Beschlussvorlage - 0802/2005
Grunddaten
- Betreff:
-
Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zur Tagesordnung gemäß § 6 Absatz 3 der Geschäftsordnung des Rateshier: Resolution für die Beibehaltung der Grundschulbezirke
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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20.10.2005
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Beschlussvorschlag
Der
Rat der Stadt Hagen beschließt folgende Resolution:
Die
Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP im Land sieht vor, die Schulbezirke für
die Grundschulen aufzuheben.
Die
Grundschulbezirke sichern die wohnortnahe Schule, die dem Prinzip "kurze
Beine, kurze Wege" gerecht wird und damit ermöglicht, dass Kinder den
Schulweg alleine bzw. mit anderen Schülerinnen und Schülern bewältigen können.
Sie sichern, dass Kinder in ihrem gewohnten und vertrauten Lebensraum mit schon
aus dem Kindergarten bekannten Kindern zusammen in die Schule gehen können. Sie
sichern auch, dass eine Schule im Wohnumfeld sozial-integrativ wirken kann und
keine Spaltung der Schulen in solche für privilegierte und solche für weniger
privilegierte Kinder erfolgt. Es darf kein Qualitätsgefälle zwischen den
Grundschulen in einer Kommune geben, damit eine hohe Grundbildung für alle
Kinder gesichert ist.
Für
die Kommunen sind die Schulbezirke für Grundschulen unverzichtbar, um eine
vorausschauende Schulentwicklungsplanung realisieren zu können und zu
verhindern, dass es auch zu erheblichen Mehrkosten für den Schulträger oder für
die Eltern kommt. Diese Mehrkosten sind für die Stadt Hagen nicht tragbar und
müssten in vollem Umfang auf die Eltern umgelegt werden, die auf einer
Beschulung außerhalb ihres Wohnbezirkes bestehen. In einem Beschluss des Städte-
und Gemeindebundes heißt es: "Aufgrund dieser Gegebenheiten ist es zu
befürchten, dass eine an wirtschaftlichen Grundsätzen orientierte
Schulträgerschaft gefährdet ist. An dieser Wertung ändert auch die Formulierung
im Koalitionsvertrag nichts, dass es sich um eine "planbare und geordnete
Abschaffung" handeln soll, weil spätestens mit der Abschaffung der
Schulbezirke tragfähige Planungsgrundlagen fehlen. Ferner kann das Problem
entstehen, dass es zur "Ghettoisierung" bestimmter Schulen kommen
könnte, so dass im Ergebnis die Chancengleichheit nicht gewahrt wäre"
(161. Sitzung des Präsidiums am 25./26.8.2005).
Vor
dem Hintergrund des zunehmenden Ausbaus der offenen Ganztagsschule, die auf
sozialräumliche Vernetzung und die Weiterentwicklung der Grundschule zu einem
Zentrum im Stadtteil setzt, wäre eine Aufhebung der Grundschulbezirke
kontraproduktiv.
Die
Aufhebung der Grundschulbezirke ist nur auf den ersten Blick eine Verbesserung
der Wahlfreiheit der Eltern. Auch bei Aufhebung der Grundschulbezirke wird und
kann es keinen Anspruch auf die Beschulung in einer bestimmten Grundschule
geben. Vielmehr würden Eltern und Kinder in eine Bewerbungsverfahren gezwungen,
wie es von den weiterführenden Schulen bekannt ist, und das vor allem für die
noch sehr kleinen Kinder eine Belastung darstellt. Enttäuschungen auf Seiten
der Eltern sind vorprogrammiert.
Die
Stadt Hagen ist in den vergangenen Jahren flexibel mit der Erteilung von
Ausnahemgenehmigungen zum Besuch von Grundschulen umgegangen, die nicht im
entsprechenden Grundschulbezirk liegen. So wurden beispielsweise die
Erwerbs-tätigkeit von Eltern und die damit einhergehenden
Betreuungsnotwendigkeiten stets berücksichtigt. Diese flexible Handhabung, die
auf die individuelle Situation der betroffenen Familien eingeht, ist notwendig
und muss von der Stadtverwaltung beibehalten werden.
Der
Rat fordert die Landesregierung auf, die Grundschulbezirke beizubehalten und
nicht wie geplant abzuschaffen.
Der
Rat stellt klar, dass die Stadt Hagen nicht bereit ist, die durch die Aufhebung
der Grundschulbezirke entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Der
Rat fordert den Oberbürgermeister auf, die Beibehaltung der Grundschulbezirke
auch beim Deutschen Städtetag mit Nachdruck zu verfolgen und diesen ebenfalls
aufzufordern, sich bei der Landesregierung für die Beibehaltung der
Grundschulbezirke einzusetzen.
