15.09.2005 - 5.23 Hugo-Schläper-StiftungVerwendung des Stiftungsv...

Beschluss:
geändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Demnitz verweist darauf, dass der Rat heute vorbehaltlich der Beschlussfassung des Jugendhilfeausschusses beschließen möge.

 

Herr Sondermeyer möchte wissen, ob hier eine Ausschreibungspflicht für ein solches Projekt bestehe. Außerdem fragt er, ob der Stiftungszweck nicht verletzt werde.

 

Herr Dr. Schmidt lädt Herrn Sondermeyer zur öffentlichen Sitzung des Jugendhilfeausschusses ein, damit dieser sich das Gebäude dann vor Ort anschauen könne um sich selbst ein Bild zu machen.

Im übrigen sei dies ein Bauvorhaben des Werkhofes, welches in Eigenarbeit umgebaut werde. Dies sei nicht ausschreibungpflichtig.

 

Herr Schierau erklärt, dass die ausdrückliche Genehmigung der Mittelverwendung durch die Bezirksregierung vorliege.

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt vorbehaltlich des Beschlusses des Jugendhilfeausschusses,

 

die angesparten Stiftungsmittel der Hugo-Schläper-Stiftung - im Sinne des am 30.05.1968 durch den Rat der Stadt modifizierten Stiftungszwecks - für die Herrichtung einer stationären Jugendhilfeeinrichtung im Stadtteil Hohenlimburg, Obernahmer Straße, zu verwenden ,

 

die Hugo-Schläper-Stiftung nach der Verwendung aller Stiftungsgelder aufzulösen und

 

das Engagement des Stifters in angemessener Weise zu würdigen.

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 Einstimmig beschlossen

X

 Mit Mehrheit beschlossen

 

 Einstimmig abgelehnt

 

 Mit Mehrheit abgelehnt

 

 Abgelehnt bei Stimmengleichheit

 

 Ohne Beschlussfassung

 

 Zur Kenntnis genommen

 

      

 

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Anlagen zur Vorlage