Beschlussvorlage - 0090/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Die Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen zum Schuljahr 2015/2016 wird unter Berücksichtigung der Kommunalen Klassenrichtzahl (KKR) gemäß der Anlage beschlossen.

 

Die Vorlage wird zum 01.08.2015 umgesetzt.

 

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Sachverhalt

Kurzfassung

Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom 03. bis 06.11.2014 statt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die Kommunale Klassenrichtzahl zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). In der Vorlage wird die konkrete Berechnung der KKR dargelegt. In der beigefügten Anlage wird  zudem der konkrete Vorschlag zur Umsetzung der KKR unterbreitet und die  Bildung der Klassenstärken dargestellt.

 

 

 

 

Begründung

Das Anmeldeverfahren der Lernanfänger fand in der Zeit vom 03. bis 06.11.2014 statt. Bei der Bildung der Eingangsklassen an den Grundschulen sind vom Schulträger die Vorgaben über die KKR zu berücksichtigen (§ 46 Abs. 3 Schulgesetz). Die Berechnung erfolgt auf Grundlage der voraussichtlichen  Gesamtschülerzahl der 1. Jahrgangsstufe,  die durch die Zahl 23 geteilt wird. Der so ermittelte Wert, der auf die nächste ganze Zahl abzurunden ist, stellt die maximale Anzahl der zu bildenden Eingangsklassen dar. Eine Unterschreitung der KKR ist möglich, eine Überschreitung hingegen nicht.

 

Die voraussichtliche Gesamtschülerzahl wurde aufgrund der erfolgten Anmeldungen (1.398 Kinder) sowie der noch ausstehenden Anmeldungen (32 Kinder) auf 1.430 Kinder errechnet. Daraus ergibt sich eine auf die nächste ganze Zahl abgerundete KKR von 61 Eingangsklassen.  

 

Auf der anderen Seite ist unter  Berücksichtigung der  Klassenbildungswerte

 

  • 15 bis   29 SchülerInnen = 1 Eingangsklasse
  • 30 bis   56 SchülerInnen = 2 Eingangsklassen
  • 57 bis   81 SchülerInnen = 3 Eingangsklassen
  • 82  bis 104 SchülerInnen = 4 Eingangsklassen

 

die Zahl der möglichen Eingangsklassen zu betrachten.

 

Danach könnten zum Schuljahr 2015/2016 ebenfalls 61 Eingangsklassen gebildet werden.

 

Zusammenfassend können sowohl nach der Berechnung der KKR, als auch unter Ausnutzung der Klassenbildungswerte, 61 Eingangsklassen gebildet werden. Dieses  Ergebnis hat die Verwaltung mit dem Unterausschuss Schulentwicklungsplanung in der Arbeitssitzung am 14.01.2014 erörtert. Im Grundsatz wird dieses Ergebnis, das so auch den Elternwillen im Rahmen des Anmeldeverfahrens abbildet, für die Bildung der Eingangsklassen übernommen.

 

 

 

 

An einigen Grundschulen wird es mithin zur Bildung von großen Eingangsklassen kommen. Soweit Nachbargrundschulen voraussichtlich kleinere Eingangsklassen

bilden, soll Erziehungsberechtigten auf Wunsch die Möglichkeit eröffnet werden, dass ihre Kinder durch Ummeldungen dorthin wechseln können. Unbenommen davon ist durch die Schulaufsicht geplant, Grundschulen mit großen Eingangsklassen vorrangig durch Schulsozialarbeiter/-innen bzw. ergänzende Zuweisungen von Lehrerstellenanteilen zu unterstützen.

 

Bei Grundschulen mit kleineren Eingangskassen hingegen besteht die Möglichkeit, diese bei Zuzug durch Flüchtlinge zuerst zu berücksichtigen. Gleiches gilt für die 32 offenen Anmeldungen, die nur im Kontingent der 61 Eingangsklassen und dort lediglich im Rahmen freier Plätze Berücksichtigung finden können.

 

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

 

 

 

gez.

(Erik O. Schulz, Oberbürgermeister)

gez.

(Margarita Kaufmann, Beigeordnete)

 

 

 

 

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Anlagen

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Beschlüsse

Erweitern

24.02.2015 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen

Erweitern

26.02.2015 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen