Beschlussvorlage - 0641/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der XXIII. Nachtrag zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen (Straßenreinigungs - und  -Gebührensatzung) vom 29.01.1982 , der als Anlage Gegenstand der Niederschrift ist, wird beschlossen.

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Sachverhalt

Der Straßenreinigungsplan und der Winterdienstplan, die als Anlage Bestandteile der Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen sind, werden auf Grund von Änderungen angepasst.

 


 
Die Aktualisierung des Straßenreinigungsplanes ist aus folgenden Gründen erforderlich:

 

  1. Die Stichstr. zu den Häusern Am Waldesrand 12, 12 a-d wird gewidmet.
  2. Nach Überprüfung des Straßenverzeichnisses muss die Eichenkampstraße angepasst werden.
  3. Nach dem vollständigen Ausbau der Grashofstraße und der daraus resultierenden verkehrlichen Mehrbelastung soll sie nunmehr auf der gesamten Länge von der Stadt sechs Mal pro Woche gereinigt werden.
  4. Nach dem vollständigen Ausbau der Straße “Haarstrangweg” soll sie nunmehr soweit wie beschrieben von der Stadt gereinigt werden.
  5. Nach dem vollständigen Ausbau der Straße “In der Delle” soll sie nunmehr auf der gesamten Länge von der Stadt gereinigt werden.
  6. Die Straße “Kockenhof” ist eine kleine Anwohnerstraße inmitten Einfamilienhäusern und wird seit Fertigstellung von den Anliegern sauber gehalten. Diese Regelung soll nun formell in der Satzung festgeschrieben werden.
  7. Die Verkehrsfläche “Kuhlen Hardt” wird von den anliegenden Einfamilienhaus-eigentümern gesäubert.
  8. Die Straße “Times Busch” ist eine Stichstraße der Bungstockstraße. Sie soll weiterhin von den Anliegern gereinigt werden. Dies wird nunmehr formell in der Satzung festgeschrieben.
  9. Die Waldstr. zu den Häusern 77a bis 83 wurde gewidmet.

 

Nach der Widmung sind die neuen Wege

 

-         Weg zwischen Berchumer Kirchplatz und Auf dem Burhof 8/10

-         Weg zwischen Papenstück und Hügelstr.

-         Weg zwischen Kuhlen Hardt und Auf dem Berge

 

in das Wegeverzeichnis des Straßenreinigungsplanes aufzunehmen. Die Reinigungspflicht und die Winterwartung soll auf die Anliegern übertragen werden.

 

In der Anlage 1 befindet sich eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung im Straßenverzeichnis und im Wegeverzeichnis.

 

Bei den Punkten 1,2,4-9 sind auch die Änderungen im Winterdienstplan zu beachten.

 

In der Anlage 2 befindet sich eine Gegenüberstellung der bisherigen und der neuen Regelung im Winterdienstplan.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

XXIII. Nachtrag vom      zur Satzung über die Straßenreinigung und die Erhebung von Straßenreinigungsgebühren in der Stadt Hagen vom 29. Januar 1982

 

Aufgrund des § 7 der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14. Juli 1994 (GV NRW S. 666/SGV NRW 2023), zuletzt geändert durch Gesetz vom 16. November 2004 (GV NRW S. 646) in der Fassung des Berichtigungsgesetzes vom 19. Januar 2005 (GV NRW S. 15), des § 4 des Gesetzes über die Reinigung öffentlicher Straßen – Straßenreinigungsgesetz NRW (StrReinG NRW) – vom 18. Dezember 1975 (GV NRW S.706/SGV NRW 2061), zuletzt geändert durch Gesetz vom 25. November 1997 (GV NRW S.430,438) und der §§ 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (KAG NRW) vom 21. Oktober 1969 (GV NRW S.712/SGV NRW 610), zuletzt geändert durch Verordnung zur Änderung des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen vom 28.April 2005 (GV NRW S.488) hat der Rat der Stadt Hagen in der Sitzung am         folgenden XXIII. Nachtrag beschlossen:

 

Artikel I

 

Der Straßenreinigungsplan wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

Teil 1: Straßenverzeichnis

 

Straße

Reingung

 

Anzahl der

 

durch

 

wöchentl.

 

 

 

Reinigung

 

 

 

 

Am Waldesrand

 

 

 

a) von Nr.77 einschließlich bis Nr.107

 

 

 

mit Wendeplatte und Verbindungsstr.

 

 

 

zur Baufeldstr. und Schultenhardtstr.

Stadt

 

1

b) von Wasserloses Tal bis Nr.77 

 

 

 

ausschl., einschl. Zufahrt zu den Häusern

 

 

 

Nr.12, 12 a-d und Stichstr. und Wende-

 

 

 

platte zu Nr. 56

Stadt

 

1

 

 

 

 

Eichenkampstraße

 

 

 

von Kölner Str. bis Hausnr. 15 einschl.

Stadt 

 

1

 

 

 

 

Grashofstraße

Stadt

 

6

 

 

 

 

Haarstrangweg

 

 

 

a) außer Zufahrten zu den Häusern 8/10

 

 

 

und 22-32/25-35

Stadt

 

1

b) Zufahrt zu den Häusern 8/10 und

 

 

 

22-32/25-35 einschl. Treppe zur Sauer-

 

 

 

landstr.

Anlieger

 

1

 

 

 

 

In der Delle

Stadt

 

1

 

 

 

 

Kockenhof

Anlieger

 

1

 

 

 

 

Kuhlen Hardt einschl. Treppenanlage

 

 

 

bei Haus Nr. 69

Anlieger

 

1

 

 

 

 

Times Busch

Anlieger

 

1

 

 

 

 

Waldstraße

 

 

 

a) von Am Karweg bis Intzestraße

Anlieger

 

1

b) von Intzestraße bis einschließlich

 

 

 

Wendeplatte

Stadt

 

1

c) Zufahrt zu den Häusern 77a bis 83

Anlieger

 

1

 

 

 

 

Teil 2: Wegeverzeichnis

 

 

 

 

Reinigung

Rein.-

 

 

durch

Tage

 

 

 

 

Garenfeld-Fley-Halden-Berchum-Herbeck

 

 

 

 

 

 

 

Weg zwischen Berchumer Kirchplatz und Auf dem Burhof 8/10

Anlieger

Freitag

 

 

 

 

Boelerheide-Boele-Kabel-Helfe

 

 

 

 

 

 

 

Weg zwischen Papenstück und Hügelstraße

 

Anlieger

Freitag

 

 

 

 

Wehringhausen-Kuhlerkamp

 

 

 

 

 

 

 

Weg zwischen Kuhlen Hardt und Auf dem Berge

 

Anlieger

Freitag

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Der Winterdienstplan wird wie folgt geändert und ergänzt:

 

 

Straße

Winterwartung

 

Winter-

 

durch

 

dienst-

 

 

 

stufe

 

 

 

 

Am Waldesrand

 

 

 

a) von Nr.77 einschließlich bis Nr.107

 

 

 

mit Wendeplatte und Verbindungsstr.

 

 

 

zur Baufeldstr. und Schultenhardtstr.

Stadt

 

C

b) von Wasserloses Tal bis Nr.77 

 

 

 

ausschl.,einschl.Zufahrt zu den Häusern

 

 

 

Nr.12, 12 a-d und Stichstr. und Wende-

 

 

 

platte zu Nr. 56

Stadt

 

A

 

 

 

 

Eichenkampstraße

 

 

 

von Kölner Str. bis Hausnr. 15 einschl.

Stadt 

 

C

 

 

 

 

Haarstrangweg

 

 

 

a) außer Zufahrten zu den Häusern 8/10

 

 

 

und 22-32/25-35

Stadt

 

C

b) Zufahrt zu den Häusern 8/10 und

 

 

 

22-32/25-35 einschl. Treppe zur Sauer-

 

 

 

landstr.

Anlieger

 

 

 

 

 

 

In der Delle

Stadt

 

C

 

 

 

 

Kockenhof

Anlieger

 

 

 

 

 

 

Kuhlen Hardt einschl. Treppenanlage

 

 

 

bei Haus Nr. 69

Anlieger

 

 

 

 

 

 

Times Busch

Anlieger

 

 

 

 

 

 

Waldstraße

 

 

 

a) von Am Karweg bis Intzestraße

Anlieger

 

 

b) von Intzestraße bis einschließlich

 

 

 

Wendeplatte

Stadt

 

C

c) Zufahrt zu den Häusern 77a bis 83

Anlieger

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

Wegeverzeichnis

 

 

 

Winterwartung

 

 

 

durch

 

 

 

 

 

Garenfeld-Fley-Halden-Berchum-Herbeck

 

 

 

 

 

 

 

Weg zwischen Berchumer Kirchplatz und Auf dem Burhof 8/10

Anlieger

 

 

 

 

 

Boelerheide-Boele-Kabel-Helfe

 

 

 

 

 

 

 

Weg zwischen Papenstück und Hügelstraße

 

Anlieger

 

 

 

 

 

Wehringhausen-Kuhlerkamp

 

 

 

 

 

 

 

Weg zwischen Kuhlen Hardt und Auf dem Berge

 

Anlieger

 

 

 

Artikel II

 

Dieser Nachtrag tritt am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung in Kraft.

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Beschlüsse

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07.09.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Nord - ungeändert beschlossen

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14.09.2005 - Bezirksvertretung Hohenlimburg

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27.09.2005 - Bezirksvertretung Hagen-Mitte - ungeändert beschlossen

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28.09.2005 - Bezirksvertretung Haspe - ungeändert beschlossen

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29.09.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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20.10.2005 - Rat der Stadt Hagen - ungeändert beschlossen