung |
| Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges |
| Ohne Bindung |
- Konsumtive Maßnahme
Teilplan: | 5731 | Bezeichnung: | Sonstige wirtschaftliche Unternehmen |
Produkt: | 1.57.31.01 | Bezeichnung: | Abwicklung der Sparkasse |
Kostenstelle: |
| Bezeichnung: |
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| Kostenart | 2015 | 2016 | 2017 | 2018 |
Ertrag (-) | 465100 | - 6.000.939,62 € | € | € | € |
Aufwand (+) | 544900 | 949.648,69 € | € | € | € |
Eigenanteil |
| - 5.051.290,93 € | € | € | € |
Kurzbegründung: | |
X | Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert |
| Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden. |
| Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen) |
gez. gez.
Erik O. Schulz Oberbürgermeister | Christoph Gerbersmann Stadtkämmerer |
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Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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1,5 MB
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(wie Dokument)
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396,8 kB
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