20.05.2015 - 7.6 Zuschussantrag des Fachbereichs Jugend & Soziales
Grunddaten
- TOP:
- Ö 7.6
- Gremium:
- Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Datum:
- Mi., 20.05.2015
- Status:
- gemischt (Niederschrift genehmigt)
- Uhrzeit:
- 16:05
- Anlass:
- normale Sitzung
- Beratung:
- öffentlich
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- BV - Bezirksvertretung Hohenlimburg
- Bearbeitung:
- Werner Kaltenborn
- Beschluss:
- geändert beschlossen
Wortprotokoll
Herr Leisten steht dem Antrag grundsätzlich positiv gegenüber, möchte sich aber nicht auf die Kostenschätzung der GWH verlassen. Insofern bittet er die Elternvertreter, die Kosten für die Farbe im Fachhandel oder Baumarkt zu erfragen und der BV bekannt zu geben. Darüber hinaus wundert er sich, warum die GWH bei solchen Elterninitiativen –wie ansonsten üblich– die Farbe nicht kostenlos zur Verfügung stellt.
Herr Voss lässt zunächst über den Zuschussantrag in Höhe von 1.000 € abstimmen. Der Antrag wird einstimmig abgelehnt. Danach lässt Herr Voss über den Beschlussvorschlag von Herrn Leisten abstimmen.
Beschluss:
Die BV Hohenlimburg teilt grundsätzlich die Auffassung der GWH, dass es sich bei dem geplanten Renovierungsanstrich um eine "Verschönerungsmaßnahme' handelt, die als kritisch und nicht als unabweisbar notwendig erachtet werden muss. Ebenso stellt der Anstrich keine Maßnahme der laufenden Bauunterhaltung dar. Dennoch werden die vorgetragenen Argumente auch als nachvollziehbar erachtet. Die Bezirksvertretung lehnt daher den vorliegenden Zuschussantrag ab, erklärt sich aber bereit, die Farbkosten frei verkäuflicher Fassadenfarben nach Anfrage und Kostenaufgabe zu beraten, die auch den gängigen Umwelt- und Sicherheitskriterien entsprechen, eine entsprechende Beratung im Fachhandel (auch Baumarkt) ist hier unproblematisch. Aus eigener Erfahrung mit Kostenermittlungen durch GWH/WBH ist die BV der Auffassung, dass sich so die veranschlagten Kosten von 1.000€ erheblich reduzieren lassen. Andererseits war es bisher gängige Praxis, dass z.B. bei Anstrichrenovierung von Klassenräumen durch entsprechende Elterninitiative die Farbe für die Eigenarbeit gestellt wurde, es ist schwer nachvollziehbar, warum das hier nicht entsprechend angeboten wurde. Antragsteller muss nicht zwangsläufig ein Förderverein sein, sondern kann genau die Elterninitiative sein, die den Anstrich in Eigenarbeit vornehmen will. Hilfestellung bei Stellung des Antrags wir sicher die Schriftführung der Bezirksvertretung leisten, falls gewünscht.
Anlagen zur Vorlage
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
|
1
|
(wie Dokument)
|
28,9 kB
|
