Beschlussvorlage - 0487/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Zuschussantrag des Fachbereichs Jugend & Soziales
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
|---|---|---|---|---|
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●
Erledigt
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Bezirksvertretung Hohenlimburg
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Entscheidung
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20.05.2015
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Beschlussvorschlag
Die Bezirksvertretung Hohenlimburg beschließt, aus ihren bezirksbezogenen Mitteln
• dem Antragsteller Fachbereich Jugend & Soziales
• für die Maßnahme `Farbliche Aufwertung des Gebäudes der KiTa Sudetenstraße´
• gemäß Antrag vom 11.05.15
• einen Zuschuss in Höhe von _____________ Euro zu gewähren.
Der Beschluss ist bis zum 30.09.2015 befristet. Die Umsetzung der Maßnahme und das Abrufen des Zuschusses mit der Vorlage der Verwendungsnachweise sind bis dahin vom Zuschussempfänger sicher zu stellen. Geschieht dies nicht, erlischt der Anspruch auf Auszahlung des Zuschusses.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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28,9 kB
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20.05.2015 - Bezirksvertretung Hohenlimburg - geändert beschlossen
Beschluss:
Die BV Hohenlimburg teilt grundsätzlich die Auffassung der GWH, dass es sich bei dem geplanten Renovierungsanstrich um eine "Verschönerungsmaßnahme' handelt, die als kritisch und nicht als unabweisbar notwendig erachtet werden muss. Ebenso stellt der Anstrich keine Maßnahme der laufenden Bauunterhaltung dar. Dennoch werden die vorgetragenen Argumente auch als nachvollziehbar erachtet. Die Bezirksvertretung lehnt daher den vorliegenden Zuschussantrag ab, erklärt sich aber bereit, die Farbkosten frei verkäuflicher Fassadenfarben nach Anfrage und Kostenaufgabe zu beraten, die auch den gängigen Umwelt- und Sicherheitskriterien entsprechen, eine entsprechende Beratung im Fachhandel (auch Baumarkt) ist hier unproblematisch. Aus eigener Erfahrung mit Kostenermittlungen durch GWH/WBH ist die BV der Auffassung, dass sich so die veranschlagten Kosten von 1.000€ erheblich reduzieren lassen. Andererseits war es bisher gängige Praxis, dass z.B. bei Anstrichrenovierung von Klassenräumen durch entsprechende Elterninitiative die Farbe für die Eigenarbeit gestellt wurde, es ist schwer nachvollziehbar, warum das hier nicht entsprechend angeboten wurde. Antragsteller muss nicht zwangsläufig ein Förderverein sein, sondern kann genau die Elterninitiative sein, die den Anstrich in Eigenarbeit vornehmen will. Hilfestellung bei Stellung des Antrags wir sicher die Schriftführung der Bezirksvertretung leisten, falls gewünscht.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 6 |
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SPD | 4 |
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Bürger für Hohenlimburg | 1 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 1 |
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Hagen Aktiv | 1 |
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X | Einstimmig beschlossen | ||
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Dafür: | 13 | ||
Dagegen: | 0 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||