Beschlussvorlage - 0222/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde gem. § 24 GO NRW:Wiederherstellung der Stauseeanlage im Fleyer Wald
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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04.03.2015
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Mit seiner Anregung vom 10.12.2014 möchte der Antragsteller erreichen, dass die Stauseeanlage unterhalb des Forsthauses Loxbaum revitalisiert wird.
Begründung
Der Antragsteller, Herr Rechtsanwalt Theissen-Graf Schweinitz, begründet seine Anregung damit, dass seiner Kenntnis nach vor langen Jahren unterhalb des Forsthauses Loxbaum, unweit der Gaststätte „Haus Waldfrieden“ ein kleiner Fluss durch eine kleine Stauanlage aufgestaut worden sei. Diese Stauanlage sei zwar an sich nicht beseitigt, jedoch der Zufluss umgeleitet worden, so dass ein Aufstau des Flusses nicht mehr erfolgte. Ein kleiner Stausee in diesem Waldbereich könne jedoch eine Bereicherung für die Besucher(innen) des Waldes mit und ohne Hund sein. Die Kosten für eine Revitalisierung der Stauseeanlage dürften minimal sein, da die damalige Anlage noch vorhanden sei und nur überprüft und wieder verschlossen werden müsste.
Stellungnahme der Verwaltung
Zu dieser Anregung ist festzustellen, dass die Einrichtung einer Teichanlage insbesondere aus ökologischen Gründen nicht mehr möglich ist. Vor dem Hintergrund der Europäischen Wasserrahmenrichtlinie EWRR sind unter anderem Fließgewässer bis zum Jahr 2027 in einen ökologisch guten Zustand zu überführen bzw. in einem solchen zu erhalten. Der Dauereinstau eines Fließgewässers im Hauptschluss verändert gravierend dessen physikalische und chemische Parameter, zum Beispiel die Fließgeschwindigkeit, die Wassertemperatur, den Sauerstoffgehalt, die Sedimentationsprozesse und den Nährstoffgehalt mit dem Ergebnis, dass sich die Fließgewässerökologie entsprechend verschlechtert. Eine solche Verschlechterung wird durch die EWRR ausdrücklich verboten. Darüber hinaus sind Stillgewässer im Naturraum des silikatischen Grundgebirges, wie wir es hier vorfinden, untypisch. Erfahrungsgemäß verlanden diese Anlagen nach einigen Jahren, wenn nicht regelmäßig umfangreiche und teure Entschlammungsmaßnahmen durchgeführt werden. Zu der hier in Rede stehenden Anlage ist zudem darauf hinzuweisen, dass sie als Regenrückhaltebecken für die gedrosselte Zuleitung in die weiter unterhalb gelegene Verrohrung benötigt wird. Durch einen Dauereinstau würde die Kapazität des Regenrückhaltebeckens entsprechend vermindert , was auch unter dem Gesichtspunkt der Hochwassersicherheit nicht hinnehmbar wäre.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
|---|---|---|---|---|---|
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1
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(wie Dokument)
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55,6 kB
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04.03.2015 - Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung - geändert beschlossen
Beschluss:
Die Anregung/Beschwerde wird zur weiteren Beratung an den Ausschuss für Umwelt, Stadtsauberkeit, Sicherheit und Mobilität überwiesen.
Abstimmungsergebnis:
| Ja | Nein | Enthaltung |
CDU | 4 |
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SPD | 5 |
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Bündnis 90/ Die Grünen | 2 |
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Hagen Aktiv | 2 |
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FDP | 1 |
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Die Linke | 1 |
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AfD |
| 1 |
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X | Mit Mehrheit beschlossen | ||
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Dafür: | 15 | ||
Dagegen: | 1 | ||
Enthaltungen: | 0 | ||