Berichtsvorlage - 0173/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Maßnahmen zur Verbesserung des Hagener Personenverkehrs
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Berichtsvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Ralf Lellek
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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●
Erledigt
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Umweltausschuss
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Entscheidung
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19.02.2015
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19.03.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
Begründung
Bericht der Verwaltung für den Umweltausschuss zu folgenden Fragestellungen bzw. Punkten:
1) Die Ausgestaltung des Nahverkehrs ist vertraglich zwischen der Stadt und der Hagener Straßenbahn geregelt, wer prüft bzw. kontrolliert die Umsetzung seitens der Stadt, welche politische Beteiligung ist dazu erfolgt?
Die Durchführung und Finanzierung des ÖPNV der Hagener Straßenbahn AG in Hagen erfolgt seit dem 01.01.2013 auf der Basis einer Direktvergabe. Mit der Direktvergabe sind Art und Umfang der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen, die die Hagener Straßenbahn AG gegenüber der Stadt Hagen zu erbringen hat, festgelegt worden. Die Umsetzung der durch die Direktvergabe vorgegebenen gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen durch die Hagener Straßenbahn AG werden rückwirkend jährlich in einem Gesamtbericht durch die Stadt Hagen als Aufgabenträger des ÖPNV und Eigentümer der Hagener Straßenbahn AG dargestellt. Bevor der Gesamtbericht der Öffentlichkeit zugänglich gemacht wird, wird er dem Rat der Stadt Hagen zur Kenntnis vorgelegt.
2) Sind die Vorgaben des bisherigen Nahverkehrsplans angesichts der gesellschaftlichen Entwicklung noch zeitgemäß?
Die Überprüfung der Vorgaben des Nahverkehrsplans ist die Aufgabe der Nahverkehrsplanung, die im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung der Stadt Hagen angesiedelt ist. Eingang bei dieser Überprüfung finden die jeweils aktuellen Struktur- und Nachfragedaten. Zu dem ist auch die Entwicklung der europäischen und nationalen Rechtsprechung zu berücksichtigen. Nicht zuletzt führte die eingeschränkte finanzielle Ausstattung des ÖPNV durch die Stadt Hagen zur letzten Fortschreibung des Nahverkehrsplans im Jahre 2009.
3) Das städtische Beteiligungscontrolling für die kommunalen Unternehmen ist auf die HVG übertragen worden. Wie erfolgt dies gegenüber der konzerneigenen Tochter Hagener Straßenbahn?
Das Beteiligungscontrolling der HST wird für die HVG von der Hagener Service GmbH, einer 100%-igen Tochter der HVG auf der Basis eines Dienstleistungsvertrages erbracht. Die Hagener Service GmbH erstellt hierzu einen jährlichen Beteiligungsbericht. Dabei wird inhaltlich nur auf den Geschäftsbericht der HVG zur Hagener Straßenbahn AG Bezug genommen. Die Erfüllung der Vorgaben durch die Direktvergabe und den Nahverkehrsplan der Stadt Hagen wird als gegeben vorausgesetzt. Die inhaltliche Auseinandersetzung mit der Erfüllung der gemeinwirtschaftlichen Verpflichtungen im Rahmen der Direktvergabe erfolgt überdies im jährlichen Gesamtbericht der Stadt Hagen (s. Punkt 1).
4) Wie wird der Nahverkehr in Hagen finanziert, welche Zuschüsse bzw. Kostenträger sind mit welchem Umfang vorhanden?
Die Gesamtaufwendungen der Hagener Straßenbahn werden zu über 50 Prozent aus Umsatzerlösen gedeckt. Dies sind Fahrgeldeinnahmen aus dem Ticketverkauf, sowohl Einzel- als auch Zeitfahrausweise. Hinzu kommen Einnahmen aus dem freigestellten Schülerverkehr, dem Gelegenheitsverkehr und Sonderlinienverkehr. Diese machen jedoch anteilig nur etwa 2 Prozent der Umsatzerlöse aus. Zuschüsse des Landes umfassen die Leistungen aus § 11a ÖPNVG NRW (Ausbildungsverkehr-Pauschale), § 11(2) ÖPNVG NRW (ÖPNV-Pauschale) zuzüglich der weitergeleiteten Hälfte der Aufgabenträger-Pauschale (10% der ÖPNV-Pauschale). Abgeltungen nach § 148 SGB IX erhöhen zu dem die Gesamterträge auf annähernd 75% der Gesamtaufwendungen. Die fehlenden 25% werden mit der Verlustübernahme durch die Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH auf der Basis eines Beherrschungs- und Ergebnisabführungsvertrages gedeckt. Der sich für die HVG wiederum ergebende Jahresfehlbetrag von knapp € 10 Mio. wird von der Stadt Hagen ausgeglichen. Die HST ist somit in das Cash-Management der HVG eingebunden. Die erforderliche Liquidität wird daher über die Konzernmutter Hagener Versorgungs- und Verkehrs-GmbH unter Berücksichtigung einer Zusage für einen Zuschuss der Stadt Hagen sichergestellt. Vor diesem Hintergrund sind finanzielle Risiken grundsätzlich ausgeschlossen. Die gemeinsam mit der Stadt Hagen in 2012 erarbeitete EU-konforme Direktvergabe sichert den Fortbestand des Unternehmens.
Anlagen
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1
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(wie Dokument)
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181,6 kB
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