Beschlussvorlage - 0184/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Anregung/Beschwerde gem. § 24 Gemeindeordnung Sammlung von Laub städtischer Straßenbäume
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- Fachbereich des Oberbürgermeisters
- Bearbeitung:
- Elke Kramer
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Ausschuss für Bürgeranregungen und Bürgerbeteiligung
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Entscheidung
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04.03.2015
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Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.03.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Der Antragsteller möchte mit seiner Anregung erreichen, dass das Laub städtischer Straßenbäume künftig in Laubkörben gesammelt und der Kompostierungsanlage zugeführt wird. Auf diese Weise könnte es kostenlos entsorgt und der Kompostierungsanlage zugeführt werden.
Begründung
Die Anregung wird damit begründet, dass die Anlieger an Straßen mit Baumbestand dazu verpflichtet sind, den Gehweg regelmäßig zu reinigen und somit auch das Laub zu entfernen, das im Herbst von den (städtischen) Bäumen fällt. Die Belastung für die Anlieger könne erleichtert werden, wenn in solchen Straßen Laubkörbe aufgestellt und regelmäßig kostenlos abgefahren würden. In anderen Städten, zum Beispiel in Bochum, werde dies vorbildlich praktiziert. Durch diese Form der Sammlung könne das Laub der Kompostierungsanlage zugeführt werden und lande nicht in Säcken in der Müllverbrennungsanlage.
Stellungnahme der Verwaltung
Tatsächlich wird nach der zurzeit gültigen Straßenreinigungssatzung nicht zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Eigentümer des Baumes, von dem das Laub herunterfällt, unterschieden. Das Laub, welches auf den Gehweg fällt, ist von dem jeweils reinigungsverpflichteten Grundstückseigentümer zu beseitigen.
In Hagen gibt es unterschiedliche Möglichkeiten, das gesammelte Laub satzungskonform zu entsorgen. Entweder wird es über die Hausmülltonne entsorgt oder über zusätzliche städtische Müllsäcke, die allerdings käuflich erworben werden müssen. Diese Säcke werden bei der regelmäßigen Müllabfuhr mitgenommen und der Müllverbrennungsanlage zugeführt. Soll das Laub der Kompostierungsanlage zugeführt werden, so kann es gegen ein geringes Entgelt während der Öffnungszeiten dort angeliefert werden.
Zusätzlich kann an insgesamt 23 Samstagen und unterschiedlichen Sammelstellen der anfallende Strauch- und Grünschnitt in der Zeit von 8.00 – 13.00 Uhr kostenlos abgegeben werden. Die Annahmetermine und - Orte werden unter anderem im Internetauftritt des Hagener Entsorgungsbetriebs bekannt gegeben. Der Erfahrungsbericht 2014 und die Termine der Grün- und Strauchschnittsammlung 2015 befinden sich derzeit in der politischen Beratung (Drucksachennummer 0057/2015).
Für ein zusätzliches Angebot zur kostenlosen Laubsammlung wird kein Erfordernis gesehen.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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19,9 kB
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