Berichtsvorlage - 0237/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Mitteilung über Vandalismusschäden  2014 wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Begründung

 

Im vergangenen Jahr 2014 sind von GWH – Immobilienbetrieb der Stadt Hagen insgesamt Vandalismusschäden in Höhe von 254.683,06 € abgerechnet worden (Stand Anfang Januar 2015). Dazu kommen noch nicht abgerechnete Aufträge in Höhe von 28.994,42 € aus den letzten Monaten im Jahr 2014. Insgesamt ist somit der Stadt Hagen am Immobilienbestand im Jahr 2014 ein Schaden von rund 284.000,- € entstanden.

 

Bei der Aufschlüsselung der Schäden wird zwischen reinen Vandalismusschäden (Einbrüche und Einbruchsversuche mit den daraus folgenden Sachbeschädigungen an Fenstern, Türen und Bodenbelägen, Beschädigung/Auslösen von Feuerlöscher inkl. anschließender Gebäudereinigung, Graffitischäden, Zerstörung von Zäunen, Asphaltplatten und Fassaden, etc.), welche vorwiegend Nachts und am Wochenende verübt werden, und nutzerverursachten Sachbeschädigungen (Schäden durch Schüler während der Schulzeit, Schäden durch Sportvereine während der Nutzungszeit, etc.) unterschieden.

 

Im Bereich der reinen Vandalismusschäden ist ein Schaden an den Gebäuden in Höhe von rd. 200.900,- € entstanden. Die Schäden am Inventar in den Gebäuden können von hier nicht beziffert werden, da dies in den Zuständigkeitsbereichen der einzelnen Fachbereiche und –ämtern liegt. Von GWH – Immobilienbetrieb der Stadt Hagen wurden im vergangenen Jahr 103 Mitteilungen an das Rechtsamt mit der Bitte um Strafantragstellung weitergeleitet. Leider konnten bislang in diesen Fällen keine Täter ermittelt werden. Schadensersatzforderungen können somit auch nicht geltend gemacht werden, so dass die Reparaturen dieser Vandalismusschäden an den Gebäuden zu Lasten der Bauunterhaltungsmittel gehen.

 

Durch Nutzer wurden im Jahr 2014 an den städtischen Immobilien Schäden in Höhe von 82.800,- € verursacht. Leider ist in diesen Fällen im laufenden Schulbetrieb oder im laufenden Trainings- und Spielbetrieb in den Sportstätten mit mehreren Vereinen gleichzeitig vor Ort oftmals keine Ermittlung von Verursachern möglich. Wenn die Verursacher jedoch ermittelt werden konnten, wurde versucht, Schadensersatzforderungen geltend zu machen. Diese Vorgänge sind zum großen Teil noch nicht abgeschlossen, so dass die Reparaturkosten für die Beseitigung der nutzerverursachten Vandalismusschäden ebenfalls aus den Bauunterhaltungsmitteln finanziert werden musste.

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

siehe Anlage

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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11.03.2015 - Fachausschuss Gebäudewirtschaft - ungeändert beschlossen