Beschlussvorlage - 0613/2005

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Rat der Stadt beschließt,

 

die angesparten Stiftungsmittel der Hugo-Schläper-Stiftung - im Sinne des am 30.05.1968 durch den Rat der Stadt modifizierten Stiftungszwecks - für die Herrichtung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung im Stadtteil Hohenlimburg, Obernahmer Straße, zu verwenden ,

 

die Hugo-Schläper-Stiftung nach der Verwendung aller Stiftungsgelder aufzulösen und

 

das Engagement des Stifters in angemessener Weise zu würdigen.

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Sachverhalt

Die angesparten Stiftungsmittel der Hugo-Schläper-Stiftung (Stand am 31.12.2004 = 119.566,81 Euro) sollen im Sinne des Stiftungszweckes für die geplante Herrichtung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung im Stadtteil Hohenlimburg, Obernahmer Straße, verwendet werden.

 

Mit der Verwendung sämtlicher Stiftungsgelder soll die Stiftung sodann aufgelöst werden.

 

Das Engagement des Stifters soll in angemessener Weise gewürdigt werden.


 
Die Stiftung wurde durch Ratsbeschluss vom 20.07.1967 errichtet.

 

Der Stifter Hugo Schläper hat in seinem Testament (Anlagen 1 und 2) verfügt, dass aus den der Stiftung überlassenen Mitteln folgende Zwecke zu erfüllen sind:

 

§         Lebenslange Renten an zwei Personen.

 

§         Jährliche Verwendung von jeweils 500 DM für Omnibusfahrten für Bewohner des städtischen Altenheims und des städt. Waisenhauses (durch Rechtsgutachten festgestellt, dass mit Blick auf die Preisentwicklung auch ein höherer Betrag als 500 DM verwendet werden darf).

 

§         Ansparen aus den verbleibenden Zinsen für eine Kapitalbindung zum Zwecke des Baus eines würdigen Heims für Waisenkinder und alte Leute.

 

 

Aufgrund der geringen Erträge wurde der Stiftungszweck durch Ratsbeschluss (Drucksachennummer 66/68) am 30.5.1968 modifiziert. Der Ratsbeschluss hat laut der Beschlussausfertigung (Anlage 3) folgenden Wortlaut:

 

“Der Rat der Stadt beschließt,

 

a)

die aus dem Nachlass des am 16.5.1967 verstorbenen Konditormeisters Hugo Schläper errichtete Stiftung zur Durchführung von Ausflugsfahrten für Altersheimbewohner und Waisenkinder aus städtischen Heimen sowie für die bauliche oder einrichtungsmäßige Ausgestaltung entsprechender Heime – Hugo-Schläper-Stiftung zu benennen”.

 

b)

“Soweit der vom Stifter vorgesehene Stiftungszweck zur Schaffung eines würdigen Heimes für alte Leute und Waisenkinder entsprechend dem vorhandenen Nachlassvermögen in angemessener Zeit in dem beabsichtigten Umfang nicht zu verwirklichen ist, sollen die aus der Stiftung verfügbaren Mittel anderen geeigneten und würdigen Zwecken im Rahmen entsprechender Neubauten oder Gebäudeausstattungen zugeführt werden”. 

 

 

Der Zinsertrag wurde in den letzten Jahren für Omnibusfahrten im Sinne des Stiftungszwecks verwendet.

 

Die lebenslangen Renten werden nach dem Ableben der berechtigten Personen nicht mehr ausgezahlt.

                       

Im Haushaltsjahr 2004 standen den zweckgebundenen Ausgaben von 357,90 Euro Zinserträge von insgesamt 2.444,10 Euro gegenüber.

 

Die Stiftungsmittel betrugen am 31.12.2004 insgesamt  119.566,81 Euro.

 

Das Rechnungsprüfungsamt hat 2004 die Verwaltung von Stiftungen für die Jahre 2000 bis 2002 geprüft und die Ergebnisse und Empfehlungen in seinem Prüfbericht festgehalten.

 

Im Bericht (Seite 12) wurde vom Rechnungsprüfungsamt angeregt, die Verwendung der Stiftungsmittel für “geeignete und würdige Zwecke im Rahmen entsprechender Neubauten oder Gebäudeausstattungen” zu prüfen. Allerdings sollte es sich um Verwendungen handeln, die soweit “abgeschlossen” (im Sinne von in sich abgrenzbar) sind, dass die Mittelherkunft einwandfrei zugeordnet und dokumentiert (Plakette/Schild o.ä.) werden kann. Sollte eine solche Verwendung möglich sein, würde dies zur Aufhebung der Stiftung führen.

 

Über Umwandlung eines Stiftungszwecks, die Zusammenlegung und die Aufhebung von Stiftungen einschließlich des Verbleibs des Stiftungsvermögens entscheidet nach § 41 Absatz 1, Buchstabe n) Gemeindeordnung NRW der Rat der Stadt.

 

 

Eine dem Stiftungszweck entsprechende Verwendung wurde vom Werkhof Hohenlimburg e.V. gemeinsam mit dem Betrieb für soziale Einrichtungen Hagen (Holding) GmbH & Co.KG unter Abstimmung mit dem Fachbereich Jugend und Soziales erarbeitet (Anlage 5).

 

Der Aufsichtsrat des BSH hat in seiner Sitzung beschlossen, dass der Werkhof Hohenlimburg e.V.  für den BSH das ehemalige Gebäude der Krupp Betriebskrankenkasse in der Obernahmer Straße zu einer stationären Jugendhilfeeinrichtung herrichten soll. Die Um- und Ausbaukosten belaufen sich nach den Berechnungen des vom Werkhof Hohenlimburg e.V. beauftragten Architekten auf rd. 700 TEUR.

 

Der Werkhof Hohenlimburg e.V. beantragte mit Schreiben vom 12.07.2005 (Anlage 4), die Verwendung  der Stiftungsgelder für diese Maßnahme.

 

Aus Sicht der Verwaltung entspricht die geplante Einrichtung der Intention des Stifters unter Beachtung des modifizierten Stiftungszwecks.

 

Die Stiftungsgelder sind ertragsoptimiert als Festgeld angelegt und jederzeit verfügbar.

 

Die Auflösung der Hugo-Schläper-Stiftung ist möglich, wenn die Stiftungsgelder restlos verwendet worden sind. Aus Sicht der Verwaltung ist die formelle Auflösung jedoch nicht vor Anfang 2007 möglich, da aufgrund der fortgeschrittenen Zeit nicht damit gerechnet werden darf, dass die gesamten Stiftungsgelder noch in 2005 abgerufen und verwendet werden (Auszahlungsanpassung an Baufortschritt). Somit sind auch für das Jahr 2006 noch Erträge  (Kapitalertragssteuer und Solidaritätszuschlag/ Nichtveranlagung) zu erwarten, die erst Ende 2006 gutgeschrieben werden und entsprechend des Stiftungszweckes verwendet werden müssen.

 

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Auswirkungen

X

 Es entstehen keine finanziellen und personellen Auswirkungen.

 

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Anlagen

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Beschlüsse

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31.08.2005 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen

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01.09.2005 - Haupt- und Finanzausschuss - ungeändert beschlossen

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15.09.2005 - Rat der Stadt Hagen - geändert beschlossen

Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses,

 

die angesparten Stiftungsmittel der Hugo-Schläper-Stiftung - im Sinne des am 30.05.1968 durch den Rat der Stadt modifizierten Stiftungszwecks - für die Herrichtung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung im Stadtteil Hohenlimburg, Obernahmer Straße, zu verwenden ,

 

die Hugo-Schläper-Stiftung nach der Verwendung aller Stiftungsgelder aufzulösen und

 

das Engagement des Stifters in angemessener Weise zu würdigen.

 

Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen