20.10.2005 - 5.2 Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen zu...
Grunddaten
- TOP:
- Ö 5.2
- Sitzung:
-
Sitzung des Rates der Stadt Hagen
- Gremium:
- Rat der Stadt Hagen
- Datum:
- Do., 20.10.2005
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 15:10
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- OB/A Amt des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Gesine Specht
- Beschluss:
- ungeändert beschlossen
Wortprotokoll
Frau
Kingreen sieht eine
Gefahr für die weitere Entwicklung der Grundschulbezirke und bezieht sich in
ihrer Begründung auf den in der Niederschrift als Anlage 3 beigefügten
Vorschlag zur Tagesordnung von der Fraktion Bündnis 90/Die Grünen. Viele
Fragen, unter anderem die finanziellen Belastungen für die Kommunen, seien noch
ungeklärt.
Herr
Thielmann stellt
den Wert einer gefassten Resolution in Frage und geht inhaltlich auf den
Vorschlag der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen ein. In diesem Zusammenhang
informiert Herr Thielmann darüber, dass sich die Bildung von sogenannten
“Gettoschulen” bereits ereignet habe. Die neue Landesregierung
trage mit der Koalitionsvereinbarung dazu bei, dass die in Betracht kommenden
Schulen, also Schulen mit erhöhten Ausländeranteil oder Kinder mit
Migrationshintergrund, mit zusätzlichen Lehrern ausgestatten werden, um die vorhandene
Problematik zu bewältigen. Grundschulbezirke konnten auch in der Vergangenheit
mit Genehmigung der Verwaltung umgangen werden. Mit der Aufhebung dieser
Regelung solle den Eltern die Möglichkeit gegeben werden, selbst zu
entscheiden, welche Grundschule ihr Kind besuchen soll. Bei den Konfessionsschulen
sei dies bereits gängige Praxis. Die beabsichtigte Regelung der Landesregierung
beziehe sich auf Schulen mit besonderem Profil, an denen die Eltern ihre Kinder
anmelden können, auch wenn sie in einem anderen Stadtteil oder Grundschulbezirk
wohnen. In diesem Zusammenhang könne aber nicht die Rede von einer Erhöhung der
Schülerfahrtkosten sein. Die erforderlichen Fahrkosten wären von den Eltern
selbst zu finanzieren. Das individuelle Recht des Einzelnen würde sich nicht
belastend auf die Allgemeinheit auswirken. Aus diesem Grunde lehne die
FDP-Fraktion diese Resolution ab.
Frau
Herms signalisiert
die inhaltliche Zustimmung der SPD-Fraktion zum Antrag der Fraktion Bündnis
90/Die Grünen. Im Schulausschuss sei die Resolution mit einer Stimme
mehrheitlich abgelehnt worden . Der Integrationsrat habe sich gestern
mehrheitlich für die Resolution ausgesprochen. Die Aufhebung der Schulbezirke
für Grundschulen stelle sich integrationsfeindlich dar. Die aktuelle Situation
zeige eine deutliche Erhöhung der Anzahl ausländischer Kinder in städtischen
Grundschulen, wenn die Nachbargrundschule konfessioneller Art sei.
Herr
Kurrat beschreibt
die vorhandene Situation, wonach Eltern aus bildungsnahen Familien von der Möglichkeit
einer Ausnahmegenehmigung der Schulbezirksgrenzen öfter in Anspruch nehmen,
weil diese vom Intellekt her besser über die Antragsmöglichkeiten informiert
seien. Dieser Ungerechtigkeit gelte es Einhalt zu gebieten. Darüber hinaus
werde die überwiegende Mehrheit der Eltern, auch nach einem Wegfall der Schulbezirksgrenzen,
die nächstgelegene Grundschule für ihre Kinder auswählen. Die CDU-Fraktion
vertraue darauf, dass die Eltern eine Grundschule auswählen, an der ihre Kinder
bestmöglich gefördert werden. Die Vorschläge der Landesregierung führe zu einen
starken und vernünftigen Wettbewerb an Schulen.
Ergänzend
geht Herr Kurrat auf die gezielte Förderung von Migrantenkinder durch
den geplanten Einsatz von zusätzlichen Lehren ein, damit in kleineren Klassen
der Integrationsproblematik entgegengetreten werden kann. Aus diesen Gründen
lehne die CDU-Fraktion diese Resolution ab.
Herr
Oberste-Berghaus
erinnert an die Bemerkung des Schulrates, dass weitere Details noch
auszuarbeiten seien. Erst danach könne über die Einbringung einer Resolution
nachgedacht werden.
Herr
Manfred Weber
bemerkt, dass nur sozialstarke Familien eine für ihr Kind geeignete Grundschule
außerhalb ihrer Schulbezirksgrenze aussuchen können, weil die anfallenden
Fahrkosten zu finanzieren seien. Sozialschwachen Familien biete sich diese Möglichkeit
nicht. Der Resolution stimme er aus diesen Gründen zu.
Herr
Sondermeyer
bemerkt, dass Bildung keine Frage von finanziellen Möglichkeiten seien darf.
Ein Wettbewerb von Schulen lehne seine Partei ab. Die Linkspartei unterstütze
die Resolution.
Frau
Herms verdeutlicht
abschließend, dass es sich bei der Diskussion um Grundschulkinder im Alter
zwischen sechs und zehn Jahren handele, die wohnortnahe geschult werden
sollten. In jedem Hagener Stadtteil sollten Schulen existieren, die es allen
Eltern ermöglichen, diese wohnortnahen Schulen zu besuchen.
Beschluss:
Der Rat der Stadt Hagen beschließt folgende
Resolution:
Die Koalitionsvereinbarung von CDU und FDP im
Land sieht vor, die Schulbezirke für die Grundschulen aufzuheben.
Die Grundschulbezirke sichern die wohnortnahe
Schule, die dem Prinzip "kurze Beine, kurze Wege" gerecht wird und
damit ermöglicht, dass Kinder den Schulweg alleine bzw. mit anderen
Schülerinnen und Schülern bewältigen können. Sie sichern, dass Kinder in ihrem
gewohnten und vertrauten Lebensraum mit schon aus dem Kindergarten bekannten
Kindern zusammen in die Schule gehen können. Sie sichern auch, dass eine Schule
im Wohnumfeld sozial-integrativ wirken kann und keine Spaltung der Schulen in
solche für privilegierte und solche für weniger privilegierte Kinder erfolgt.
Es darf kein Qualitätsgefälle zwischen den Grundschulen in einer Kommune geben,
damit eine hohe Grundbildung für alle Kinder gesichert ist.
Für die Kommunen sind die Schulbezirke für
Grundschulen unverzichtbar, um eine vorausschauende Schulentwicklungsplanung
realisieren zu können und zu verhindern, dass es auch zu erheblichen Mehrkosten
für den Schulträger oder für die Eltern kommt. Diese Mehrkosten sind für die
Stadt Hagen nicht tragbar und müssten in vollem Umfang auf die Eltern umgelegt
werden, die auf einer Beschulung außerhalb ihres Wohnbezirkes bestehen. In
einem Beschluss des Städte- und Gemeindebundes heißt es: "Aufgrund dieser
Gegebenheiten ist es zu befürchten, dass eine an wirtschaftlichen Grundsätzen
orientierte Schulträgerschaft gefährdet ist. An dieser Wertung ändert auch die
Formulierung im Koalitionsvertrag nichts, dass es sich um eine "planbare
und geordnete Abschaffung" handeln soll, weil spätestens mit der
Abschaffung der Schulbezirke tragfähige Planungsgrundlagen fehlen. Ferner kann
das Problem entstehen, dass es zur "Ghettoisierung" bestimmter
Schulen kommen könnte, so dass im Ergebnis die Chancengleichheit nicht gewahrt
wäre" (161. Sitzung des Präsidiums am 25./26.8.2005).
Vor dem Hintergrund des zunehmenden Ausbaus der
offenen Ganztagsschule, die auf sozialräumliche Vernetzung und die
Weiterentwicklung der Grundschule zu einem Zentrum im Stadtteil setzt, wäre
eine Aufhebung der Grundschulbezirke kontraproduktiv.
Die Aufhebung der Grundschulbezirke ist nur auf
den ersten Blick eine Verbesserung der Wahlfreiheit der Eltern. Auch bei
Aufhebung der Grundschulbezirke wird und kann es keinen Anspruch auf die
Beschulung in einer bestimmten Grundschule geben. Vielmehr würden Eltern und
Kinder in eine Bewerbungsverfahren gezwungen, wie es von den weiterführenden
Schulen bekannt ist, und das vor allem für die noch sehr kleinen Kinder eine
Belastung darstellt. Enttäuschungen auf Seiten der Eltern sind vorprogrammiert.
Die Stadt Hagen ist in den vergangenen Jahren
flexibel mit der Erteilung von Ausnahemgenehmigungen zum Besuch von
Grundschulen umgegangen, die nicht im entsprechenden Grundschulbezirk liegen.
So wurden beispielsweise die Erwerbs-tätigkeit von Eltern und die damit
einhergehenden Betreuungsnotwendigkeiten stets berücksichtigt. Diese flexible
Handhabung, die auf die individuelle Situation der betroffenen Familien
eingeht, ist notwendig und muss von der Stadtverwaltung beibehalten werden.
Der Rat fordert die
Landesregierung auf, die Grundschulbezirke beizubehalten und nicht wie geplant
abzuschaffen.
Der Rat stellt klar, dass
die Stadt Hagen nicht bereit ist, die durch die Aufhebung der Grundschulbezirke
entstehenden Mehrkosten zu tragen.
Der Rat fordert den
Oberbürgermeister auf, die Beibehaltung der Grundschulbezirke auch beim
Deutschen Städtetag mit Nachdruck zu verfolgen und diesen ebenfalls
aufzufordern, sich bei der Landesregierung für die Beibehaltung der
Grundschulbezirke einzusetzen.
