Beschlussvorlage - 1121/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 5/14 (659) Kindertageseinrichtung Königstraße - Verfahren nach § 13a BauGB hier: Beschluss zur öffentlichen Auslegung
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Erich Engel
- Beteiligt:
- FB55 - Jugend und Soziales
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Hagen-Mitte
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Vorberatung
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03.12.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/14 (659) Kindertageseinrichtung Königstraße gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fassung. Die Begründung vom 11.11.2014 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.
Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung für die Dauer eines Monats öffentlich auszulegen.
Nächster Verfahrensschritt:
Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im Frühjahr 2015 der Satzungsbeschluss gefasst werden.
Sachverhalt
Kurzfassung
Im rückwärtigen Bereich der Wohnbebauung Königstraße-Berghofstraße soll eine Kindertageseinrichtung gebaut werden. Nach dem Ratsbeschluss wird der Bebauungsplanentwurf für die Dauer eines Monats öffentlich ausgelegt und damit der Öffentlichkeit zur Information und Stellungnahme vorgestellt. Parallel zur Offenlage sollen die Behörden, die sonstigen Träger öffentlicher Belange und die städtischen Ämter beteiligt werden.
Begründung
Weitergehende Informationen können der Begründung zum Bebauungsplan (Anlage der Vorlage) entnommen werden.
- Anlass und Verfahrensablauf
Weil in Altenhagen nicht ausreichend Betreuungsplätze vorhanden sind, hat der Rat am 15.05.2014 noch vorheriger Beratung in der BV-Mitte und im Stadtentwicklungsausschuss die Aufstellung des Bebauungsplanes Nr. 5/14 beschlossen. (Drucksachennummer der Beschlussvorlage: 0397/2014)
Zusätzlich erfolgte der Beschluss, zur Beschleunigung des Verfahrens auf eine frühzeitige Öffentlichkeits- und Behördenbeteiligung zu verzichten. Dafür hatten die Bürger die Möglichkeit, sich in der Zeit vom 30.05. bis zum 13.06.2014 im Fachbereich Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung über die Planung und die wesentlichen Auswirkungen zu informieren. Stellungnahmen sind allerdings nicht eingegangen.
- Beschreibung der Planung
Das Umfeld der geplanten Kindertageseinrichtung ist durch Wohnbebauung geprägt. Die Kindertageseinrichtung soll im rückwärtigen Bereich der Wohnbebauung Königstraße – Berghofstraße, die teilweise unter Denkmalschutz gestellt ist, errichtet werden. Im Plangebiet befinden sich mehrere Gärten, die an die Anwohner verpachtet sind.
Die Kindertageseinrichtung wird Platz für vier Gruppen mit ca. 80 Kindern bieten. Die hierfür erforderlichen Räume sollen in einem zweigeschossigen Gebäude untergebracht werden. Das Außengelände ist nach Südwesten zu der Wohnbebauung Königstraße / Berghofstraße hin ausgerichtet.
Die Einrichtung wird über ein bisher städtisches Grundstück an das öffentliche Straßennetz angebunden. Die Zufahrt ist von der Kreuzung Königstraße / Hermannstraße / Ahrstraße aus vorgesehen. Ein weiterer Zugang ausschließlich für Fußgänger wird ab der Einmündung Berghofstraße in die Funckestraße angelegt. Es besteht die Absicht, dass städtische Grundstück, in dem sich ein Kanal befindet, an die ha.ge.we. zu verkaufen. Die öffentliche Kanalisation wird zugunsten des WBH grundbuchlich gesichert. Der Bebauungsplanentwurf setzt hierzu eine Fläche fest, die mit den vorgenannten Leitungsrechten zu belasten ist.
- Umweltbelange
3.1 Umweltprüfung und Eingriffsregelung
Weil ein Bebauungsplan der Innenentwicklung aufgestellt wird, sind eine Umweltprüfung und ein Umweltbericht nicht erforderlich. Ebenso erübrigt sich eine Eingriffs- und Ausgleichsbilanzierung für Kompensationsmaßnahmen.
3.2 Artenschutz
Für das Plangebiet wurde eine artenschutzrechtliche Prüfung durchgeführt. Die Vorprüfung (Stufe I einer ASP) kommt zu dem Ergebnis, dass Maßnahmen im Rahmen der Bauausführung erforderlich sind, um Zugriffsverbote gemäß § 44 (1) BNatSchG zu vermeiden. Der Bebauungsplan setzt deshalb Maßnahmen zum Schutz der Brutvögel und der Fledermäuse fest.
Somit werden artenschutzrechtliche Belange nicht berührt. Die Stufe II der Artenschutzrechtlichen Prüfung kann entfallen.
3.3 Altlasten
Altlasten sind im Bereich des Bebauungsplanes nicht bekannt.
- Bestandteile der Vorlage
- Begründung zum Bebauungsplan vom 11.11.2014
- Übersichtsplan zum Plangebiet
- Städtebaulicher Entwurf
- Gutachten
Für die Aufstellung des Bebauungsplanes wurde folgendes Gutachten erstellt:
- Artenschutzrechtliche Prüfung von weluga umweltplanung vom 01.09.2014
Das Gutachten kann im Verwaltungsinformationssystem ALLRIS bzw. Bürgerinformationssystem und als Original in der jeweiligen Sitzung eingesehen werden.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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144,6 kB
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2
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(wie Dokument)
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283,6 kB
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3
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(wie Dokument)
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82,5 kB
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4
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(wie Dokument)
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1,2 MB
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