11.03.2015 - 3.1 Mitteilung über Vandalismusschäden 2014

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Wisotzki erkundigt sich, ob es möglich sei, für Vandalismusschäden eine Versicherung abzuschließen.

Herr Kortenacker gibt an, dass es eine Versicherung gegeben habe. Diese sei aus Konsolidierungsgründen gekündigt worden, weil die Beiträge höher gewesen seien als die entstandenen Schäden.

Herr Klinkert fragt, wie die GWH „Vandalismus“ definiere und ob alle so genannten Vandalismusschäden auch solche seien. Herr Krüger verweist auf die bei der GWH praktizierte Sortierung von Schäden. Mutwillige oder grob fahrlässige Zerstörungen oder Beschmutzungen würden als „Vandalismus“ eingestuft.

 

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Beschluss:             

 

Die Mitteilung über Vandalismusschäden  2014 wird zur Kenntnis genommen.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

x

Zur Kenntnis genommen

 

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Anlagen zur Vorlage