Berichtsvorlage - 0120/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht der Verwaltung wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Für die Schülerinnen und Schüler mit sonderpädagogischem Unterstützungsbedarf, die sich im laufenden Schuljahr in der Klasse 4 befinden, wurden im November/Dezember 2014 mit den Eltern/Sorgeberechtigten die Beratungsgespräche hinsichtlich der Fortsetzung der Schullaufbahn ihres Kindes bei Übergang in die Sekundarstufe I geführt.

 

Im Ergebnis wurde für 75 Schülerinnen und Schüler bei Fortbestand des sonderpädagogischen Unterstützungsbedarfs die Allgemeine Schule als Ort der sonderpädagogischen Förderung gewünscht. Darunter befinden sich fünf Schülerinnen und Schüler mit sogenannten „harten“ Förderschwerpunkten. In zwölf Fällen besuchte das Kind bislang die Förderschule. Darüber hinaus wurde für neun Schülerinnen und Schüler die Förderschule gewünscht, bei sieben Schülerinnen und Schüler konnte zum Schulhalbjahr der sonderpädagogischen Unterstützungsbedarf aufgehoben werden.

 

Der Rat der Stadt hatte in seiner Sitzung am 20.02.2014 (Vorlage 0123/2014) für acht städtische Schulen der Sekundarstufe I die Zustimmung des Schulträgers zur Einrichtung Gemeinsamen Lernens im Bereich der Lern- und Entwicklungsstörungen durch die zuständige Schulaufsichtsbehörde erteilt. Zusätzlich wurde die Verwaltung beauftragt zu prüfen, ob zurzeit noch ausgenommene Schulen zum Schuljahr 2015/2016 mit einbezogen werden können.

 

Mit den Schulen, die bereits als Ort Gemeinsamen Lernens eingerichtet sind, können die oben genannten Wünsche nicht in Gänze erfüllt werden. Von daher ist die Einbeziehung weiterer Schulen eine zwingende Notwendigkeit. Diese sollen vorerst aber nicht formal zum Ort Gemeinsamen Lernens erklärt werden, da momentan noch nicht abschätzbar ist, wie sich die tatsächliche Bedarfslage entwickeln wird. Von daher soll über Einzelfallentscheidungen des Schulträgers gleichwohl erreicht werden, dass aktuell nach der Bedarfslage den Eltern/Sorgeberechtigten entsprechende schulische Angebote unterbreitet werden können.

 

Das gleiche gilt für die Fälle der sogenannten „harten“ Förderschwerpunkte, da die Arbeiten zur Bestimmung von Schwerpunktschulen bislang noch nicht abgeschlossen werden konnten. Die aktuellen Fälle gestalten sich für den Schulträger auch als unproblematisch, da erkennbare Aufwendungen im Bereich der Sachausstattung nicht anfallen werden.

 

Die nachfolgenden Tabellen verdeutlichen die Verteilung der Schülerinnen und Schüler auf die einzelnen Schulen. Vorausgegangen ist eine Abstimmung in der Regionalkonferenz mit Vertreterinnen und Vertretern der jeweiligen Schulaufsichten und Schulformen.

 

Förderschwerpunkte:

LE = Lernen

SQ = Sprache

ESE = Emotionale und soziale Entwicklung

GG = Geistige Entwicklung

HK = Hören und Kommunikation

SE = Sehen

 

Beschlossene Orte Gemeinsamen Lernens in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für Lern- und Entwicklungsstörungen im Schuljahr 2015/2016

Schule

geplante Plätze

vorgeschlagen

LE

SQ

ESE

unklar

Gymnasium Theodor-Heuss

6

6

5

0

0

1

Realschule Heinrich-Heine

5

5

4

0

1

0

Gesamtschule Fritz-Steinhoff

10

10

7

1

2

0

Gymnasium Hohenlimburg

6

3

3

0

0

0

Gesamtschule Eilpe

8

6

5

0

1

0

Hauptschule Ernst-Eversbusch

6

5

5

0

0

0

Gymnasium Christian-Rohlfs

6

4

2

0

2

0

Gesamtschule Haspe

12

9

4

2

3

0

Summen

59

48

35

3

9

1

 

 

Einzelfallentscheidungen des Schulträgers in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für Lern- und Entwicklungsstörungen im Schuljahr 2015/2016

Schule

geplante Plätze

vorgeschlagen

LE

SQ

ESE

unklar

Realschule Halden

6

5

3

1

0

1

Sekundarschule Altenhagen

6

6

3

0

1

2

Sekundarschule Mitte

6

5

4

1

0

0

Realschule Hohenlimburg

6

6

2

2

1

1

Summen

24

22

12

4

2

4

 

 

Einzelfallentscheidungen des Schulträgers in der Sekundarstufe I (Jahrgangsstufe 5) für sogenannte „harte Förderschwerpunkte im Schuljahr 2015/2016

 

Schule

GG

HK

SE

Gymnasium Hohenlimburg

1

0

0

Gesamtschule Eilpe

0

1

1

Gesamtschule Haspe

0

2

0

Summen

1

3

1

 

 

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Auswirkungen

Finanzielle Auswirkungen

(Bitte ankreuzen und Teile, die nicht benötigt werden löschen.)

X

Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen

 

 

 

gez.

(Kaufmann, Beigeordnete)

 

 

 

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Beschlüsse

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24.02.2015 - Schulausschuss - ungeändert beschlossen