Berichtsvorlage - 0004/2015

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Beratungsfolge

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Beschlussvorschlag

Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.

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Sachverhalt

Antrag der SPD-Fraktion gem. § 6 Abs. 1 GeschO des Rates  aus der Sitzung des Jugendhilfeausschusses vom 17.09.2014

Die Verwaltung erarbeitet ein Konzept, mit dem ab dem Kindergartenjahr 2015/16 in möglichst jedem Stadtbezirk mindestens eine Kindertageseinrichtung längere Öffnungszeiten anbietet. Das Angebot richtet sich zunächst nach der Nachfrage und kann bei Bedarf erweitert werden.

Grundlage soll dabei eine tägliche Öffnungszeit zwischen 6 und 18 Uhr sein. Das entspricht einer wöchentlichen Öffnungszeit pro Einrichtung von bis zu 60 Stunden. In diesen Öffnungszeiten sollen unterschiedliche Betreuungszeiten zwischen den 45 Stunden (lt. KiBiz) und den max. 60 Stunden für Eltern wählbar sein.

 

Die Verwaltung prüft darüber hinaus, welche Synergien sich ergeben, wenn diese verlängerten Öffnungszeiten mit den Aufgaben eines Familienzentrums verbunden werden.

 

Dabei dürfen die zusätzlichen Öffnungszeiten auf keinen Fall zu Lasten der Qualität gehen, so dass entsprechendes zusätzliches Personal zu berücksichtigen ist. Für diese zusätzliche Leistung, die Eltern in Anspruch nehmen können, erfolgt eine finanzielle Beteiligung der Eltern, die sich an der bisherigen Beitragstabelle orientiert. Damit wird gewährleistet, dass insbesondere soziale Gesichtspunkte berücksichtigt werden. Die Verwaltung wird aufgefordert, entsprechende Vorschläge und Differenzierungen vorzulegen.

 

Das Konzept wird dem Jugendhilfeausschuss rechtzeitig zur politischen Beratung vorgelegt, um eine Umsetzung zum Kindergartenjahr 2015/16 gewährleisten zu können.

Bericht der Verwaltung:

Bereits im Vorfeld des Antrags der SPD-Fraktion war in Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft 3 (Kindertagesbetreuung) nach § 78 SGB VIII ein trägerübergreifender Arbeitskreis zum Thema „Öffnungszeiten“  gegründet worden. Teilnehmer dieses Arbeitskreises sind Trägervertreter, Fachberater sowie Einrichtungsleiterinnen, die zuständige Personalrätin des Fachbereiches Jugend & Soziales, die Jugendhilfeplanung und die Fachbereichsleitung. 

Nach eingehenden Diskussionen wurden, bestätigt durch die Arbeitsgemeinschaft 3, folgende Grundlagen für die weiteren Beratungen  vereinbart:

  • Öffnungszeiten sollen möglichst flexibel gestaltet werden.
  • Die Betreuungszeit soll in der Regel 45 Std. nicht überschreiten, im Einzelfall ist aber bei nachgewiesenem Bedarf eine höhere Betreuungszeit möglich (auch in Kombination mit Tagespflege).

      Da sich die Betreuungszeit generell im Rahmen der gesetzlichen Vorgaben des KiBiz bewegt, entstehen für Eltern keine Auswirkungen hinsichtlich der zu zahlenden Elternbeiträge.

  • In Bezug auf die sog. „pädagogischen Kernzeit“ ist eine konzeptionelle Lösung erforderlich.
  • Längere Öffnungszeiten erfordern eine andere Personalstruktur.  Personalorganisatorische Maßnahmen  wie Schichtdienste u.a. sind im Zusammenhang mit Vertretungsverpflichtungen nur in Kindertageseinrichtungen mit mindestens drei Betreuungsgruppen umzusetzen.
  • Das Angebot soll allen Kita-relevanten Altersgruppen offen stehen.

 

 

Zur Quantifizierung des Bedarfs wurden im Oktober/November 2014 im Rahmen der Informationstage in den Kindertageseinrichtungen zum Anmeldeverfahren 2015/2016 eine Elternbefragung durchgeführt.

 

Ergebnis der Elternbefragung

 

Die Elternbefragung wurde in 95 Kindertageseinrichtungen (die Kindertageseinrichtungen Hüttenplatz, Am Römershof und Hasselbach waren zum Zeitpunkt der Umfrage noch nicht eröffnet) durchgeführt.

Rücklauf: 83 Kindertageseinrichtungen, zzgl. einiger Fragebögen, die von Eltern per Post an die Stadt geschickt wurden (daher ohne sozialräumliche Zuordnung).

Daraus ergibt sich in Bezug auf die Einrichtungen eine Gesamt-Rücklaufquote von 87,4 %.

Stadtbezirk

Anzahl Kitas

Rückläufe Kitas

%

Haspe

14

13

92,9%

Mitte

35

31

88,6%

Nord

18

16

88,9%

Hohenlbg.

19

15

78,9%

Eilpe

9

8

88,9%

ohne

 

 

 

gesamt

95

83

87,4%

 

Im laufenden Kindergartenjahr stehen insgesamt 5691 Betreuungsplätze zur Verfügung, davon 1170 Betreuungsplätze für Kinder unter 3 Jahren.

Insgesamt haben 2736 Eltern den Fragebogen ausgefüllt, davon 760 Eltern von Kindern unter 3 Jahren.

Das entspricht einer Gesamt- Rücklaufquote über beide Altersgruppen von 48,1 %, die sich in Bezug auf die einzelnen Stadtbezirke wie folgt darstellt:

Stadtbezirk

Anzahl Plätze

Eingegangene Antworten

in Prozent

 

U3

über 3

U3

über 3

U3

über 3

Haspe

200

780

93

253

46,5%

32,4%

Mitte

427

1806

296

845

69,3%

46,8%

Nord

227

932

180

440

79,3%

47,2%

Hohenlbg.

187

617

94

212

50,3%

34,4%

Eilpe

129

386

86

208

66,7%

53,9%

ohne

 

 

11

18

 

 

Gesamt

1170

4521

760

1976

65,0%

43,7%

 

Aufgrund der umfangreichen Beteiligung der Eltern, hat die Umfrage einen repräsentativen Charakter.

 

 

Wochentag

von

bis

Mo. – Fr.

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

 

aus dem Fragebogen:

Bitte tragen Sie in der Tabelle die jeweiligen Uhrzeiten der benötigten Betreuung ein:

 

 

 

 

 

 

In Bezug auf den Betreuungsbeginn wurde eine Öffnungszeit um 6.00 Uhr 16mal, um 6.30 Uhr 18mal und um 6.45 Uhr 12mal benannt. Diese Angaben kamen ausschließlich von Vollzeit-Beschäftigten, davon die Hälfte zudem im Schichtdienst tätige Eltern.

Eine Öffnungszeit zwischen 7.00 Uhr und 8.00 Uhr wird eindeutig bevorzugt. Dabei sind die halbstündigen Uhrzeiten 7.00 Uhr, 7.30 Uhr und 8.00 Uhr gleichwertig vertreten.

In den einzelnen Stadtbezirken sind die Anfangszeiten wie nachfolgend ausgeprägt:

In Bezug auf das Betreuungsende wurde 17.30 Uhr von 21 Eltern benannt. 18.00 Uhr sagten 28 Eltern und ein noch späteres Betreuungsende 14 Eltern. Auch in diesen Fällen handelte es sich um Vollzeit-Beschäftigte, die vielfach im Schichtdienst beschäftigt sind und freiberuflich Tätige.

Der Schwerpunkt liegt eindeutig im Bereich zwischen 14.00 Uhr und 16.00 Uhr. Dieser Bereich setzt sich wie nachfolgend dargestellt zusammen:

Die Betreuungsenden um 14.00 Uhr, 14.30 Uhr und 15.00 Uhr weisen in Verbindung mit dem Beginn der Betreuung auf einen wöchentlichen Betreuungsumfang von 35 Stunden hin. Die Abholzeiten 15.30 Uhr und 16.00 Uhr begründen eine 45-Stunden Betreuung in der Woche.

Die einzelnen Stadtbezirke zeigen nachfolgendes Bild:

Neben den Angaben zu wöchentlich einheitlichen Uhrzeiten gaben Eltern auch an den einzelnen Wochentagen differenzierte Uhrzeiten an. Hierbei handelt es sich in erster Linie um Teilzeit-Beschäftigte, die an zwei bis drei Tagen in der Woche entweder längere Betreuungszeiten am Nachmittag oder aber einen späteren Betreuungsanfang am Morgen benannt haben.

Darüber hinaus hatten die Eltern die Möglichkeit, Aussagen in Bezug auf ihren beruflichen und/oder familiären Hintergrund zu machen. Dazu stand ihnen eine Tabelle „Begründung“ mit folgenden Kriterien zur Auswahl:

Vollzeit berufstätig

 

Teilzeit berufstätig

 

Schichtdienst

 

Alleinerziehend

 

in Ausbildung/Studium

 

arbeitssuchend

 

Sonstiges

 

Aufgrund der gemachten Angaben wurden die Kriterien „Elternzeit“, „Minijob“ und „Hausfrau“ ergänzt.

63,1 % der Eltern haben von dieser Möglichkeit Gebrauch gemacht.

 

 

Berufstätig Vollzeit

Berufstätig Teilzeit

Schichtdienst

Ausbildung/  Studium

alleinerziehend

arbeitssuchend

Elternzeit

Minijob

Hausfrau

Sonstiges

Haspe

98

86

4

5

11

3

4

2

0

6

Mitte

231

279

31

38

74

22

8

2

16

34

Nord

108

111

17

8

22

1

9

0

0

21

Hohenlbg.

67

104

17

6

9

6

5

2

0

14

Eilpe

69

99

12

10

23

3

1

1

0

3

ohne

8

11

0

0

0

5

1

0

0

0

gesamt

581

690

81

67

139

40

28

7

16

78

 

      Von den Eltern, die den Fragebogen beantwortet und Angaben im Feld „Begründung“ gemacht haben, sind 74% in Teilzeit- bzw. Vollzeit beschäftigt. Vor dem Hintergrund der Quote der Elternbeitragszahler in Hagen zeigt die rege Teilnahme dieser Elterngruppe, dass sie ein deutliches Interesse hat, sich auf bedarfsgerechte Öffnungszeiten für die Betreuung ihrer Kinder verlassen zu können.

 

      In der Gruppe der Alleinerziehenden wurde darüber hinaus 29mal eine Vollzeit-Beschäftigung und 46mal eine Teilzeit-Beschäftigung angegeben.

 

      81 Mütter/Väter haben in der Spalte „Begründung“ angegeben, dass sie im Schichtdienst arbeiten. Weitere 49 Mütter/Väter haben dies als Zusatzkriterium zu ihrer Angabe zur Berufstätigkeit benannt. In vielen Fällen arbeitet der Vater Vollzeit im Schichtdienst und die Mutter normal in Teilzeit. Hier wurden auch konkrete Öffnungszeiten im Rahmen der üblichen Angebote benannt. In Fällen, in denen beide Elternteile im Schichtdienst tätig sind, wurden vielfach sehr lange Öffnungszeiten von früh morgens bis spät abends benannt. Zu vermuten ist, dass die Arbeitszeiten der Elternteile nicht grundsätzlich abzustimmen sind und von daher das insgesamt benötigte Betreuungsfenster, quasi „für alle Fälle“, benannt wurde.

 

      Bei der Angabe „Sonstiges“ wurde vielfach im Weiteren begründet:

 

  • Erneute Schwangerschaft
  • Weiteres Kleinkind im Haushalt
  • Migrationshintergrund
  • Teilnahme am Sprachkurs
  • Der Kontakt zu anderen Kindern ist wichtig
  • Pflegebedürftige Eltern
  • Arbeit auf Abruf

 

      Insgesamt sind drei Gruppen im Besonderen zu betrachten. Zum einen sind es Alleinerziehende mit einer Vollzeit-Beschäftigung. Diese benötigen im Minimum eine 45-Stunden-Betreuung mit frühen Anfangs- und teilweise späteren Endzeiten. Das zweite Zusatzmerkmal bei Alleinerziehenden  war „in Ausbildung“. Auch hier wurden in erster Linie spätere Abholzeiten genannt. 

 

Das gilt auch für die Elterngruppe, die ausschließlich „Ausbildung/Studium“ benannt hat. Hier wurden zum Teil auch differenzierte Öffnungszeiten gewünscht (je nach Studienplan).

 

Die dritte Elterngruppe, die frühe Anfangszeiten benannt hat, ist die, bei der beide Elternteile im Schichtdienst beschäftigt sind. Hier scheinen die Schichtdienstzeiten nicht immer kompatibel zu sein, denn es wurden häufig auch sehr späte Abholzeiten benannt.

 

Die Elternbefragung hat gezeigt, dass die überwiegende Mehrheit der Eltern mit den Öffnungszeiten der Kindertageseinrichtungen zufrieden ist und diese mit ihrem Familienleben vereinbar sind.

Ausnahmen bilden in erster Linie Alleinerziehende, die berufstätig oder in Ausbildung sind, und Eltern, bei denen beide Elternteile im Schichtdienst arbeiten. Insgesamt dreimal äußerten auch selbstständig Tätige, dass sie eine längere Öffnungszeit benötigen würden. Die vergleichsweise geringe Zahl der „Ausnahmen“ verteilt sich auf das gesamte Stadtgebiet.

In Abstimmung mit der Arbeitsgemeinschaft 3 und dem Landesjugendamt sieht der Fachbereich Jugend & Soziales bei derart geäußerten Bedarfen bisher eine Randzeitenbetreuung durch eine Tagespflegeperson vor. Diese Betreuung kann sowohl in den frühen Morgenstunden als auch am späten Nachmittag bzw. in den Abendstunden erfolgen.

Ein weiteres Ergebnis der Elternbefragung ist der Wunsch von Eltern nach mehr Flexibilität innerhalb der bestehenden Öffnungszeiten. Insbesondere Eltern, die in Teilzeit beschäftigt sind, wünschen sich an zwei bis drei Tagen in der Woche eine längere Betreuungszeit am Nachmittag und dafür einen späteren Beginn als an den anderen Tagen. Diese Möglichkeit wird den Eltern bereits in einigen Kindertageseinrichtungen eröffnet. Die Flexibilisierung innerhalb der bestehen Öffnungszeiten wird Thema in der AG 3 sein.

In Bezug auf die längeren Öffnungszeiten von Kindertageseinrichtungen wurde in Bewertung der Elternbefragung in einer weiteren Sitzung des Arbeitskreises vereinbart, ein Modellprojekt als Diskussionsgrundlage unter nachfolgenden Rahmenbedingungen zu entwickeln:

      In jedem Stadtbezirk wird eine Kindertageseinrichtung (Stadtbezirk Mitte 2) eine Öffnungszeit von 6.30 Uhr bis 18.00 Uhr anbieten.

      Jede dieser Kindertageseinrichtungen stellt jeweils 20 Betreuungsplätze mit längeren Öffnungszeiten zur Verfügung (= 120 Plätze stadtweit).

      Im Rahmen dieser Öffnungszeit sind die Betreuungszeiten, unter Beachtung der pädagogischen Kernzeiten, von den Eltern flexibel zu wählen.

      Zur Vermeidung überlanger Betreuungszeiten an einzelnen Tagen ist die Stundenbelegung gleichermaßen von Montag bis Freitag zu wählen.

      Entsprechend sind die längeren Öffnungszeiten nur bei Betreuungsumfängen von 35 bzw. 45 Stunden wählbar.

      Hintergrund für das Angebot verlängerter Öffnungszeiten ist eine bessere  Vereinbarkeit von Familie und Beruf. Voraussetzung für die Inanspruchnahme dieser Öffnungszeiten ist daher eine nachgewiesene Berufstätigkeit und/oder Ausbildung/Studium und/oder ein alleinerziehender Elternteil. 

      Aufgrund des Zugangs auch für U3–Kinder sind die zusätzlich erforderlichen Personalstunden ausschließlich für Fachkräfte zu berechnen. (Die gesetzliche Finanzierung durch das KiBiz orientiert sich an den Betreuungszeiten der Kinder und erhöht sich nicht dadurch, dass eine Kita statt 9 Stunden am Tag zukünftig 11 oder 12 Stunden geöffnet hat.)

      Für die Berechnung des zusätzlichen Personals werden die Betriebszeiten fiktiv mit den Öffnungszeiten gleichgesetzt.

      Ausgangspunkt für die Berechnung des zusätzlich erforderlichen Personals ist der aktuelle Personal-IST-Bestand der ausgewählten Kitas.

      Die Projektlaufzeit sollte drei Jahre betragen.

 

 

In Absprache mit den Trägern wurden nachstehende Kindertageseinrichtungen benannt:

Stadtbezirk Mitte:

Kita Konkordiastraße / Stadt Hagen

Kita St. Engelbert / Caritas

Stadtbezirk Haspe:

Kita Hüttenplatz / Hegemann gGmbH

Stadtbezirk Nord:

Kita Overbergstraße / AWO

Stadtbezirk Eilpe:

Kita Franzstraße / Hegemann gGmbH (ab 2016)

Stadtbezirk Hohenlimburg:

Kita Im Weinhof / kath. Kirche

Zur Ermittlung und einheitlichen Bewertung der zusätzlichen Kosten für die längeren Öffnungszeiten wurde eine Abfrage bei den betreffenden Trägern durchgeführt.

Anhand der alle Träger umfassenden ermittelten Durchschnittskosten ergeben sich für die genannten Standorte insgesamt (jährliche Kosten):

Kostenart

Betrag in Euro

Personalkosten

230.000 €

Betriebskosten (Strom, Wasser)

7.000 €

Mehrbedarf (…)

9.000 €

Gesamtkosten

246.000 €

 

Für die Gesamtlaufzeit des Modellprojektes ergeben sich inkl. einer jährlichen Steigerung von 1,5 v.H. somit Aufwendungen in Höhe von:

Kindergartenjahr

Betrag in Euro

2015/2016*

215.000 €

2016/2017

249.700 €

2017/2018

253.500 €

Gesamt

718.200 €

                                                        *2015/2016 ohne die Einrichtung Franzstr.

 

Eine weitere Möglichkeit, Kinder über die mit dem Elternrat abgestimmten Öffnungszeiten hinaus in der Kita weiter zu betreuen, ist eine Fortsetzung der Betreuung durch die Kindertagespflege.

Die bei dem Modell der verlängerten Öffnungszeiten einer Kita genannten Rahmenbedingungen in Bezug auf die Flexibilität und die Voraussetzungen sind hierbei unverändert zu beachten. Der Unterschied liegt in erster Linie darin, dass die Kinder nicht von den Erzieherinnen ihrer Kita-Gruppe, sondern im Anschluss von Tagesmüttern/-vätern weiter betreut werden. Dieses Modell ist jedoch auf die zeitgleiche Betreuung von maximal fünf Kindern begrenzt.

Zur Gewährleistung einer kontinuierlichen Betreuung würden je Kindertageseinrichtung zwei Tagespflegepersonen jeweils alleine an verschiedenen Tagen arbeiten, die sich dann gegenseitig bei Urlaub oder Krankheit vertreten. Da Tagespflegepersonen selbstständig tätig sind, sind die Entgelte für die Betreuung in jedem Fall zu zahlen-ob die Kinder an den jeweiligen Tagen vollständig anwesend sind oder nicht. Das Entgelt erhält jeweils die tatsächlich tätige Tagespflegeperson. Aufgrund der vom Rat beschlossenen Tagespflegesätze errechnet sich durch die Entgeltgarantie eine pauschale Entlohnung von 50 Euro pro Tag für die jeweilige Tagespflegeperson.

Für eine Gruppe von fünf betreuten Kindern ergeben sich somit Jahreskosten in Höhe von 11.250 €.

Der Kostenvergleich (120 Plätze = 24 Tagespflegegruppen = 270.000 €/Jahr) mit der verlängerten institutionellen Betreuung, die Jahreskosten in Höhe von 246.000 € auslöst, zeigt, dass beide Modelle kostenmäßig in etwa gleich zu bewerten sind.

Unterschiedlich bei den Modellen ist jedoch der zeitliche Rahmen der Betreuung, der sich bei der verlängerten, institutionellen Betreuung auf maximal 12 Stunden beläuft. Beim Modell der Tagespflege in Kindertageseinrichtungen kann ein Zeitfenster von maximal 15 Stunden erreicht werden. Darüber hinaus ist das Modell der Tagespflege in Kindertageseinrichtungen für einzelne Bedarfe besser geeignet, setzt jedoch, da Tagespflege nur Kind bezogen gewährt werden kann, zusätzlich einen schriftlichen Antrag auf Kindertagespflege voraus.

 

Aufgrund der Ergebnisse der Elternbefragung ist das Nutzungsverhalten der Eltern in Bezug auf die längeren Öffnungszeiten nicht konkret einzuschätzen. Die Durchführung des Modellprojektes in den Kindertageseinrichtungen würde zeigen, ob die in dieser Größenordnung vermuteten Bedarfe tatsächlich langfristig bestehen.

In der aktuellen Haushaltsplanung der Fachabteilung Kindertagesbetreuung sind keine Mittel für die Durchführung des Modellprojektes veranschlagt.

 

Stellungnahme des Fachbereiches Finanzen und Controlling

Die Stadt Hagen ist gem. § 3 Stärkungspaktgesetz pflichtig teilnehmende Gemeinde im Rahmen der Konsolidierungshilfen durch das Land NRW. Im Gegenzug für die Landeshilfen ist die Stadt Hagen verpflichtet, den Haushaltsausgleich spätestens bis 2016 unter Einbeziehung der Konsolidierungshilfe nach dem Stärkungspaktgesetz und bis 2021 ohne die Konsolidierungshilfe herzustellen.

 

Bei der Ausweitung der Kita-Öffnungszeiten handelt es sich um eine freiwillige Aufgabe. Die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung Arnsberg zur Fortschreibung 2014 des Haushaltssanierungsplans der Stadt Hagen liefert dazu folgende Informationen: "Sollte sich abzeichnen, dass sich die Erträge und Aufwendungen gegenüber den im Haushaltsplan bzw. HSP zugrunde gelegten Annahmen verschlechtern, hat die Stadt unverzüglich entsprechende Gegensteuerungsmaßnahmen zu treffen, um die Ziele der Haushaltskonsolidierung gleichwohl zu erreichen. Neue freiwillige Leistungen der Stadt Hagen kommen im Konsolidierungszeitraum im Übrigen nur in Betracht, wenn sie durch den Verzicht auf bestehende freiwillige Leistungen kompensiert werden. Des Weiteren ist zu prüfen, ob bestehende freiwillige Leistungen reduziert werden können. In Verbindung mit freiwilligen Leistungen bestehende Verträge sind in die Überprüfung einzubeziehen."  Daraus resultiert, dass Aufwendungen auf das unbedingt notwendige Maß zu beschränken sind, sodass nur Aufwendungen entstehen dürfen, die zum gewöhnlichen, laufenden Betrieb der gemeindlichen Einrichtungen unabweisbar sind. Der gewöhnliche, laufende Betrieb entspricht dabei der Betreuung der Kinder innerhalb der bisherigen Öffnungszeiten.

 

Durch die Ausweitung der Öffnungszeiten ergeben sich für die Haushaltsjahre 2015 bis 2018 folgende Mehraufwendungen:

 

Variante 1 (institutionelle Einrichtung unter Berücksichtigung einer 1,5%-igen Steigerung von Kindergartenjahr zu Kindergartenjahr):

 

2015

2016

2017

2018

Eigenanteil

89.583 €

229.458 €

251.283 €

147.875 €

 

Variante 2 (Kindertagespflege):

 

2015

2016

2017

2018

Eigenanteil

112.500 €

270.000 €

270.000 €

157.500 €

 

In den Mehraufwendungen sind auch Personalkosten enthalten. Die Genehmigungsverfügung legt dazu dar, dass die weitere Entwicklung der Personalkosten trotz aller Konsolidierungsbemühungen künftig kritisch zu verfolgen ist und dass der geplante Stellenabbau für den Sanierungserfolg unbedingt notwendig ist. Außerdem wird in der Genehmigungsverfügung davor gewarnt, dass  sich in Abhängigkeit von den tatsächlich festzustellenden Jahresergebnissen unter Umständen auch über 2021 hinaus ein negatives Eigenkapital ergeben wird. Die Stadt Hagen wird dann neben der Umsetzung des Haushaltssanierungsplans „Überschüsse über den Konsolidierungszeitraum hinaus erreichen müssen, um Eigenkapital aufbauen und damit die Rückkehr zu einer rechtmäßigen Haushaltsführung entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung des Landes NRW wiederherstellen zu können“.

 

Da ein Deckungsvorschlag für die Mehraufwendungen nicht benannt werden konnte, stellt die Ausweitung der Kita-Öffnungszeiten einen Verstoß gegen die Genehmigungsverfügung der Bezirksregierung dar.

 

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Auswirkungen

 

 

gez.

Margarita Kaufmann

Beigeordnete

 

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04.02.2015 - Jugendhilfeausschuss - ungeändert beschlossen