09.06.2015 - 7.1 Kosten für die Neuaufstellung des Flächennutzun...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Zusammenfassung des Diskussionsergebnisses:

 

Herr Bögemann legt den Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2015 vor, in dem u. a. vor der Beauftragung die Erstellung eines Pflichtenheftes und einer verbindlichen Zeitplanung von der Verwaltung gefordert wird.

 

Unter Beteiligung der Herren Bögemann, Borgmeier, Berger und Wack sowie der Damen Roth und Buchholz wird erörtert, dass in der Vorlage vor allem überschlägige Kosten aufgeführt werden, die beim Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung anfallen. Zur Ermittlung der Kosten wurde auf die Erfahrungen anderer Kommunen zurückgegriffen. Grundsätzlich gehe es in der Vorlage darum, zu entscheiden, ob die Planungsarbeiten extern vergeben werden sollen. Die Berücksichtigung diverser Umweltbelange und die erforderlichen Kosten für deren Bearbeitung werden in der Vorlage vermisst.

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Beschluss:

 

Der Landschaftsbeirat begrüßt die Neuaufstellung des FNP.

 

Der Landschaftsbeirat legt Wert darauf, dass im Rahmen eines Pflichtenheftes die Eckpunkte Altlasten, Boden, Wasser und Immissionen berücksichtigt werden. Insofern ist die Einbeziehung des Umweltamtes bei der Erstellung der Eckpunkte Umwelt und Landschaftsplan auch bei der Kostenermittlung unerlässlich.

 

Der Landschaftsbeirat regt an, die Stellen der Koordinierung bei der Stadt Hagen in jedem Fall langfristig beizubehalten. Dabei sollten hier zwei Stellen vorgesehen werden, damit sichergestellt wird, dass eine ständige Koordination mit dem beauftragten Planungsbüro stattfindet.

 

Der Landschaftsbeirat schlit sich dem Beschluss des Haupt- und Finanzausschusses vom 23.04.2015 an.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Mit Mehrheit beschlossen

 

Dafür:

      12

Dagegen:

        1

Enthaltungen:

        0

 

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Anlagen zur Vorlage