Beschlussvorlage - 0090/2015
Grunddaten
- Betreff:
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Anmeldeverfahren der Lernanfänger an den Grundschulen für das Schuljahr 2015/2016 - Umsetzung der Kommunalen Klassenrichtzahl
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB48 - Bildung und Kultur
- Bearbeitung:
- Dirk Weithe
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Schulausschuss
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Vorberatung
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24.02.2015
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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26.02.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom 03. bis 06.11.2014 statt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die Kommunale Klassenrichtzahl zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). In der Vorlage wird die konkrete Berechnung der KKR dargelegt. In der beigefügten Anlage wird zudem der konkrete Vorschlag zur Umsetzung der KKR unterbreitet und die Bildung der Klassenstärken dargestellt.
Begründung
Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom 03. bis 06.11.2014 statt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die KKR zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe, die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der auf die nächste ganze Zahl abzurunden ist, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.
Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde aufgrund der erfolgten Anmeldungen (1.398 Kinder) sowie der noch ausstehenden Anmeldungen (32 Kinder) auf 1.430 Kinder errechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 61 Eingangsklassen.
Auf der anderen Seite ist unter Berücksichtigung der Klassenbildungswerte
- 15 bis 29 SchülerInnen = 1 Eingangsklasse
- 30 bis 56 SchülerInnen = 2 Eingangsklassen
- 57 bis 81 SchülerInnen = 3 Eingangsklassen
- 82 bis 104 SchülerInnen = 4 Eingangsklassen
die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten.
Danach könnten zum Schuljahr 2015/2016 ebenfalls 61 Eingangsklassen gebildet werden.
Zusammenfassend können sowohl nach der Berechnung der KKR, als auch unter Ausnutzung der Klassenbildungswerte, 61 Eingangsklassen gebildet werden. Dieses Ergebnis hat die Verwaltung mit dem Unterausschuss Schulentwicklungsplanung in der Arbeitssitzung am 14.01.2014 erörtert. Im Grundsatz wird dieses Ergebnis, das so auch den Elternwillen im Rahmen des Anmeldeverfahrens abbildet, für die Bildung der Eingangsklassen übernommen.
An einigen Grundschulen wird es mithin zur Bildung von großen Eingangsklassen kommen. Soweit Nachbargrundschulen voraussichtlich kleinere Eingangsklassen
bilden, soll Erziehungsberechtigten auf Wunsch die Möglichkeit eröffnet werden, dass ihre Kinder durch Ummeldungen dorthin wechseln können. Unbenommen davon ist durch die Schulaufsicht geplant, Grundschulen mit großen Eingangsklassen vorrangig durch Schulsozialarbeiter/-innen bzw. ergänzende Zuweisungen von Lehrerstellenanteilen zu unterstützen.
Bei Grundschulen mit kleineren Eingangskassen hingegen besteht die Möglichkeit, diese bei Zuzug durch Flüchtlinge zuerst zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die 32 offenen Anmeldungen, die nur im Kontingent der 61 Eingangsklassen und dort lediglich im Rahmen freier Plätze Berücksichtigung finden können.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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46,4 kB
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