09.12.2014 - 15 Bebauungsplan Nr. 7/01 (534) 2. Änderung Teil I...

Beschluss:
ungeändert beschlossen
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Wortprotokoll

 

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Beschluss:

 

Der Stadtentwicklungsausschuss empfiehlt dem Rat folgenden Beschluss zu fassen:

 

 

Zu a)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt die Einleitung des vereinfachten Verfahrens nach § 13 BauGB für die 2. Änderung des Bebauungsplanes Nr. 7/01 (534) -Wohn-bebauung Haus Harkorten-.

 

Zu b)

Der Rat der Stadt Hagen beschließt gemäß § 13 Abs. 2 BauGB von der frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit nach § 3 Abs. 1 BauGB und von der frühzeitigen Beteiligung der Behörden nach § 4 Abs. 1 BauGB abzusehen.

 

Geltungsbereich:

 

Das Plangebiet liegt in Hagen-Haspe, Gemarkung Westerbauer, Flur 11 und umfasst die Flurstücke 398, 400 (bis auf einen ca. 2,50 m breiten Stich entlang der Harkortstraße) und das Flurstück 258 bis zu einer Tiefe von ca. 35 m.

 

In dem im Sitzungssaal ausgehängten Lageplan ist der beschriebene Geltungsbereich eindeutig dargestellt.

Dieser Lageplan im Maßstab 1:500 ist Bestandteil des Beschlusses.

 

chster Verfahrensschritt:

 

Als nächster Verfahrensschritt soll die öffentliche Auslegung für das 1. Quartal 2015  vorbereitet werden.

 

 

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Abstimmungsergebnis:

 

 

 

X

Einstimmig beschlossen

 

Dafür:

17

Dagegen:

0

Enthaltungen:

0

 

 

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Anlagen zur Vorlage