11.12.2014 - 5.41 Bebauungsplan Nr. 5/14 (659) Kindertageseinrich...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

Herr Grothe erläutert, dass im Stadtentwicklungsausschuss gefragt wurde, ob die Erschließung des innenliegenden Grundstückes ausreichend sei. Im Rahmen des Vorhabenverfahrens wurde die Angelegenheit mit der Feuerwehr geklärt. Im Ergebnis ist die dargestellte Erschließung ausreichend für die Feuerwehr.

 

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Beschluss:

Der Rat der Stadt beschließt den im Sitzungssaal ausgehängten und zu diesem Beschluss gehörenden Entwurf des Bebauungsplanes Nr. 5/14 (659) Kindertageseinrichtung Königstraße gemäß § 3 Abs. 2 Baugesetzbuch (BauGB) in der zurzeit gültigen Fas­sung. Die Begründung vom 11.11.2014 wird gemäß § 9 Abs. 8 BauGB dem Bebauungsplan beigefügt und ist als Anlage Gegenstand der Niederschrift.


Die Verwaltung wird beauftragt, den Bebauungsplanentwurf mit der Begründung r die Dauer ei­nes Monats öffentlich auszulegen.

 

chster Verfahrensschritt:

Nach der öffentlichen Auslegung kann voraussichtlich im Frühjahr 2015 der Satzungsbeschluss gefasst werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

x

Einstimmig beschlossen

 

 

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Anlagen zur Vorlage