Beschlussvorlage - 0537/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Eintragung in die Denkmalliste der Stadt Hagen hier: "Hochbunker Bergstraße", Bergstr. 98
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Iris Schmidt
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Entscheidung
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10.06.2015
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Beschlussvorschlag
Der „Hochbunker Bergstraße“, Bergstr. 98, Gemarkung Hagen, Flur 44, Flurstück 144 ist als Baudenkmal (§ 2 des Gesetzes zum Schutz und Pflege der Denkmäler im Lande Nordrhein-Westfalen, Denkmalschutzgesetz – DSchG vom 11.03.1980, GV NRW S. 226, in der zur Zeit gültigen Fassung) in die Denkmalliste der Stadt Hagen einzutragen ( § 3 DSchG)
Sachverhalt
Kurzfassung
Eintragung des „Hochbunkers Bergstraße“, Bergstr. 98, als Baudenkmal in die Denkmalliste der Stadt Hagen
Begründung
Der Denkmalwert des „Hochbunkers Bergstraße“, Bergstr. 98, wurde gemeinsam mit dem Amt für Denkmalpflege in Westfalen – LWL Münster, geprüft. Dieses Fachamt hat das Benehmen zur Eintragung des Baudenkmales in die Denkmalliste der Stadt Hagen am 02.02.2015 gemäß §§ 3 Abs. 2, 21 Abs.4 Denkmalschutzgesetz hergestellt. Die denkmalrechtliche Bewertung wird seitens der Verwaltung geteilt.
Die Voraussetzungen für die Eintragung gemäß §§ 2, 3 Denkmalschutzgesetz liegen vor. Das Baudenkmal ist daher in die Denkmalliste einzutragen.
Das denkmalrechtliche Verfahren wurde eingeleitet.
Die Begründung der Denkmalfähigkeit und der Denkmalwürdigkeit für die Eintragung des Denkmales ergibt sich aus dem beigefügten Entwurf der Denkmallisten-Karteikarte. Sie ist Bestandteil der Vorlage.
Die Zuständigkeit der Bezirksvertretung für die Eintragung in die Denkmalliste ergibt sich aus § 10 Abs. 2 Buchst. t der Hauptsatzung in Verbindung mit § 37 Abs. 1 Buchst. b der Gemeindeordnung NRW.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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213,3 kB
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2
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(wie Dokument)
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151,3 kB
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