Beschlussvorlage - 0253/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

  1. Die ab dem 01.02.2015 durch die Dynamisierung zu erwartende  Erhöhung der Landesförderung wird in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.

 

  1. Zum Schuljahr 2015/2016 wird einmalig der städtische Anteil um 6 € pro Teilnehmer/Schuljahr erhöht.

 

 

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Sachverhalt

Begründung

 

Mit dem Schuljahr 2004/2005 startete in Hagen das Angebot der Offenen Ganztagschule (OGS) im Primarbereich. Im aktuellen Schuljahr wird das Angebot von 2036 Kindern an 33 Grundschulen wahrgenommen, weiterhin von 80  Kindern an 4 Förderschulen.

Die Durchführung dieses Angebotes wurde Trägern der Jugendhilfe als Kooperationspartner durch einen entsprechenden Vertrag übertragen. Grundlage des Vertrages ist die Zahlung eines Garantiebetrages pro Teilnehmer/-in, die sich aus der Landesförderung und dem städtischen Anteil zusammensetzt (s. nachfolgende Tabelle).

 

 

Landesförderung

städtischer Anteil

Garantiebetrag

Grundschulen

935 €

965 €

1.900 €

Förderschulen

1.890 €

1.450 €

3.340 €

 

Der städtische Anteil wird zum Teil durch Elternbeiträge refinanziert, wobei der durchschnittliche Elternbeitrag im Schuljahr 2013/2014 den Betrag von 396 € ergab.

 

Die letzte Anpassung des aktuellen Garantiebetrages erfolgte parallel zur Erhöhung des Förderbetrages seitens des Landes zum Schuljahr 2010/2011. Aufgrund der zwischenzeitlich mehrfach erfolgten Tarifsteigerungen haben die Kooperationspartner in einem gemeinsamen Schreiben darauf hingewiesen, dass diese Garantiesumme nicht mehr auskömmlich ist. Zugleich haben sie die perspektivische Fortführung der Kooperationen mit einer Anpassung der Finanzierung verbunden.

 

Aktuell hat das Ministerium für Schule und Weiterbildung (MSW) die Förderung zum 01.02.2015 um 1,5% erhöht. Ab dem Schuljahr 2015/2016 erfolgt eine kontinuierliche Dynamisierung um jeweils 1,5% pro Schuljahr (s. nachfolgende Tabelle).

 

 

Förderbeträge

je Teilnehmer

bisher

Förderbeträge

je Teilnehmer

ab 01.02.2015

Förderbeträge

je Teilnehmer

Schuljahr 2015/16

Grundschulen

935 €

950 €

965 €

Förderschulen

1.890 €

1.918 €

1.946 €

 

 

Für die zukünftigen Schuljahre wird weiterhin eine Dynamisierung der Förderung um jeweils 1,5% pro Schuljahr vorgenommen. Soweit es sich dabei um den Förderanteil des Landes handelt, werden mit der Dynamisierung die zukünftigen Kostensteigerungen berücksichtigt. Die Verwaltung schlägt vor, die jeweilige Erhöhung der Landesförderung in der jeweiligen Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung zu stellen.

 

Im Hinblick auf die Berücksichtigung des städtischen Anteils erscheint es ebenfalls angezeigt, eine moderate Anpassung vorzunehmen. Angesichts der Haushaltssituation, die einen sparsamen Einsatz der städtischen Mittel erfordert, schlägt die Verwaltung vor, einmalig eine Erhöhung ausgehend vom städtischen Pflichtanteil (410 €) von ebenfalls 1,5% zum Schuljahr 2015/2016 vorzunehmen. Dies bedeutet pro Teilnehmer gerundet auf volle Euro eine Erhöhung von 6 €/Schuljahr, bei insgesamt 2116 teilnehmenden Kindern ein Mehraufwand von 12.696 €/Jahr.

Sofern die Kostenentwicklung in den nächsten Jahren eine erneute Anpassung konkret aufzeigt, sollten dann rückblickend in Abstimmung mit den Kooperationspartnern hierzu Lösungen gefunden werden. Grundsätzlich käme eine erneute einmalige Finanzanpassung in Betracht.  Es könnte aber auch über Veränderungen der Betreuungsstandards nachgedacht werden, die absehbar mit einer quantitativen und/oder qualitativen Reduzierung des Angebots einhergehen würden.

 

In einem gemeinsamen Gesprächstermin am 18.02.2015 hat der Stadtkämmerer den Vertretern der Kooperationspartner die Finanzanpassung gemäß vorstehender Ausführungen in Aussicht gestellt.

 

Mit der Verwaltungsvorlage 0061/2015 schlägt die Verwaltung eine Anpassung der Elternbeiträge, u.a. auch für den Bereich der Offenen Ganztagsschule, vor. Dadurch werden die voraussichtlichen Mehraufwendungen vollständig berücksichtigt. Einzelheiten dazu können der erwähnten Vorlage entnommen werden.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

 

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

X

Es entstehen folgende finanzielle und personelle Auswirkungen

 

Es entstehen folgende bilanzielle Auswirkungen

 

Maßnahme

X

konsumtive Maßnahme

 

investive Maßnahme

 

konsumtive und investive Maßnahme

 

Rechtscharakter

 

Auftragsangelegenheit

 

Pflichtaufgabe zur Erfüllung nach Weisung

 

Pflichtaufgabe der Selbstverwaltung

X

Freiwillige Selbstverwaltungsaufgabe

 

Vertragliche Bindung

 

Beschluss RAT, HFA, BV, Ausschuss, sonstiges

 

Ohne Bindung

 

 

  1.                Konsumtive Maßnahme

 

Teilplan:

2111

Bezeichnung:

Grundschulen

Produkt:

1.21.11.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

414100

-48.345

-80.640

-113.065

-145.555

Aufwand (+)

531800

53.435

92.856

125.281

157.771

Eigenanteil

 

5.090

12.216

12.216

12.216

 

 

 

Teilplan:

2121

Bezeichnung:

Förderschulen

Produkt:

1.21.21.04

Bezeichnung:

Ganztagsunterricht

Kostenstelle:

 

Bezeichnung:

 

 

 

Kostenart

2015

2016

2017

2018

Ertrag (-)

414000

-3.360

-5.640

-8.000

-10.400

Aufwand (+)

531800

3.560

6.120

8.480

10.880

Eigenanteil

 

200

480

480

480

 

 

 

 

 

 

Kurzbegründung:

 

Finanzierung ist im lfd. Haushalt bereits eingeplant/gesichert

X

Finanzierung kann ergebnisneutral (außer-/überplanmäßige Bereitstellung mit Deckung) gesichert werden.

 

Finanzierung kann nicht gesichert werden (der Fehlbedarf wird sich erhöhen)

 

 

 

 

gez.

gez.

Erik O. Schulz

Oberbürgermeister

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

gez.

Bei finanziellen Auswirkungen:

Christoph Gerbersmann

Erster Beigeordneter und Stadtkämmerer

 

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Beschlüsse

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11.03.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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24.03.2015 - Schulausschuss - geändert beschlossen

Beschluss:

  1. Die ab dem 01.02.2015 durch die Dynamisierung zu erwartende  Erhöhung der Landesförderung wird in jeweiliger Höhe den Kooperationspartnern zur Verfügung gestellt.

 

  1. Zum Schuljahr 2015/2016 wird einmalig der städtische Anteil um 6 € pro Teilnehmer/Schuljahr erhöht.

 

 

 

Abstimmungsergebnis:

 

Zu Punkt 1. des Beschlussvorschlags:

 

 

Ja

Nein

Enthaltung

SPD

4

 

 

CDU

6

 

 

Bündnis 90/ Die Grünen

2

 

 

Hagen Aktiv

1

 

 

Die Linke

1

 

 

AfD

1

 

 

FDP

1

 

 

 

 

x

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

16

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

Anmerkung: Über Punkt 2. des Beschlussvorschlags wird erst nach dem Beschluss zur Vorlage 0061/2015 „Erhöhung der Elternbeiträge und Änderung der Geschwisterkindregelung“ (wurde an den Jugendhilfeausschuss zurück verwiesen) abgestimmt.

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05.05.2015 - Schulausschuss

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07.05.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen