Beschlussvorlage - 1097/2014
Grunddaten
- Betreff:
-
Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 2. Änderung Teil II -Wohnbebauung Haus Harkorten- Verfahren nach § 13 Baugesetzbuch (BauGB) hier: a) Beschluss zur Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB in der zuletzt gültigen Fassung b) Beschlussüber den Verzicht auf frühzeitige Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und über den Verzicht auf frühzeitige Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB
- Status:
- öffentlich (Vorlage abgeschlossen)
- Vorlageart:
- Beschlussvorlage
- Federführend:
- FB61 - Stadtentwicklung, -planung und Bauordnung
- Bearbeitung:
- Jutta Köhler
Beratungsfolge
| Status | Datum | Gremium | Beschluss | NA |
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Erledigt
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Bezirksvertretung Haspe
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Vorberatung
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04.12.2014
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Erledigt
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Stadtentwicklungsausschuss
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Vorberatung
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09.12.2014
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Erledigt
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Rat der Stadt Hagen
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Entscheidung
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11.12.2014
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Beschlussvorschlag
Zu a)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) -Wohn-bebauung Haus Harkorten-.
Zu b)
Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.
Geltungsbereich:
Das Plangebiet liegt in Hagen-Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 11 und umfasst die Flurstücke 398, 400 (bis auf einen ca. 2,50 m breiten Stich entlang der Harkortstraße) und das Flurstück 258 bis zu einer Tiefe von ca. 35 m.
In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.
Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.
Nächster Verfahrensschritt:
Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung für das 1. Quartal 2015 vorbereitet werden.
Sachverhalt
Kurzfassung entfällt
Begründung:
Zu a)
In den letzten Jahren hat sich herausgestellt, dass die Nachfrage nach freistehenden Einfamilienhäusern sich in dem jetzt zur Änderung anstehenden Plangebiet nicht realisieren lässt, weil die festgesetzten Baugrenzen zu eng gefasst wurden. Im Rahmen der 2. Änderung soll durch die geänderten Baugrenzen eine größere Flexibilität bei der Bebauung geschaffen werden. Weil ein Teil der Bauflächen direkt von der Harkortstraße aus erschlossen werden sollen, muss zur Offenlage das seinerzeit vom Büro Stöcker erstellte Lärmschutzgutachten aufgrund der an die Harkortstraße heranrückenden Bebauung modifiziert werden. Die Art und das Maß der baulichen Nutzung sowie die Anzahl der möglichen Wohneinheiten bleiben unverändert.
Zu b)
Die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) Teil II -Wohnbebauung Haus Harkorten- wird im vereinfachten Verfahren nach § 13 BauGB durchgeführt. Es werden lediglich die Baugrenzen einer neuen Planung angepasst. Im Rahmen der öffentlichen Auslegung können die Planinhalte diskutiert bzw. Stellungnahmen von den Bürgern abgegeben werden.
Die Anwendung des vereinfachten Verfahrens ist möglich, weil
- durch die 2. Änderung des Teil II die Grundzüge der Planung nicht berührt sind,
- die Änderung sich auf das Plangebiet und die Nachbargebiete nicht bzw. nur unwesentlich auswirkt,
- mit der Änderung keine UVP-pflichtigen Vorhaben nach Anlage 1 zum Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung oder nach Landesrecht begründet werden und
- keine Anhaltspunkte für eine Beeinträchtigung der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 Buchstabe b genannten Schutzgüter bestehen.
Die Erstellung eines Umweltberichtes ist nach § 13 Abs. 3 BauGB nicht erforderlich. Die Festsetzungen des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr. 7/01 Teil II -Wohnbe-bauung Haus Harkorten- zur Kompensation und Grünordnung bleiben unverändert.
Anlagen
| Nr. | Name | Original | Status | Größe | |
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1
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(wie Dokument)
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227,2 kB
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