Beschlussvorlage - 0581/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
1. Ordnungsbehördliche Verordnung zur Änderung der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung besonderer Öffnungszeiten am Sonntag, 18.10.2015 für den Stadtteil Hagen - Mitte
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB32 - Öffentliche Sicherheit und Ordnung
- Bearbeitung:
- Andrea Möbus
- Beteiligt:
- FB30 - Rechtsamt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
|
●
Erledigt
|
|
Bezirksvertretung Hagen-Mitte
|
Vorberatung
|
|
|
|
10.06.2015
| |||
|
●
Erledigt
|
|
Rat der Stadt Hagen
|
Entscheidung
|
|
|
|
18.06.2015
|
Sachverhalt
Kurzfassung
Die Hagen City Gemeinschaft beantragt die Verlegung eines verkaufsoffenen Sonntages auf den 18.10.2015
Begründung
Die Hagen City Gemeinschaft hat mit Schreiben vom 04.02.2015 beantragt, die Geschäfte im Innenstadtbereich des Stadtteils Hagen - Mitte am 18.10.2015 in der Zeit von 13.00 Uhr bis 18.00 Uhr geöffnet zu halten.
Der Innenstadtbereich des Stadtteils Hagen - Mitte umfasst alle Straßen, die innerhalb des Stadtrings Bergischer Ring, Märkischer Ring und Graf - von - Galen - Ring liegen. Hierzu gehören auch die Verkaufsstellen an den jeweils äußeren Straßenseiten des Innenstadtrings, zusätzlich der Bereich des Johanniskirchplatzes, der Springe, der Mühlenstraße, der Dödterstraße und der Frankfurter Straße von der Kreuzung Märkischer Ring bis zur Einmündung Dödterstraße.
Gemäß § 6 Abs. 1 des Gesetzes zur Regelung der Ladenöffnungszeiten (Ladenöffnungsgesetz – LÖG NRW) in der Fassung der Bekanntmachung vom 16. November 2006 dürfen Verkaufsstellen an jährlich höchstens vier Sonn- und Feiertagen aus Anlass von örtlichen Festen, Märkten, Messen oder ähnlichen Veranstaltungen für die Dauer von höchsten fünf Stunden geöffnet sein.
Der verkaufsoffene Sonntag ist grundsätzlich mit der Ordnungsbehördlichen Verordnung über die Regelung der Öffnungszeiten vom 03. Juni 2014 genehmigt und soll lediglich verlegt werden. Aus diesem Grund ist eine Beteiligung der Verbände - Industrie- und Handelskammer, Gewerkschaft und Einzelhandelsverband – nicht erforderlich.
Es wird daher gebeten, die als Anlage beigefügte Ordnungsbehördliche Verordnung zu beschließen.
Finanzielle Auswirkungen
(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)
X | Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen
|
gez. Erik O. Schulz gez. Thomas Huyeng
Oberbürgermeister Beigeordneter
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
6,2 kB
|
