Beschlussvorlage - 0135/2015
Grunddaten
- Betreff:
-
Befreiung gem. § 67 (1) BNatSchG von den Festsetzungen des Landschaftsplans Hagen für vorbereitende Arbeiten zur Erneuerung der Autobahnbrücken A 45
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB69 - Umweltamt
- Bearbeitung:
- Uwe Wiemann
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Naturschutzbeirat
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Entscheidung
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18.02.2015
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Geplant
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Umweltausschuss
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Anhörung
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19.02.2015
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Sachverhalt
Kurzfassung
entfällt
Begründung
Anlass:
Der Landesbetrieb Straßenbau NRW, Regionalniederlassung Südwestfalen, plant im Auftrag der Bundesrepublik Deutschland eine Erneuerung der Talbrücken Brunsbecke und Kattenohl im Zuge der A 45 einschließlich des 6-streifigen Ausbaus der Brücken.
Zur Untersuchung des Untergrundes auf Standfestigkeit etc. für die neuen Brückenpfeiler sind vor Ort im Bereich der beiden genannten Brücken vorbereitende Arbeiten erforderlich. Bedingt durch das sehr steile Gelände müssen bereits jetzt Wege mit einem maximalen Gefälle von 15 % erstellt werden. Vorhandene Wege sollen verbreitert, andere neu erstellt werden. Die steilen Bereiche der Wege müssen dann zur Bauausführung asphaltiert werden, um den LKW-Verkehr auch aufnehmen zu können. Sie sollen weitgehend eine Breite von 6,50 m bekommen, um einen notwendigen Gegenverkehr zu ermöglichen. Es wird in einigen Bereichen auch zu Böschungsanschnitten und talseitigen Auffüllungen kommen.
Zur Minimierung des Eingriffs beabsichtigt der Landesbetrieb, anstelle zusätzlicher Wege nur für die Erkundung des Untergrundes hier die Wege schon so zu bauen, dass sie gleichzeitig auch während der Bauphase als Baustraßen verwendet werden können.
Hierzu sollen Gehölze entlang von Wegen und in den neu anzulegenden Wegebereichen sowie unter den beiden Brücken kurzfristig gefällt werden, um mögliche Artenschutzkonflikte zu vermeiden. Es ist daher nach Zustimmung des Beirates mit den vorbereitenden Arbeiten unverzüglich zu rechnen. Hierbei werden zuerst die Bäume gefällt, danach mit den Wegebauarbeiten begonnen.
Da das Vorhaben in einzelnen Bereichen gegen den Landschaftsplan der Stadt Hagen verstoßen würde, ist hier eine Befreiung von den Ge- und Verboten des Landschaftsplans für alle Landschaftsschutzgebiete zu erteilen, insbesondere Verbote Nrn. 1, 4, 6, 8, 9 und 11.
Neben den Genehmigungen nach Landschaftsplan bedarf es auch noch der Genehmigungen nach dem Forstrecht für die temporäre und dauerhafte Umwandlung von Wald.
Im Zuge der Untersuchungen zur Brückenerneuerung wurde auch eine Kapazitätserweiterung für die BAB A 45 zwischen der Anschlussstelle Hagen-Süd und der Anschlussstelle Lüdenscheid-Nord im Rahmen der Umweltverträglichkeitsuntersuchung mit betrachtet. Wann es zu einem 6-spurigen Ausbau kommen wird, ist noch ungewiss. Die neu zu bauenden Brücken werden so geplant, dass diese zukünftig je Fahrtrichtung einen 3-spurigen Querschnitt aufweisen.
Weitere Details der Planung einschließlich der Wegeführungen zu den Brückenbauwerken ergeben sich aus den im Sitzungssaal hängenden Plänen sowie aus den Anlagen 1 und 2. Die am 10.02.2015 eingereichte vorläufige Bilanzierung der kurzfristig anstehenden im Vorfeld durchzuführenden Maßnahmen wird vom Landesbetrieb Straßenbau NRW in der Sitzung vorgestellt und kann während der Sitzung eingesehen werden. Für die im Rahmen der vorbereitenden Arbeiten erforderlichen Kompensationsmaßnahmen hat sich Straßen.NRW verpflichtet, diese in der Gesamtbilanzierung mit zu erfassen und auszugleichen, siehe Anlage 3 „Verpflichtungserklärung“.
Für das Vorhaben wird zurzeit auch der Landschaftspflegerische Begleitplan für die abzuarbeitende Eingriffsregelung nach dem Bundesnaturschutzgesetz erstellt, der dann im Rahmen des weiteren Verfahrens abschließend geprüft werden muss.
Vorbereitend muss auch noch eine Gasleitung, die heute parallel zur Autobahnbrücke Brunsbecke verläuft, verlegt werden. Diese Verlegung ist in einem Landschaftspflegerischen Begleitplan bereits dargestellt und wird gesondert nach Energiewirtschaftsgesetz (EnWG) genehmigt.
Der Landesbetrieb hat sein Vorhaben am 04.02.2015 ab 16.00 Uhr im Ratssaal der Stadt Hagen vorgestellt, wozu Landschaftsbeirat, Umweltausschuss und Bezirksvertretung Eilpe-Dahl eingeladen gewesen sind.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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2,3 MB
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2
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(wie Dokument)
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2,4 MB
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3
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(wie Dokument)
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898,2 kB
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