Beschlussvorlage - 1064/2014

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

 

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die externe Vergabe für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans und die Einrichtung einer zusätzlichen Stelle für die Dauer von 4 Jahren bei 61.

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Sachverhalt

Kurzfassung

 

Die Ermittlung der Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans hat ergeben, dass die externe Vergabe plus einer zusätzlichen Stelle für die Dauer von 4 Jahren kostengünstiger und einfacher in der Umsetzung und hinsichtlich des zeitlichen Rahmens definiert ist. Von daher wird diese Variante empfohlen.

 

 

Begründung

 

Der Rat der Stadt Hagen hat in seiner Sitzung am 15.05.2014 die Verwaltung beauftragt, in Abstimmung mit der Bezirksregierung die Möglichkeiten für eine auf 4 Jahre befristete Einrichtung von 4 Vollzeitstellen zur Umsetzung des Projekts „Neuer Flächennutzungsplan“ bzw. alternativ die Vergabe an ein Planungsbüro zu erkunden und den Rat über das Ergebnis zeitnah zu informieren.

 

 

Variante 1: externe Vergabe

 

Zwischenzeitlich wurden die Kosten für eine externe Vergabe des Projektes FNP grob kalkuliert und von einem Planungsbüro bestätigt. Entsprechend der HOAI ist unter Zugrundelegung eines mittleren Schwierigkeitsgrades von ca. 350.000 Euro netto auszugehen, d.h. zuzüglich  Nebenkosten und Mehrwertsteuer würden ca. 450.000 Euro anfallen. Dazu kämen 50.000 Euro für den Umweltbericht. Somit ergäbe sich eine Gesamtsumme von ca. 500.000 Euro.

 

Da bei einer solchen externen Vergabe erhebliche Leistungen für die Abstimmung mit dem Büro, die interne Abstimmung in der Verwaltung sowie mit der Politik anfallen, ist eine zusätzliche Stelle für den Projektzeitraum von 4 Jahren erforderlich. Diese Stelle wird mit ca. 250.000 Euro (4 Jahre x 62.400 Euro) angesetzt. Die zu Grunde gelegten Personalkosten von 62.400 Euro jährlich ergeben sich daraus, dass es sich um Mitarbeiter des höheren Dienstes handeln sollte (EG 13), da diese Qualifikation für 61 als zwingend erforderlich angesehen wird.

Nach Beendigung des Projektes könnte dieser Mitarbeiter auf eine bis dahin freiwerdende Planstelle gesetzt werden.

 

Insgesamt würden Kosten von 750.000 Euro bei einer externen Vergabe an ein Planungsbüro entstehen.

 

 

Variante 2: Einrichtung von Vollzeitstellen

 

Die befristete Einstellung von vier Mitarbeitern für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans ist nur bei einer sachgrundlosen Befristung nach § 14 TZBfG  für zwei Jahre risikofrei denkbar. Es liegt kein konkreter Befristungsgrund vor, mit dem eine Einstellung von Personal rechtssicher für den Zeitraum von vier Jahren befristet werden könnte.

 

Von daher wird die Einrichtung von 2 unbefristeten Stellen und einer zusätzlichen auf 2 Jahre befristeten Stelle vorgeschlagen. Bei dieser Lösung entstünden Kosten von 374.400 Euro in den ersten beiden Jahren (6 x 62.400 Euro), in 4 Jahren 624.000 Euro und zusätzlich 50.000 Euro für den Umweltbericht, in der Summe also 674.000 Euro. Es ist jedoch davon auszugehen, dass sich die Verfahrensdauer zur Neuaufstellung des Flächennutzungsplans mit lediglich 3 bzw. nach 2 Jahren mit 2 Mitarbeitern verlängert und nicht nach 4 Jahren abgeschlossen wäre. Somit entstünden zusätzliche Kosten. Geht man von einer Verlängerung der Verfahrensdauer von zusätzlichen 3 Jahren aus, entstünden Kosten von weiteren ca. 374.400 Euro. In der Gesamtsumme ergäben sich hierbei Kosten von 1.048.400 Euro.

 

Variante 2 bietet zusätzlich die Möglichkeit, nach Abschluss des Verfahrens die beiden unbefristeten Stellen als Nachbesetzungen für altersbedingte Abgänge im Fachbereich einzusetzen.

 

Die hier dargestellte Personalbemessung für die Maßnahme beruht auf Erfahrungswerten von 61.

 

 

 

Vergabe

Personalkosten

Umweltbericht

Summe

 

Variante 1

450.000 €

250.000 €

(1 Stelle für 4 Jahre)

50.000 €

750.000 €

Variante 2

-

998.400

(2 Stellen für 7 Jahre + 1 Stelle für 2 Jahre)

50.000 €

1.048.400

 

 

 

 

 

Zusätzlich zu den hier aufgeführten Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzungsplans, werden weitere Kosten für die notwendigen Änderungen, bzw. Anpassungen des Landschaftsplans anfallen. Der Kostenaufwand hierfür beläuft sich nach einer ersten Einschätzung auf 50.000 Euro. Diese Leistung soll durch das externe Planungsbüro, das mit der Neuaufstellung des Flächennutzungsplans betraut ist, erbracht werden, sodass sich die Kosten für die Leistungen an Dritte bei Variante 1 auf 550.000 Euro, bzw. bei Variante 2 auf 100.000 Euro erhöhen werden.

 

Für die Fachplanungen bei 48, 55, und SZS, die in den Flächennutzungsplan eingearbeitet werden, entstehen keine zusätzlichen Kosten, da diese Aufgaben unabhängig von der Frage der Vergabe oder Eigenerstellung eines FNP wahrgenommen werden.

 

Auch die entwässerungstechnische Abschätzung potentieller neuer Baugebiete durch den WBH führt nicht zu einer Kostenerhöhung, da von dort für diese Dienstleistung keine Rechnungstellung an die Stadt erfolgt.


Somit ergeben sich die in nachfolgender Tabelle dargestellten Gesamtkosten:

 

 

Variante 1

Variante 2

Personalkosten 61:

250.000 €

998.400 €

 

 

 

Sachkosten:

 

 

 

 

 

Leistungen an Dritte:

550.000 €

100.000 €

 

 

 

Summe:

800.000

1.098.400

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Eine Finanzierung ist im Haushaltsjahr 2015 nicht möglich. Frühestens ab dem Haushaltsplan 2016 kann eine entsprechende Einplanung erfolgen. Dies führt nach derzeitiger Einschätzung zu einem zusätzlichen Konsolidierungsbedarf.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

x

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

x

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

x

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

 

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

5110

Bezeichnung:

Räuml. Planungs- / Entwicklungsmaßnahmen

Produkt:

1.51.10.03

Bezeichnung:

Stadtentwicklung / Flächennutzungsplan

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2014

2015

2016

2017

2018

2019

Ertrag (-)

 

 

 

Aufwand (+)

529100

 

 

137.500

137.500

137.500

137.500

 

501200

 

 

62.500

62.500

62.500

62.500

Eigenanteil

 

 

 

200.000

200.000

200.000

200.000

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

x

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Investive Maßnahme

 

Teilplan:

 

Bezeichnung:

 

Finanzstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Finanzpos.

Gesamt

lfd. Jahr

Folgejahr 1

Folgejahr 2

Folgejahr 3

Einzahlung(-)

 

Auszahlung (+)

 

Eigenanteil

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

 

Finanzierung kann gesichert werden (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung)

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Kreditbedarf wird sich erhöhen)

 

 

  1.                Auswirkungen auf die Bilanz

(nach vorheriger Abstimmung mit der Finanzbuchhaltung)

 

Aktiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

Passiva:

(Bitte eintragen)

 

 

 

 

 

 

 

  1.                Folgekosten:

 

a) jährliche Kreditfinanzierungskosten für den Eigenfinanzierungsanteil

b) Gebäudeunterhaltsaufwand je Jahr

c) sonstige Betriebskosten je Jahr

d) Abschreibung je Jahr (nur bei investiven Maßnahmen)

e) personelle Folgekosten je Jahr

Zwischensumme

abzüglich zusätzlicher Erlöse je Jahr

Ergibt Nettofolgekosten im Jahr von insgesamt

 

  1.                Auswirkungen auf den Stellenplan

 

Stellen-/Personalbedarf:

 

(Anzahl)

Stelle (n) nach BVL-Gruppe

(Gruppe)

sind im Stellenplan

(Jahr)

einzurichten.

1

üpl. Bedarf (e) in BVL-Gruppe

EG 13

sind befristet bis:2019

4 Jahre

anzuerkennen.

 

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Thomas Grothe

Technischer Beigeordneter

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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23.04.2015 - Haupt- und Finanzausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Haupt- und Finanzausschuss begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Verwaltung, die Neuaufstellung des FNP durch eine Vergabe zu regeln. Dabei soll geprüft werden, ob dies im Rahmen einer interkommunalen Kooperation oder einer Vergabe an Dritte erfolgen soll.

 

  1. Vor einer endgültigen Vergabeentscheidung wird die Verwaltung zunächst beauftragt, Eckpunkte eines Pflichtenheftes und einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen.

 

  1. Sowohl das Pflichtenheft als auch der Projektplan sind den zuständigen Gremien zum September 2015 zur Entscheidung vorzulegen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

7

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

20

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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09.06.2015 - Naturschutzbeirat - geändert beschlossen

Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat begrüßt die Neuaufstellung des FNP.

 

Der Landschaftsbeirat legt Wert darauf, dass im Rahmen eines Pflichtenheftes die Eckpunkte Altlasten, Boden, Wasser und Immissionen berücksichtigt werden. Insofern ist die Einbeziehung des Umweltamtes bei der Erstellung der Eckpunkte Umwelt und Landschaftsplan auch bei der Kostenermittlung unerlässlich.

 

Der Landschaftsbeirat regt an, die Stellen der Koordinierung bei der Stadt Hagen in jedem Fall langfristig beizubehalten. Dabei sollten hier zwei Stellen vorgesehen werden, damit sichergestellt wird, dass eine ständige Koordination mit dem beauftragten Planungsbüro stattfindet.

 

Der Landschaftsbeirat schlit sich dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2015 an.

 

Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

      12

Dagegen:

        1

Enthaltungen:

        0

 

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11.06.2015 - Umweltausschuss - ungeändert beschlossen

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16.06.2015 - Stadtentwicklungsausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

 

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

Der Stadtentwicklungsschuss begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Verwaltung, die Neuaufstellung des FNP durch eine Vergabe zu regeln. Dabei soll geprüft werden, ob dies im Rahmen einer interkommunalen Kooperation oder einer Vergabe an Dritte erfolgen soll.

 

Vor einer endgültigen Vergabeentscheidung wird die Verwaltung zunächst beauftragt, Eckpunkte eines Pflichtenheftes und einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen.

 

Sowohl das Pflichtenheft als auch der Projektplan sind den zuständigen Gremien zum September 2015 zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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18.06.2015 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Der Rat begrüßt grundsätzlich den Vorschlag der Verwaltung, die Neuaufstellung des FNP durch eine Vergabe zu regeln. Dabei soll geprüft werden, ob dies im Rahmen einer interkommunalen Kooperation oder einer Vergabe an Dritte erfolgen soll.

 

  1. Vor einer endgültigen Vergabeentscheidung wird die Verwaltung zunächst beauftragt, Eckpunkte eines Pflichtenheftes und einen verbindlichen Zeitplan zu erstellen.

 

  1. Sowohl das Pflichtenheft als auch der Projektplan sind den zuständigen Gremien zum September 2015 zur Entscheidung vorzulegen.

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

OB

1

 

 

SPD

18

1

1

CDU

20

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

6

 

 

Hagen Aktiv

3

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

3

 

 

FDP

3

 

 

Bürger für Hohenlimburg

1

 

 

Pro NRW

1

 

 

Piratenpartei

1

 

 

 

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

58

Dagegen:

1

Enthaltungen:

1